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München (jur). Private Betreiber eines Blockheizkraftwerks können unternehmerische Vorteile bei der Umsatzsteuer nutzen. Allerdings müssen sie dann umgekehrt auf die entnommene Energie Umsatzsteuer bezahlen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. Februar 2013, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: XI R 3/10). Im Streitfall hatte eine Familie ein Blockheizkraftwerk in ihr Haus einbauen lassen. Die Anlage wird mit Erdgas betrieben und erzeugt durch sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme für Heizung und Wasser. Nicht genutzter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und vom örtlichen Stromversorger vergütet. Der BFH ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) soll der BGH das Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Dort sei der Angeklagte trotz des Vorliegens von besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nur zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Begründet hat der BGH sein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 13.12.2012 (VI R 51/11, DB0581148) traf der Bundesfinanzhof einige Klarstellungen hinsichtlich der 1%-Regelung bei der Abschätzung eines Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Demnach soll festgestellt worden sein, dass die Vorteile durch die Nutzung eines Firmenwagens auch zum Arbeitslohn gezählt werden dürfen. Ein Nachweis über die entstandenen Kosten durch die private Nutzung ist anhand eines Fahrtenbuches, oder bei Nichtvorliegen eines solchen, anhand der 1%-Regelung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Körperschaftssteuer ist von Körperschaften, juristischen Personen und Vermögensmassen zu entrichten. Sie stellt eine besondere Form der Einkommensteuer dar. Steuerpflichtig sind insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, sonstige Personen des privaten Rechts, sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen, usw. Das zu versteuernde Einkommen wird anhand der Steuerbilanz und zahlreiche Korrekturen, die sich jeweils aus den Steuergesetzen ergeben, ermittelt. Bei der ... weiter lesen
Zur Anwendung des neuen § 2 Abs. 3 ErbStG ist am 15.03.202 ein Anwendungserlass der obersten Finanzbehörden der Länder ergangen. Im Ländererlass werden Zweifelsfragen zu der Antragstellung, Umfang des zu erfassenden Vermögensanfalls, Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG, Gewährung der Freibeträge, Anrechnung der ausländischen Steuer, Zuständigkeit, Mitwirkungspflichten und Anwendbarkeit der Neuregelung geklärt. Grootens weist auf S. 181 des aktuellen Erbschaftsteuerberaters darauf hin, dass durch erneute Schenkung innerhalb des 10-Jahreszeitraums von Inlandsvermögen der Anwendungsbereich von Art. 2 Abs. 3 ErbStG auch auf Fälle noch nicht bestandskräftiger ... weiter lesen
Für Laien ist das Steuerstrafrecht nur schwer zu verstehen und nachzuvollziehen. Bei Problemen mit Finanzbehörden, ist man auf professionelle Hilfe angewiesen. Der renommierte Rechtsanwalt Michael Hepp hat jahrelange Erfahrungen in diesem Bereich und berät und vertritt seine Mandanten bei allen Konflikten mit den Behörden des Finanzbereichs. Zu seinen Spezialgebieten gehören unter anderem das Steuerrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Banken und Kapitalrecht und das Arbeitsrecht. Mit dem Kauf der "Steuer-CDs", haben sich viele Menschen dazu entschlossen, eine Selbstanzeige zu stellen. Meistens sind Laien jedoch nicht in der Lage, solche Anzeigen präzise und korrekt zu ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 16.3.2017; Aktenzeichen: V R 38/16 Der Bundesfinanzhof hat beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg eine Reihe von Fragen vorzulegen, die sich allesamt mit der Frage beschäftigen, ob Fahrschulen, die beispielshalber dem Erwerb einer Fahrerlaubnis für PKW dienen, umsatzsteuerpflichtig sind. Bis zur Beantwortung der Frage durch das höchste europäische Gericht ist das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof ausgesetzt. Jedes deutsche Gericht kann nach Art. 267 AEUV (vormals Art. 234 EGV) dem Gerichtshof der Europäischen Union im Wege der Vorabentscheidung Fragen über die Auslegung der europäischen Verträge oder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Steuerpflichtige sollen in den vergangenen Jahren ihr Geld denjenigen Steueroasen anvertraut haben, deren Bankensystem sie zu kennen glaubten. Dies soll beispielsweise für Luxemburg. Liechtenstein, Österreich oder die Schweiz gegolten haben. Banken sollen sogar bei der Steuerflucht in diese Länder geholfen haben. Dem soll nun ein gegenwärtiger Wandel entgegenstehen. Banken sollen sich häufiger dadurch absichern wollen, dass sie eine Rückversicherung durch eine Bestätigung ihrer Kunden ... weiter lesen
Leipzig (jur). Finanzbeamte sollten eine ehrliche Steuererklärung abgeben. Der Chef eines Finanzamts muss schon bei geringeren Verstößen mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis rechnen, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Dienstag, 13. Februar 2018, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 2 B 18.17). Es bestätigte damit die Entlassung des Vorstehers eines Finanzamts in Mecklenburg-Vorpommern. Er war dort in die Besoldungsgruppe A 15 (derzeit mit entsprechender Berufserfahrung um 5.000 Euro monatlich) eingruppiert. Von seiner Ehefrau trennte er sich 2001, war sich mit ihr jedenfalls in Sachen Steuern sparen aber einig. Beide kreuzten in den Jahren 2002 bis 2006 weiterhin die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit Hilfe von Scheinversicherungen seien dem deutschen Fiskus mehrere Milliarden Euro vorenthalten worden. Deutsche Bankkunden der Credit Suisse sind in den Fokus der deutschen Steuerfahndung geraten. Ihnen wird der Steuerbetrug über die Credit Suisse mit einem Milliardenschaden vorgeworfen. Anstoß für die Untersuchungen der deutschen Steuerermittler sollen neue Informationen über Scheinversicherungen, sogenannte Bermuda- Produkte sein. Über eine Tochterfirma der Credit Suisse auf den Bermuda- Inseln sollen mehrere tausende Bankkunden Teile ... weiter lesen
Wer als Steuerzahler einen Minijobber mit Kinderbetreuung beauftragt und diesen bar bezahlt, geht möglicherweise beim Finanzamt leer aus. Vorliegend hatten Eltern für die Betreuung ihres dreijährigen Kindes eine Kinderbetreuerin eingesetzt. Doch als sie das an die Minijobberin gezahlte Gehalt von monatlich 300 Euro als Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machten, erlebten sie eine unangenehme Überraschung. Das Finanzamt erkannte diese nicht als steuerlich abzugsfähig an. Es verwies darauf, dass die Zahlungen bar erfolgt sind. Das Einkommenssteuergesetz schreibe hier jedoch vor, dass sich nur unbare Zahlungen auf das Konto des Empfängers als Kinderbetreuungskosten ... weiter lesen
Wenn der Sponsor eines Fußballvereins Spieler für anderweitige Tätigkeitsbereiche einstellt, diese aber letztlich für den Verein spielen und für diese Übergabe kein Entgelt gezahlt wird, handelt es sich nach Ansicht der Richter am Bundesfinanzhof (BFH) um eine freigebige Zuwendung die eine Schenkungssteuerpflicht auslösen kann. Spielerüberlassung durch Sponsor In dem Fall hatte der Sponsor eines Fußballvereins Trainer, Betreuer und auch Spieler als kaufmännische Angestellte oder Repräsentanten in seinem Unternehmen angestellt und bezahlte diese auch. Letztlich arbeiteten diese Personen aber gar nicht für den Sponsor, sondern spielten Fußball für den ... weiter lesen