Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Maßbach - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Kissingen
- Anwalt Arbeitsrecht Haßfurt
- Anwalt Arbeitsrecht Münnerstadt
- Anwalt Arbeitsrecht Schweinfurt
- Anwalt Arbeitsrecht Arnstein
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Brückenau
- Anwalt Arbeitsrecht Coburg
- Anwalt Arbeitsrecht Ebelsbach
- Anwalt Arbeitsrecht Großlangheim
- Anwalt Arbeitsrecht Hammelburg
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15 . Privates Surfen während der Arbeitszeit als Grund für eine fristlose Kündigung Das Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privaten Surfens während der Arbeitszeit trotz sechzehnjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit ohne vorherige Abmahnung für zulässig erachtet. Dies, obwohl das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers Arglosigkeit unterstellte. Ich hatte zu dieser Problematik bereits eine kritische Anmerkung geschrieben. Heute geht es um eine ... weiter lesen
Mitbestimmung bei der "Insichbeurlaubung" von Beamten der Deutschen Post AG Die Arbeitgeberin ist eine im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost entstandene Aktiengesellschaft. Sie hat von ihrer Rechtsvorgängerin neben Arbeitern und Angestellten eine große Zahl von Beamten übernommen. Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes gelten die Beamten als Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberin hat die Möglichkeit, die Beamten im Wege einer sog. Insichbeurlaubung von ihren beamtenrechtlichen Pflichten freizustellen und bei gleichbleibender Tätigkeit als Arbeitnehmer zu beschäftigen. In diesem Fall erhalten sie wegen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine deutlich höhere Nettovergütung. Mit Schreiben vom November ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers: Wer die Wartezeit von sechs Monaten nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 4 BurlG) durchlaufen hat, erwirbt einen Anspruch auf vollen Jahresurlaub. Das bedeutet bei einer Sechstagewoche einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen, bei einer Fünftagewoche von 20 Tagen. Dabei handelt es sich aber nur um einen Mindestanspruch. Der Arbeitsvertrag kann zum Beispiel auch deutlich mehr Urlaubstage vorsehen. Arbeitgeber muss Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen: Die Wünsche des Arbeitnehmers im Hinblick auf den Zeitraum des Urlaubs müssen vom Arbeitgeber berücksichtigt ... weiter lesen
Kündigungsfristen für Arbeitnehmer nach deutschem Recht sind teilweise diskriminierend. Für Arbeitnehmer gelten aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs ab sofort längere Kündigungsfristen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verwarf eine Regelung im deutschen Arbeitnehmerrecht. Hintergrund ist § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach beträgt die Kündigungsfrist für das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mindestens 4 Wochen. Abhängig von der Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Kündigungsfrist stufenweise auf einen Monat (bei 2 Jahren Beschäftigungsdauer) und weiter in mehreren Schritten auf bis zu 7 Monate (bei 20 Jahren ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 22.11.2018 zum Aktenzeichen 5 Ca 1305/18 entschieden, dass ein Arbeitnehmer , der die Frist für eine ordentliche Eigenkündigung versäumt, es hinnehmen muss, dass zum 31.03.2018 seine Urlaubsansprüche aus 2016 verfallen. Eine fristlose Eigenkündigung zur „Rettung“ der Urlaubsansprüche ist nicht möglich. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 22.11.2018 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten, einem Gartenbauunternehmen langjährig beschäftigt. Der Kläger war seit September 2015 dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt. Am 15.03.2018 kündigte er das Arbeitsverhältnis ... weiter lesen
Die Arbeitnehmer beim Automobilzulieferer Adient sind in Panik. In den letzten Monaten sind an verschiedenen Produktionsstandorten Entlassungen von Arbeitnehmern bekannt geworden. Als Gründe für den Stellenabbau nannte das Unternehmen die allgemein schwierige Lage in der Automobilbranche, die durch die Folgen der Corona-Pandemie noch verstärkt worden sei. Erschwerend komm hinzu, dass seit längerer Zeit ein Umsatzrückgang zu beklagen ist. Verschiedene Werke sind derzeit nicht stark genug ausgelastet und zudem besteht eine automatisierte Produktionsweise. Durch den Stellenabbau will das Unternehmen Kosten sparen . Wie viele Mitarbeiter entlassen werden, steht noch nicht ... weiter lesen
