Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Münsingen - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Urach
- Anwalt Arbeitsrecht Blaubeuren
- Anwalt Arbeitsrecht Ehingen
- Anwalt Arbeitsrecht Frickenhausen
- Anwalt Arbeitsrecht Kirchheim unter Teck
- Anwalt Arbeitsrecht Laichingen
- Anwalt Arbeitsrecht Lenningen
- Anwalt Arbeitsrecht Lichtenstein
- Anwalt Arbeitsrecht Metzingen
- Anwalt Arbeitsrecht Munderkingen
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienste. Der Kläger war Assistenzarzt in der Privatklinik der Beklagten. Zusätzlich zu seiner wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden leistete er regelmäßig wöchentlich einen Bereitschaftsdienst von 16.30 Uhr oder 17.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages und zweiwöchentlich einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst. Die Vergütung der Bereitschaftsdienste war im Arbeitsvertrag mit einem gegenüber der Normalvergütung erhöhten Stundensatz vereinbart, wobei "als Basis 8,25 Stunden bzw. 13,2 Stunden zugrunde gelegt" wurden. Die Beklagte zahlte auf Grund dieser Regelung für die Dauer eines Bereitschaftsdienstes im Ergebnis etwa 68 % der Vergütung der regulären ... weiter lesen
Münster (jur). Die Arbeit der Richter in Nordrhein-Westfalen wird ausreichend vergütet. Die Besoldung entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wie das Verwaltungsgericht Münster in einem am Freitag, 5. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil zu den Jahren 2013 und 2014 entschied (Az.: 5 K 1609/14). Nordrhein-Westfalen hatte sich bei seinen Besoldungserhöhungen für Richter und Beamte an den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst angelehnt. Danach sollte die Besoldung 2013 und 2014 um insgesamt 5,6 Prozent steigen. Das galt allerdings nur für die Besoldungsgruppen bis A 10. Ab Besoldungsgruppe A 11 (das entspricht einem Grundeinkommen von je nach Diensterfahrung 2.733 bis 3.646 ... weiter lesen
Mainz (jur). Werden Arbeitnehmer aus der Rufbereitschaft heraus zu einem Einsatz gerufen, muss der Arbeitgeber bei einem Unfall den Schaden am Auto bezahlen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Arbeitnehmer „den Einsatz seines Fahrzeuges für erforderlich halten durfte“, heißt es in einem am Montag, 24. Juni 2013, veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz vom 23. April 2013 (Az.: 6 Sa 559/12). Der Kläger war angestellter Fernmeldemechaniker eines Autobahnamts in Rheinland-Pfalz. An Heiligabend 2009 war er Zuhause in Rufbereitschaft und wurde zu einem Einsatz gerufen, um eine Störung der Notrufanlage in einem Autobahntunnel zu beseitigen. Er fuhr mit ... weiter lesen
Die anderen Mitarbeiter können sich nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13, 4 AZR 120/13 ua. -. Ausgangslage: Opel hatte im Zuge von Sanierungsverhandlungen mit der Gewerkschaft IG Metall entgeltabsenkende Tarifverträge verhandelt. Die IG Metall hatte gegenüber Opel die Zustimmung hierzu von einer „Besserstellung“ ihrer Mitglieder abhängig gemacht. Dazu sollten Zahlungen an einen Verein zwecks Weiterleitung an die bei Opel arbeitenden IG Metall-Mitglieder erfolgen. Die Folge: letztlich kamen nur die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Bei uns mehren sich die Fälle, bei denen Arbeitnehmer berichten, dass Ihnen der Arbeitgeber mit der Begründung „Einführung des Mindestlohnes“ gekündigt hat. In einem Fall wurde dem Arbeitnehmer sogar erklärt, der Arbeitgeber müsse kündigen, da er sich sonst strafbar mache. Unwirksamkeit der Kündigungen Kündigungen mit einer solchen Begründung dürften regelmäßig unwirksam sein. Die Kündigung muss allerdings innerhalb von drei Wochen nach Zugang mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Wird die Frist versäumt, ist gegen die ... weiter lesen
Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 eine Corona -Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die Unternehmen bis zunächst zum 15.03.2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, soweit die Tätigkeit es zulässt. Von der Website des BMAS vom 21.01.2021 ergibt sich: Pflicht eines Homeoffice-Angebots Die Verordnung führt folgende Neuerungen ein – zunächst befristet bis zum 15.03.2021: Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können. Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 16.12.2020 zum Aktenzeichen 4 Ga 18/20 entschieden, dass der Arbeitgeber das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen darf. Aus der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.01.2021 ergibt sich: Der Kläger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus beschäftigt. Die Beklagte ordnete mit Schreiben vom 06.05.2020 mit Wirkung zum 11.05.2020 in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Der Kläger legte ein Attest vor, das ihn ohne Angabe von Gründen von der Maskenpflicht befreite. Sein ... weiter lesen
KURZINFO: Der Kläger ist bei dem beklagten Automobilhersteller als Oberflächenbearbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme die bei der Beklagten geltenden Haustarifverträge Anwendung. Nach § 2.1.1 des Tarifvertrags zur Sicherung der Standorte und der Beschäftigung vom 28. September 1995 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt 28,8 Stunden/Woche. Nach § 8.2 des Manteltarifvertrags vom 14. Juli 1997 (MTV) bemisst sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgelt, welches der Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Schichtplan erhalten würde. Der Kläger arbeitete tatsächlich 37,5 Stunden/Woche. Davon wurden 35 Stunden ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Die Rechtsprechung setzt als Wert für Streitigkeiten um ein Arbeitszeugnis regelmäßig ein Bruttomonatsgehalt oder weniger an. Daran messen sich die anwaltlichen Gebühren, die dann ebenfalls sehr niedrig sind. Das wird der heutigen Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht gerecht. Quasi als Fortsetzung dieser fatalen Ideologie nehmen auch die meisten Arbeitnehmer die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht ernst genug. Fakt ist: Ein Zeugnis mit einer Benotung von schlechter als gut ist quasi nicht verwertbar. Man sollte es aus meiner Sicht bei der Bewerbung besser unterschlagen. Das führt zu einer Lücke in den Bewertungen mit ebenfalls fatalen Auswirkungen auf den Gang des jeweiligen Bewerbungsverfahrens. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen. Am Freitag, 04.04.2014 findet im Deutschen Bundestag eine Veranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion zum Thema statt. Ich werde an der Podiumsdiskussion teilnehmen. Nachfolgend meine Positionen zum Thema Mobbing: Thesen: Allein die Tatsache, dass jemand in der Lage ist, den in Deutschland vorgesehenen Schutz für Mobbingopfer wahrzunehmen, spricht dagegen, dass es sich um ein echtes Mobbingopfer handelt. Mobbingopfer werden irgendwann krank und verschwinden ebenso geräuschlos wie dauerhaft vom Arbeitsmarkt in die sozialen Sicherungssysteme. Der vom Gesetzgeber unterlassene Schutz kostet den ... weiter lesen
Vertragliches Wettbewerbsverbot 1. arbeitsvertragliche Nebenpflicht Aus dem allgemeinen Rechtsgedanken gegenseitiger Rücksichtnahmepflicht ist es dem Arbeitnehmer bereits ohne vertragliche Abrede untersagt, dem Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis Wettbewerb zu machen. Dazu gehören auch so genannte Nebentätigkeiten , die zwar nicht genehmigt werden müssen (es sei denn, im öffentlichen Dienst), aber anzeigepflichtig sind, wenn Interessen des Arbeitgebers berührt sein können. Ein generelles Verbot, Nebentätigkeiten auszuüben, ist unwirksam. Der Arbeitgeber kann sich schützen, indem er die Nebentätigkeit von seiner Zustimmung abhängig ... weiter lesen