• Auszubildender ist derjenige, der einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat und im Rahmen einer Berufsausbildung die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erlernt, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.
• Der Auszubildende hat aktiv und interessiert auf das Ausbildungsziel hinzuarbeiten und ein gewisses Maß an geistigen Bemühungen aufzubringen.
• Aufgaben, die dem Auszubildenden auferlegt werden, sind sorgfältig auszuführen. Diese Sorgfalt bemisst sich nach der Einsichtsfähigkeit und den Kenntnissen, die der Auszubildende hat.
• Der Auszubildende hat die Weisungen, die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung gegeben ... weiter lesen