Nach § 78 a Abs. 2 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied eines der in § 78 a Abs. 1 BetrVG genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung schriftlich verlangt hat. Die Vorschrift findet auch auf Personen Anwendung, die nach § 19 BBiG eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 BBiG befinden, soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist. ... weiter lesen
Auch Faurecia leidet unter der Krise in der Autoindustrie. Faurecia, mit Hauptsitz im französischen Nanterre bei Paris, will daher an seinem Augsburger Standort (Geschäftsbereich Faurecia Clean Mobility, übersetzt: saubere Mobilität) rund 140 der insgesamt 1.400 Stellen am Standort Augsburg streichen. Der Hersteller von Technologie zur Emissionskontrolle bei Abgasen will, um auch in einem schwachen Marktumfeld wettbewerbsfähig zu bleiben, seinen Standort in Augsburg umbauen. Seit März laufe bei Faurecia bereits Kurzarbeit, im Werk teils mit 100 Prozent. Einfach hinnehmen wollen der Arbeitnehmervertreter und seine Betriebsratskollegen die Entscheidung aber nicht, er will ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten haben, haben den verständlichen Wunsch, als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes wenigstens noch eine Abfindung in einer angemessenen Höhe zu erhalten. Einen „echten" einklagbaren Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat ein Arbeitnehmer aber nur in seltenen Ausnahmefällen. Das Gesetz sieht einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht vor. Im Regelfall besteht bei einer Kündigung deshalb kein Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch zahlen Arbeitgeber in vielen Fällen nach Ausspruch einer Kündigung eine Abfindung, ohne dazu verpflichtet zu sein . Woran liegt das? Nur selten wird der ... weiter lesen
• Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft, vertreten durch den Betriebsrat. • Betriebsvereinbarungen werden getroffen, um ständig wiederkehrende Sachverhalte nicht jedes Mal neu verhandeln zu müssen. • Inhaltlich können Betriebsvereinbarungen die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer (grundsätzlich jedoch nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmer) oder allgemeine Betriebsverhältnisse, wie z.B. die Einführung eines Betriebskindergartens, betreffen. • Betriebsvereinbarungen können sich auf jedes beliebige Thema beziehen, zu denen Arbeitgeber oder Betriebsrat einen Regelungsbedarf sehen. • Nicht Gegenstand ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Zugang von Teilzeitbeschäftigten zu Mehrarbeitszuschlägen erleichtert. Regelungen, wonach sie die Zuschläge erst ab der gleichen Gesamtstundenzahl wie Vollzeitbeschäftigte erhalten, sind in der Regel unzulässig, entschied der EuGH in einem am Donnerstag, 19. Oktober 2023, in Luxemburg verkündeten Urteil (Az.: C-660/20). Das Argument, die Zuschläge sollten eine „besondere Arbeitsbelastung“ ausgleichen, die erst ab einer bestimmten Stundenzahl bestehe, greift danach wohl nicht. Im Ergebnis ähnlich hatte der EuGH bereits am 27. Mai 2004 entschieden (Az.: C-285/02). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt war dem mit einem Urteil vom 19. Dezember 2018 gefolgt (Az.: 10 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Mögliche Transfergesellschaft für Berliner Mitarbeiter: Zuletzt hatte es Verhandlungen zwischen dem Bund und den drei Air-Berlin-Ländern (Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern) über die Einrichtung einer Transfergesellschaft gegeben. Nach aktuellen Medienberichten (u.a. Spiegel Online vom 25.10.2017) sind diese Verhandlungen nun gescheitert. Die betroffenen Mitarbeiter von Air Berlin stehen demnach vor der Kündigung. Möglich bleiben soll aber eine Transfergesellschaft für die Berliner Beschäftigten. Vorteile der Transfergesellschaft: Mit einer Transfergesellschaft (auch Auffanggesellschaft ... weiter lesen