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Nachfolgend finden Sie Arbeitsrecht Ratgeber aus Wuppertal
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Im Zuge der Globalisierung wächst die Wirtschaft weltweit immer enger zusammen. Viele deutsche Unternehmen haben Auslandsgesellschaften oder sind Teil eines internationalen Konzerns. Für Arbeitnehmer ist es oft wichtig durch einen Auslandsaufenthalt ihre Sprachkenntnisse zu verbessern oder auch die Kulturen kennen zu lernen, mit denen sie in ihrem Arbeitsalltag in Deutschland regelmäßig zu tun haben. Oft wird aber hierbei vergessen, dass ein solcher Auslandsaufenthalt Auswirkungen auf die Steuer- und Sozialversicherungspflicht haben kann. Behält der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland bei und bezieht er im Ausland nur eine kleine Dienstwohnung, ist er mit seinem Welteinkommen in Deutschland ... weiter lesen
Aufgrund des demographischen Wandels und des immer späteren Renteneintritts müssen Arbeitnehmer inzwischen auch in einem vergleichsweise hohen Alter noch arbeiten. Daher kommt es immer öfter vor, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre bisherige Tätigkeit auszuüben, aber eine andere Aufgabe im Betrieb des Arbeitgebers übernehmen könnten. Aber ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, dem erkrankten Arbeitnehmer einen leidensgerechten Arbeitsplatz zuzuweisen und dafür dann einen anderen zu versetzen? Die Antwort hierauf lautet wie so oft: „Es kommt darauf an“. Zunächst ist zu prüfen, welche Tätigkeiten dem Arbeitnehmer ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Bekanntlich ist es bei einem Betriebsübergang, also der Übernahme des Betriebes durch einen Erwerber, oft schwierig zu beurteilen, ob und wenn ja wie sich der Inhalt der Arbeitsverhältnisses verändert. Ein solcher Fall ist Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012, 4 AZR 321/10 geworden. In diesem Fall waren sowohl die ursprüngliche Erwerberin als auch die später klagende Arbeitnehmerin Mitglied im Arbeitgeberverband bzw. Gewerkschaft. Der Tarifvertrag galt also zwischen ihnen unmittelbar und zwingend im Sinne des § 4 TVG. Die Arbeitgeberin hatte wirtschaftliche Probleme und verhandelte im Jahr 2004 mit der Gewerkschaft einen sog. Sanierungstarifvertrag, der einen Verzicht ... weiter lesen
In letzter Zeit häufen sich Urteile, in denen zwischen Leiharbeitnehmern und Festangestellten nicht unterschieden wird, etwa bei der Berechnung der Arbeitnehmer des Entleihers für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes. Es gibt jedoch Bereiche, in denen diese Unterscheidung jedenfalls aktuell noch nicht aufgehoben worden ist. Einer davon ist die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG, wonach Arbeitnehmer in Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz gilt, erst nach Ablauf der ersten sechs Monate Kündigungsschutz genießen. Vorher können sie auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes entlassen werden. Oft kommt es nämlich vor, dass Leiharbeitnehmer vom Entleiher nach einer gewissen ... weiter lesen
Eine Behinderung eines Arbeitnehmers kann auch in starkem Übergewicht begründet sein - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 18.12.2014, C-354/13 Der Fall mit der Behinderung Bei der Entscheidung des EuGH geht es um ein Vorabentscheidungsersuchen eines dänischen Gerichts gemäß Art. 267 AEUV, das über einen Rechtsstreit zwischen der Stadt Billund und ihre Arbeitnehmer Herrn Kaltoft zu entscheiden hatte. Dieser war über 15 Jahre als Tagesvater mit der Betreuung von Kindern in seinem eigenen Heim beschäftigt und wurde sodann wegen sinkender Nachfrage entlassen. Während seiner gesamten Tätigkeit war Herr Kaltoft fettleibig, die Stadt finanzierte ihm ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen von tarifgebundenen Arbeitgebern befinden sich so genannte dynamische Bezugnahmeklauseln, die auf die jeweils geltenden Bestimmungen eines bestimmten einschlägigen Tarifvertrags verweisen. Diese dienen regelmäßig dazu, dass Arbeitnehmer, die nicht in der Gewerkschaft sind, genauso behandelt werden wie Gewerkschaftsmitglieder und z.B. an zukünftigen Gehaltserhöhungen teilhaben. Wenn der Betrieb und mit ihm die Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines sog. Betriebsübergangs gemäß § 613 a BGB auf einen Arbeitgeber übergehen, der nicht im Arbeitgeberverband ist, stellt sich die Frage, ob dieser neue Arbeitgeber aufgrund der dynamischen Bezugnahmeklausel ... weiter lesen
