Rechtsanwalt Carsten M. Herrle
Auch Minderjährige haben Anspruch auf Auskunft über Identität ihres Erzeugers
BGH, Urteil v. 28. Januar 2015 – XII ZR 201/13
Nach einem neuerlichen Urteil des BGH haben auch Minderjährige einen Auskunftsanspruch bzgl. der Identität ihres Erzeugers, sofern die Eltern oder der Vormund „die Auskunft zum Zweck der Information des Kindes verlangen“. Das LG Hannover hatte zuvor entschieden, dass die beiden minderjährigen Klägerinnen den Anspruch (eigenes Recht auf Kenntnis der Abstammung) erst mit 16 Jahren geltend machen können (6 S 50/13).
Die beiden minderjährigen Mädchen, die geklagt hatten, wurden mittels Samenspende gezeugt. Der Samenspender wollte im ... weiter lesen