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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigung während der Schwangerschaft unwirksam. Während der Schwangerschaft ausgesprochene Kündigungen sind in der Regel unwirksam. Das gilt sogar dann, wenn dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin noch gar nicht bekannt war.
Unbedingt sofort Schwangerschaft mitteilen. Man sollte dem Arbeitgeber die Schwangerschaft unbedingt sofort nach Kenntnisnahme mitteilen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Die Mitteilung sollte so erfolgen, dass man dies später auch beweisen kann.
Unbedingt sofortige fachkundige Beratung einholen. Lassen Sie sich umgehend, ... weiter lesen
• Leitender Angestellter ist, wer nach dem Arbeitsvertrag und der Stellung im Unternehmen/Betrieb o zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, o oder Generalvollmacht oder Prokura hat, o oder sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens/Betriebes von Bedeutung sind, insbesondere wenn die Entscheidungen weisungsfrei getroffen werden.
• Die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis muss sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis bestehen. Sie darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein.
• Für das Arbeitsverhältnis eines leitenden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Fast jeder Arbeitnehmer hat heutzutage ein Smartphone, viele wollen auch im Urlaub nicht darauf verzichten. Somit ist man dauerhaft erreichbar, grundsätzlich auch für den Arbeitgeber. Doch muss man für den Chef eigentlich auch im Urlaub erreichbar sein?
Erreichbarkeitsklauseln in der Regel unwirksam
Um den Arbeitnehmer auch während seines Urlaubs kontaktieren zu können, greifen Arbeitgeber mitunter zu Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen der Arbeitnehmer für sie erreichbar sein soll. Da der Urlaub aber zwingend der Erholung des Arbeitnehmers dient, sind solche Klauseln in der Regel unwirksam. Es ... weiter lesen
Ein Konzern entschloss sich, 250 Mitarbeitern des erweiterten Führungskreises der Führungsebenen F 1 und F 2 verbilligt Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms zu gewähren. Der Führungsebene F 2 waren auch zwei angestellte Juristen aus der Konzern-rechtsabteilung zugeordnet, ein dritter Kollege, der ebenfalls dort tätig war, jedoch nicht. Er durfte an dem Optionsprogramm folglich nicht teilnehmen und klagte gegen die Arbeitgeberin auf Erstattung des hypothetisch entgangenen Optionsgewinn von über EUR 500.000,00. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 21.10.2009, AZ 10 AZR 664/08, dass ihm ein entsprechender Schadenersatzanspruch zustand. Es war nach Auffassung des Gerichts zwar ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht Urteil vom 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 -.
Ausgangslage:
In vielen Unternehmen ist es üblich, dass ältere Arbeitnehmer mehr Urlaub erhalten als jüngere Arbeitnehmer. Eine solche Regelung ist äußerst problematisch mit Blick auf die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an sich unzulässige Ungleichbehandlung wegen des Alters.
Gemäß § 10 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters allerdings ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn sie objektiv und angemessen und durch ... weiter lesen