Abmahnung Arbeitsrecht
In einer Abmahnung wird eine Person formal aufgefordert, ein konkretes Verhalten bzw. ein konkretes Handeln zu unterlassen. Häufig ist die Abmahnung im Arbeitsrecht zu finden. Hier gilt sie als Rüge des Arbeitgebers über eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis. Sie muss nicht nur auf konkreten Tatsachen beruhen, sondern auch zum Ausdruck bringen, dass der Arbeitgeber im wiederholten Fall eines gleichartigen Pflichtverstoßes das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer aus verhaltensbedingten Gründen kündigen wird.
Auch wenn es für die Abmahnung keine vorgeschriebene Form gibt, sollte sie zu Dokumentationszwecken schriftlich erfolgen und vom direkten Vorgesetzten des Arbeitnehmers unterzeichnet werden. Sie kann beispielsweise bei einer schlechten Leistung, bei Unpünktlichkeit oder einem Verstoß gegen das geltende Strafrecht ausgesprochen werden. Wurde eine Abmahnung vom Arbeitgeber erteilt, ist es ihm jedoch nicht möglich, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer im Wiederholungsfall wegen exakt des gleichen Vorkommnisses zu einem späteren Zeitpunkt zu kündigen.
Für den Inhalt der Abmahnung gibt es in der Rechtsprechung klare Vorschriften, wobei es vorkommen kann, dass diese aus Unkenntnis nicht eingehalten werden. Daher empfiehlt es sich, im Falle einer Abmahnung einen Rechtsanwalt für Abmahnung Arbeitsrecht zur Rate zu ziehen. Er verfügt über die entsprechenden Fachkenntnisse und steht nicht nur Arbeitgebern, sondern auch Arbeitnehmern kompetent und fachlich zur Seite. Empfindet der Arbeitnehmer die Abmahnung als nicht gerechtfertigt, kann der Rechtsanwalt im Abmahnung Arbeitsrecht Widerspruch gegen die ausgesprochene Abmahnung erheben und für ihre Entfernung aus der Personalakte sorgen. Auch bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem zuständigen Arbeitsgericht vertritt der Anwalt im Abmahnung Arbeitsrecht die Interessen seiner Mandanten, um die Beendigung des Streits herbeizuführen.