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Zur Anwendung des neuen § 2 Abs. 3 ErbStG ist am 15.03.202 ein Anwendungserlass der obersten Finanzbehörden der Länder ergangen. Im Ländererlass werden Zweifelsfragen zu der Antragstellung, Umfang des zu erfassenden Vermögensanfalls, Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG, Gewährung der Freibeträge, Anrechnung der ausländischen Steuer, Zuständigkeit, Mitwirkungspflichten und Anwendbarkeit der Neuregelung geklärt. Grootens weist auf S. 181 des aktuellen Erbschaftsteuerberaters darauf hin, dass durch erneute Schenkung innerhalb des 10-Jahreszeitraums von Inlandsvermögen der Anwendungsbereich von Art. 2 Abs. 3 ErbStG auch auf Fälle noch nicht bestandskräftiger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: Teilweise wurden die deutschen Finanzämter in der Vergangenheit umgangen, da zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland nicht angegeben wurden. Viele dieser Steuersünder sind zwischenzeitlich verstorben, so dass sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes befinden. Strafverfolgung könnte auch Erben von Steuersündern drohen, nachdem kürzlich immer wieder von Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung die Rede war. Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblichen Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch ganz neu entfacht. Offenbar hat das Land Nordrhein-Westfalen entgegen des geplanten deutsch-schweizerischen Steuerabkommens erneut eine CD gekauft, auf welcher sich die Kontoverbindungen von etwa 1000 mutmaßlichen deutschen Steuerhinterziehern ... weiter lesen
Der BFH nahm mit einem Beschluss vom 08.10.2014 Stellung dazu, wann eine doppelte Haushaltsführung in den sog. "Wegverlegungsfällen" vorliegt (AZ.: VI R 7/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Als "Wegverlegungsfall" bezeichnet man es, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand vom Beschäftigungsort aus privaten Gründen weg verlegt und einen Zweithaushalt in einer bereits vorhandenen Wohnung am Beschäftigungsort begründet. Nach Auffassung des BFH liegt in diesen Fällen eine doppelte Haushaltsführung ab dem Zeitpunkt vor, ab dem die bisherige ... weiter lesen
München (jur). Nur bei getrenntlebenden Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen die Kinderfreibeträge eines Elternteils auf den anderen übertragen werden. Dies ist aber generell ausgeschlossen, wenn sie zusammenwohnen und die Kinder gemeinsam versorgen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Donnerstag, 31. März 2022, in München veröffentlichten Urteil entschied (Az.: III R 24/20). Das gelte auch für unverheiratete Paare. Es wies damit eine Mutter aus Franken ab. Diese lebte ohne Trauschein mit ihrem Partner und den gemeinsamen zwei Kindern zusammen. Die Frau hatte Arbeits- und Mieteinkünfte, die zusammen höher waren als die Einkünfte des Mannes. Sofern nicht ... weiter lesen
Wenn ein Steuerbescheid gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ergeht, hat nur diese - und nicht der einzelne Gesellschafter - das Recht und die Möglichkeit, hiergegen Einspruch einzulegen. Wird dieser Umstand verkannt, wird der Steuerbescheid bestandskräftig, auch wenn die Gesellschafter irrtümlicherweise davon ausgehen, sie hätten wirksam Rechtsmittel gegen den belastenden Bescheid erhoben. Soll ein Steuerbescheid gegen die GbR "angegriffen" werden, muss der Einspruch im Namen der Gesellschaft nach §§ 709 Abs. 1, 714 BGB und zudem durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden. Dies gilt gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB selbst ... weiter lesen
München (jur). Ein GmbH-Geschäftsführer kann sich nicht selbst zu einer steuerfreien Altersrücklage verhelfen. Mit einem am Mittwoch, 23. März 2016, veröffentlichten Urteil verwarf der Bundesfinanzhof (BFH) in München einen entsprechenden Trick mit Hilfe eines „Arbeitszeitkontos“ (Az.: I R 26/15). Dies führe letztlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Damit scheiterte die Idee eines Geschäftsführers im Saarland, der alleiniger Gesellschafter seiner GmbH war. Mit dieser schloss er einen Vertrag, wonach ein Teil seines Gehalts auf ein „Investmentkonto“ abgeführt wurde. Das Geld war als Rücklage für seine Altersvorsorge oder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) soll der BGH das Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Dort sei der Angeklagte trotz des Vorliegens von besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nur zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Begründet hat der BGH sein ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.5.2017 - V R 52/15 Aus einem erst jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Mai 2017 könnten sich enorme Auswirkungen auf die deutsche Vereinslandschaft entwickeln. Im konkreten Fall ging es um eine Freimaurerloge, die entsprechend ihrer Satzung keine Frauen aufnahm. Die Loge war als juristische Person des Zivilrechts organisiert und damit eine Körperschaft. Das Finanzamt hatte in Frage gestellt, ob die Freimaurerloge als gemeinnützig angesehen werden kann. Dies hat massive Folgen für die Besteuerung eines Vereins. Gemäß § 5 Abs. I Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Betrieb bestehender Internetseiten darf auch aus steuerlichen Gründen in andere EU-Staaten verlagert werden. Missbräuchlich ist es nur, wenn durch eine entsprechende Lizenzvergabe der tatsächliche Sitz des Betreibers nur verschleiert werden soll, urteilte am Donnerstag, 17. Dezember 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-419/14). Danach dürfen die Finanzbehörden bei ihren Ermittlungen auch auf Erkenntnisse zurückgreifen, die in einem noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren gewonnen wurden, solange die Grundrechte gewahrt werden. Im Streitfall geht es um eine von dem ungarischen Unternehmen WML entwickelte Internetplattform. Dort konnten Models aus ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.03.2017, IV R 13/14 Im Geschäftsalltag stellt es ein alltägliches Phänomen dar: Das Geschenk an einen Geschäftspartner, sei es zu Gewinnung von Neukunden, sei es zur Bindung von bestehenden Kontakten oder schlicht als Zeichen der Wertschätzung. Wer seinem Geschäftspartner ein Geschenk aus Geschäftszwecken macht, sollte dabei die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs beachten. Diese macht das Geschenk an den Geschäftspartner für den Schenkenden in Zukunft deutlich unattraktiver. Denn es wird deutlich teurer als erwartet. Das Geschenk als solches ist zwar grundsätzlich eine betriebliche Aufwendung. Gemäß ... weiter lesen
Köln (jur). Wer das Beklagen von Unternehmensentscheidungen zum Geschäftsmodell erhebt, muss die erzielten Einkünfte auch entsprechend versteuern. Zahlungen der Unternehmen für die Rücknahme der Klage unterliegen in jedem Fall der Einkommensteuer, entschied das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Mittwoch, 15. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 3023/13). „Bei Wiederholungsabsicht“ müsse ein solcher sogenannter „räuberischer Aktionär“ zudem auch Umsatzsteuer zahlen. Der Kläger hatte von mehreren Unternehmen ein bis 100 Aktien im Wert zwischen zehn und 500 Euro gekauft. Danach focht er Unternehmensentscheidungen der Aktiengesellschaften an. In ... weiter lesen