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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Schutz von Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmerinnen sind während der Schwangerschaft und im Mutterschutz (bis acht Wochen nach der Entbindung) besonders gesetzlich geschützt. Dieser Schutz ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), den §§ 195 bis 200b Reichsversicherungsordnung (RVO) sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darüber hinaus können sich weitergehende schützende Regelungen auch aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Nachfolgend werden einige der zentralen ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 22.11.2018 zum Aktenzeichen 5 Ca 1305/18 entschieden, dass ein Arbeitnehmer , der die Frist für eine ordentliche Eigenkündigung versäumt, es hinnehmen muss, dass zum 31.03.2018 seine Urlaubsansprüche aus 2016 verfallen. Eine fristlose Eigenkündigung zur „Rettung“ der Urlaubsansprüche ist nicht möglich. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 22.11.2018 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten, einem Gartenbauunternehmen langjährig beschäftigt. Der Kläger war seit September 2015 dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt. Am 15.03.2018 kündigte er das Arbeitsverhältnis ... weiter lesen
Sei es Kündigung, Abmahnung, Abfindung oder Zeugnis. Das Arbeitsrecht hat für die Betroffenen eine besondere Bedeutung. Der Arbeitsplatz stellt für die meisten Menschen die Grundlage für ihre wirtschaftliche Existenz dar. Doch nicht in jedem Fall bedeutet die Kündigung auch, dass das letzte Wort schon gesprochen ist. Wenn das Kündigungsschutzgesetz oder andere Arbeitnehmerschutzvorschriften eingreifen, dann besteht oft noch die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Wichtig ist aber, dass Ausschlussfristen zu laufen beginnen und jeder Arbeitnehmer gut daran tut, sich unverzüglich nach einer erfolgten Maßnahme des Arbeitgebers an einen Rechtsanwalt für ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik. Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen oft zu Abmahnungen, da der Arbeitgeber in den Fehlern ihrer Arbeitnehmer eine Verletzung von deren arbeitsvertraglichen Pflichten erkennt. Nicht ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Solingen hat mit Urteil vom 13.03.2020 zum Aktenzeichen 1 Ca 1128/19 der Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters der Stadtsparkasse Solingen stattgegeben. Der Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter vorgeworfen, im Rahmen von zahlreichen Kreditbewilligungen durch ihn selbst bzw. durch Mitarbeiter seiner Abteilung, Aufsichtspflichten und interne Vergaberichtlinien gröblich verletzt zu haben. Der langjährig bei der Stadtsparkasse beschäftigte Kläger war aufgrund tarifvertraglicher Regelungen nur außerordentlich kündbar. Das Arbeitsgericht konnte eine grobe Verletzung der Pflichten, die den Arbeitgeber zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Seit Ende der letzten Woche werden nach und nach Kündigungen von Air Berlin an die Mitarbeiter versandt. Speziell das Boden- und Flugpersonal ist davon betroffen. Mit Zugang der Kündigung bei den Arbeitnehmern beginnt die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage zu laufen. Lohnt sich nach aktuellem Stand der Dinge die Kündigungsschutzklage für betroffene Mitarbeiter? Nach Erhalt der Kündigung direkt an Fachanwalt wenden: Zahlreiche Mitarbeiter von Air Berlin haben sich schon vor Erhalt der Kündigung in rechtliche Beratung begeben. Spätestens mit Zugang der Kündigung sollte man ... weiter lesen
Die erneute Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne Sachgrund (kalendermäßige Befristung) ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits ein Beschäftigungsverhältnis bestand. Das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG besteht zeitlich uneingeschränkt. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist weder auslegungsfähig noch verfassungskonform auslegungsbedürftig. (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2013 – 6 Sa 28/13 –, juris, ausdrücklich gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, (BAG, Urteil vom 06. April 2011 – 7 AZR 716/09 –, BAGE 137, 275-291).weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.12.2019 zum Aktenzeichen 3 Sa 132/19 entschieden, dass eine Ausbildungsbewerberin einen Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches hat. Mit Datum vom 30.05.2018 hat die beklagte Steuerberatungsgesellschaft eine Stellenanzeige für einen Ausbildungsplatz als Kauffrau für Büromanagement in der N.B. Zeitung inseriert. Am 04.06.2018 hat sich die Klägerin auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle beworben. Sie hat ein Lichtbild beigefügt. Auf diesem Lichtbild trägt die Klägerin, die muslimischen Glaubens ist, ein Kopftuch. Der Geschäftsführer der Beklagten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitgeber muss fristlose Kündigung nicht begründen Im Kündigungsschreiben selbst muss der Arbeitgeber erst einmal keine Kündigungsgründe nennen. Wenn der Arbeitnehmer dann aber Kündigungsschutzklage erhebt und es zum Prozess kommt, muss der Arbeitgeber das Vorliegen eines Kündigungsgrundes darlegen und beweisen können. Sofortige Wirkung der fristlosen Kündigung Fristlose bzw. außerordentliche Kündigung bedeutet, dass der Arbeitgeber keinerlei Kündigungsfrist einhält, sondern mit sofortiger Wirkung kündigt. Sofern sich der Arbeitnehmer nicht gegen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist zulässig, dass ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen übernimmt, ohne den § 613a BGB zu umgehen, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Damit soll ein lückenloser Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer gewährleistet werden. Für den Betriebsübergang bedarf es dann eines Wechsels des Betriebsinhabers. Sollten Arbeitnehmer eine Eigenkündigung gegenüber dem bisherigen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Am Abschluss eines Aufhebungsvertrages haben regelmäßig besonders Arbeitgeber ein Interesse, weil sie damit das Risiko einer ggf. unwirksamen Kündigung vermeiden, die in der Folge vom Arbeitnehmer mittels Kündigungsschutzklage angegriffen wird. Deshalb bieten Arbeitgeber dem Arbeitnehmer stattdessen vielfach den Abschluss eines Aufhebungsvertrages an, verbunden mit der Zahlung einer Abfindung. im Rahmen eines Aufhebungsvertrages findet sich dann mitunter auch eine sog. Turboklausel, auch Sprinterklausel genannt. Was hat es damit auf sich? Turboklausel erlaubt schnelleres Ausscheiden des Arbeitnehmers: Im ... weiter lesen
Ein Bewerber hat sich bei einem Berliner Architekturbüro beworben. Die Antwort-Mail lautet: „Bitte keine Araber“ Ausländische Bewerber oder Bewerber mit ausländischem Namen erhalten in bis zu 24% der Fälle häufiger eine Absage als Deutsche. Das Diskriminierungsrecht ist im Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Eine solch deutliche Absage wegen der ethnischen Herkunft oder einem rassistischen Grund verstößt eindeutig gegen § 1 AGG. Aus dem AGG ergibt sich für den Arbeitgeber das Verbot von aller sachgrundlosen mittelbaren Benachteiligung und unmittelbaren Benachteiligung. Und wenn ein Arbeitgeber doch eine Diskriminierung vermutet ... weiter lesen