Oft kommt es vor, dass junge Mütter oder Väter während der Elternzeit nach einigen Monaten wieder stundenweise arbeiten möchten. § 15 Abs. 5 des Bundeselterngeld und -elternzeitgesetzes (BEEG) gibt den Arbeitnehmern unter bestimmten Umständen einen Anspruch gegen den jeweiligen Arbeitgeber auf „Verringerung der Arbeitszeit“. Dies ist zwar etwas missverständlich, da es ja in Regel faktisch um eine Erhöhung der Arbeitszeit von null Stunden auf die gewünschte Stundenzahl geht. Das Gesetz geht jedoch an dieser Stelle von der Arbeitszeit vor dem Antritt der Elternzeit bzw. der Mutterschutzfrist vor der Geburt des Kindes aus. § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG ermöglicht eine solche ... weiter lesen
Sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber ein so genanntes Wiedereingliederungsmanagement durchführen. Der Arbeitgeber hat dabei mit Zustimmung und Beteiligung des Arbeitnehmers klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen und Hilfen neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Dies kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer auf einen Arbeitsplatz versetzt wird, der im Hinblick auf sein konkretes Krankheitsbild weniger beanspruchend ist, oder aber dass ihm technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die ... weiter lesen
Seit über 80 Jahren galt in Deutschland die in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB enthaltene Regelung, dass zur Ermittlung der Kündigungsfrist die Berechnung der Betriebszugehörigkeit von Arbeitnehmern erst ab deren 25. Lebensjahr begann. Dies hatte zur Folge, dass jemand, der unmittelbar nach seinem Schulabschluss mit 16 Jahren eine Lehre begonnen hat und von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen wurde, auch nach zehn Jahren, also mit 26 bei Berechnung der Kündigungsfristen lediglich eine Betriebszugehörigkeit von einem Jahr vorzuweisen hatte und somit - bei Anwendung der gesetzlichen Kündigungsvorschriften - mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden konnte. Ein ... weiter lesen
Befristete Arbeitsverträge werden von Arbeitgebern gerne abgeschlossen, um den Schutz der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz zu vermeiden. In Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt werden, können sich Arbeitnehmer nach Ablauf der ersten sechs Monate auf das Kündigungsschutzgesetz berufen und nicht mehr ohne Weiteres entlassen werden. Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich, dass dieser Kündigungsschutz durch den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in bestimmten Fällen umgangen wird. Er hat aber einige Anforderungen hierfür normiert, um einen Missbrauch der von ihm eingeräumten ... weiter lesen
Nicht nur das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsstellung der Leiharbeitnehmer verbessert, sondern auch der Europäische Gerichtshof. In seiner Entscheidung vom 21.10.2010, AZ C 242/09 urteilte er, dass der Erwerber des Entleiherbetriebs Arbeitgeber auch der dort befindlichen Leiharbeitnehmer wird und verpflichtet ist, diese zu den gleichen Bedingungen weiter zu beschäftigen. In dem entschiedenen Fall hatte sich die internationale Brauereigruppe Heineken so organisiert, dass sämtliche Arbeitnehmer bei der Personalservicegesellschaft Heineken Nederlands Beheer BV beschäftigt waren. Diese verlieh die Arbeitgeber an die verschiedenen konzerneigenen Betriebsgesellschaften. Herr Roest war dort seit 1985 angestellt und ... weiter lesen