Abstandsfläche
Abstandsfläche ist ein Begriff aus dem Baurecht. Man versteht hierunter die Fläche, die der Abstand zwischen einem Bauobjekt und dem Nachbargrundstück beträgt. Gemäß der Landesbauordnung sind vorgeschriebene Mindestmaße einzuhalten. Dies hat den Zweck des sogenannten Sozialabstandes. Hierunter versteht die LBO den Abstand, der zur Einhaltung der Privatsphäre der beiden Haushalte benötigt wird. Des Weiteren sorgen die Abstandsvorgaben für einen optimalen Lichteinfall sowie eine gute Belüftung der Häuser. Ein zu eng bemessener Abstand wird daher vermieden. Zusätzlich dienen die Abstände dem Brandschutz. Im Unglücksfall haben die Retter besseren Zugang zu den Häusern. Wird die Abstandsfläche nicht gemäß LBO eingehalten, so kann dies durch eine Bestätigung des Nachbarn legalisiert werden. Dies wird Abstands-Baulast genannt. Diese Angaben werden speziell im Baulastverzeichnis der zuständigen Behörde eingetragen. Kleinere Gebäude wie Carport, Garage oder Gartenhaus können in vielen Bundesländern direkt in den Abstandsflächen gebaut werden. Jedoch sollte die Verkleinerung der Abstandsfläche bzw. die Grenzbebauung grundsätzlich mit dem Nachbarn geklärt werden.
Trotz korrekter Einhaltung der Vorgaben für Abstandsflächen kann eine Ablehnung der zuständigen Baubehörde erfolgen. Dies ist nicht immer rechtens. Beruht die Ablehnung auf einer Fehlinterpretation, kann mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes für Abstandsfläche ein Widerspruch eingereicht werden. Hierauf folgt eine erneute Überprüfung des Bauantrages bzw. der örtlichen Gegebenheiten. Der Anwalt für Abstandsfläche ist selbstverständlich ebenso in der Lage, andere Ablehnungsgründe als unberechtigt aufzudecken. Erst einmal entdeckt, schöpft er alle rechtlichen Mittel aus, um die Ablehnung zu revidieren. Mit der Unterstützung des Anwaltes, der auf Probleme mit Abstandsflächen spezialisiert ist, ist die endgültige Genehmigung des Bauprojektes nicht mehr weit entfernt.