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Rechtsanwalt in Zarrentin - Arbeitsrecht
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Ein Interview von Max Renger mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Max Renger: Die Belastung durch psychischen Stress am Arbeitsplatz ist in den letzten Jahren gerade durch moderne Kommunikationsmittel wie Handy, Internet und E-Mail enorm gestiegen. Nun hatte die Arbeitsministerin Frau Nahles aus diesem Anlass eine Anti-Stress-Verordnung zum Ziel erklärt. Brauchen wir noch eine weitere Verordnung? Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck: Der Parteivorsitzende von Frau Nahles, Sigmar Gabriel, hat das noch vor wenigen Tagen verneint. Er ist der Auffassung, dass man das Thema den Arbeitsvertragsparteien überlassen soll. Max Renger: Was sagt der ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob mit dem Konzept „60+“ für Führungskräfte eine Altersdiskriminierung einhergeht. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, auch Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.2016 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 8 AZR 677/14. Der im Oktober 1952 geborene Kläger war in der Zeit von August 1985 bis Oktober 2012 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Automobilindustrie, seit dem Jahr 1995 als Verkaufsleiter PKW in einer der Niederlassungen der Beklagten beschäftigt. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigung muss vom Arbeitgeber unterschreiben werden: § 623 BGB verlangt für eine Kündigung oder eine Auflösungsvertrag, die bzw. er das Arbeitsverhältnis beendet, die Schriftform. Unzulässig ist auch eine Kündigung in elektronischer Form. Welche Folgen hat eine fehlende Unterschrift? Fehlt die Unterschrift unter der Kündigung, so ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis wird nicht beendet. Die Kündigung kann auch nicht von irgendjemandem unterschrieben werden. Die Unterschrift muss vom Arbeitgeber bzw. einer vertretungsberechtigten Person stammen. Bei ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Enttäuschung überwinden: Gut verständlich, dass Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung enttäuscht und auch wütend sind. Das gilt besonders dann, wenn sie über längere Zeit für den Arbeitgeber tätig waren und sich dabei nach ihrem Dafürhalten immer ins Zeug gelegt haben. Trotzdem ist Emotionalität in dieser Situation hinderlich. Arbeitgeber sehen Kündigung allein wirtschaftlich: Man muss sich klarmachen, dass Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in aller Regel rein wirtschaftlich betrachten. Deshalb sind sie auch darauf aus, dabei so günstig ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Bombardier baut Stellen ab. Der kanadische Flugzeug- und Zug-Produzent Bombardier plant einer Pressemitteilung von faz.net vom 17.2.2016 zufolge, von den 9.000 Arbeitsplätzen des Unternehmens in Deutschland, über 1.400 Stellen zu streichen. Das würde bedeuten, dass jeder siebte Mitarbeiter von Bombardier in Deutschland betroffen wäre. In der Folge gibt es einige zusammengefasste Hinweise für Arbeitnehmer, die von einem Stellenabbau, wie z. B. bei Bombardier, betroffen sind. Anfangs häufig Aufhebungsvertrag Arbeitgeber bieten Mitarbeitern oftmals Aufhebungsverträge an, um durch eine ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 06.10.2020 zum Aktenzeichen 13 A 900/18 die Klage eines Schulrektors auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben abgewiesen, weil der Rektor die konkrete Arbeitszeitüberschreitung nicht ausreichend plausibel dargelegt hat. Aus der Pressemitteilung des VG Hannover vom 06.10.2020 ergibt sich: Der Rektor einer Grundschule in Hannover begehrte die Entlastung von dienstlichen Aufgaben und Freizeitausgleich für seit April 2015 geleistete Mehrarbeit im Umfang von mehr als acht Stunden wöchentlich. Der Kläger berief sich zur Begründung auf eine Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Diese ... weiter lesen
Während der Weihnachtszeit veranstalten die meisten Betriebe oftmals rund um den Jahreswechsel eine Weihnachtsfeier. Im Rahmen solcher Veranstaltungen kann es allerdings auch zu Unfällen kommen. Fraglich ist gerade im Hinblick auf den Versicherungsschutz dabei allerdings, ob auch während Weihnachtsfeiern der gesetzliche Versicherungsschutz greift oder nicht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht , und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm . Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung bestimmt, dass der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegensteht, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt (Urteil vom 06.04.2011, Az. 7 AZR 716/09). I. Allgemeines: Befristete Arbeitsverhältnisse Die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse zu befristen, sind im allgemeinen ein Segen für Arbeitgeber: heutzutage herrschen bei vielen Arbeitgebern derartig große und viele wirtschaftliche Unwägbarkeiten, dass es für viele Arbeitgeber ein wirklich großes Risiko darstellt, unbefristete ... weiter lesen
Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, wonach der der gesetzliche Mindeslohn in vier Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde steigen soll. Aus der Pressemitteilung des BMAS vom 28.10.2020 ergibt sich: Zunächst soll der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben werden. Dann soll eine schrittweise Steigerung erfolgen zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro brutto, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro brutto und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro brutto. Mit dem Kabinettsbeschluss wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vom 30.06.2020 umgesetzt. Die vierstufige Erhöhung ... weiter lesen
Erziehungsurlaub (Elternzeit) und Höhe der Sozialplanabfindung Die Klägerin war bei der Beklagten von November 1990 bis Ende Januar 2000 als Näherin beschäftigt. Aus Anlaß einer Personalreduzierung, die zur Kündigung der Klägerin und sieben weiterer Mitarbeiterinnen führte, vereinbarten die Beklagte und der Betriebsrat einen Sozialplan. Darin waren für den Verlust des Arbeitsplatzes Abfindungen vorgesehen, deren Höhe sich - bis auf einen geringen Sockelbetrag - ausschließlich nach der Dauer der Beschäftigung richtete. Dabei waren nur Zeiten der tatsächlichen Beschäftigung zu berücksichtigen, zu denen Zeiten des Erziehungsurlaubs ausdrücklich nicht zählten. Die Klägerin hatte Erziehungsurlaub in Anspruch genommen. Dessen Dauer ... weiter lesen
Laut Berichten der Berliner Morgenpost vom 17.8.2011 und 18.8.2011 will die Berliner Charité ihr Medizinhistorisches Museum aufgeben oder zumindest einem rigiden Sparzwang unterwerfen. Die Morgenpost zitiert aber auch eine Sprecherin der Charité, dass keine Kündigungen geplant seien und dass eine Abgabe des Museums an einen anderen Träger ebenfalls nicht stattfinden werde. Diese Aussage lässt vermuten, dass die Charité jedenfalls über diese Optionen nachgedacht haben dürfte. Die Morgenpost zitiert den Leiter der Medizinhistorischen Abteilung der Charité mit der Aussage, dass das jährliche Budget des Museums von 1 Million auf 100.000 € gekürzt werden soll. Da der ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Das schließt ... weiter lesen