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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anlegern, die in den Lebensversicherungsfonds "MPC Rendite-Fonds Leben plus" investiert haben, drohen hohe Verluste ihres investierten Kapitals. Lebensversicherungsfonds der MPC sind in der Regel geschlossene Fonds. Der Fonds investiert dabei in Versicherungspolicen, die auf einem Zweitmarkt erworben werden. Der Fonds bezahlt weiterhin die Versicherungsprämie und erhält nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme. Dabei ist die Einschätzung des Lebensalters von erheblicher Bedeutung für den Erfolg des Investments. Fällt die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser in einer Vielzahl von Fällen anlegerfreundlich. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des beanspruchten Schadenersatzes Recht bekommen. Anleger scheinen im Moment von CMI Fragebögen zu erhalten, welche sie zur Beantwortung von scheinbar harmlosen Fragen auffordern sollen. Ob dies auf einer Befürchtung des britischen Lebensversicherers ... weiter lesen
Der für Bank- und Börsensachen zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß Geschäfte mit Aktienanleihen keine Börsentermingeschäfte sind. Aktienanleihen sind Inhaberschuldverschreibungen mit dem Recht des Anleiheemittenten, die Anleihe entweder zum Nennwert in Geld oder aber in Form einer bestimmten Anzahl von Aktien einer bestimmten Gesellschaft zurückzuzahlen. Der Rechtsvorgänger des Klägers kaufte am 15. Juli 1998 von der beklagten Bank Aktienanleihen im Nennwert von 50.000,-DM. Die Schuldverschreibungen waren am 10. August 1999 mit 10% zu verzinsen und nach Wahl der Emittentin, einer anderen Bank, mit 100% des Nennwertes oder durch Lieferung von 61 VW-Stammaktien je 10.000,-DM Schuldverschreibungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Werse Chartering GmbH & Co. KG sowie für die Werse Schifffahrts GmbH & Co. KG „MS Isabell“ wurde am 27.10.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die vorgenannten Gesellschaften reiht sich die Werse Gruppe nahtlos in eine ganze Reihe von Schiffsfonds, die von der Schifffahrtskrise betroffen sind, ein. Neben diesen Gesellschaften befinden sich bereits weitere Gesellschaften der Gruppe in der Insolvenz, beispielsweise die ADRIA Schifffahrts GmbH & Co. KG, die WERSE ... weiter lesen
Der BGH hat nunmehr mit einer Entscheidung vom 09.07.2013 – II ZR 9/12 – seine Rechtsprechung klargestellt, dass Treuhandkommanditisten, die auch eigene Anteile an einer Gesellschaft halten, bei der Verletzung von Aufklärungspflichten gegenüber Anlegern haften. Ein Anleger muss ein richtiges Bild über die Kapitalanlage vermittelt bekommen, insbesondere mittels des Verkaufsprospekts. Er muss also über alle Umstände vollständig und verständlich aufgeklärt werden, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können. In dem konkret von dem BGH zu entscheidenden Fall war Gegenstand die unzureichende Aufklärung über Vorstrafen der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anleger des offenen Immobilienfonds Degi Europa, welcher sich bereits seit mehreren Jahren in der Krise und daher in der Auflösung befindet, können auf die lang ersehnte sechste Ausschüttung des offenen Immobilienfonds hoffen. Allem Anschein nach wird die für Juli 2013 versprochene Ausschüttung allerdings erst zwei Monate später, vermutlich im September 2013, erfolgen. Diese Ausschüttung, die demnach verspätet erfolgen wird, wird gleichzeitig die letzte Ausschüttung des betreffenden ... weiter lesen
An jeder Ecke werden Verbraucher mit der Finanzierung von Konsumgütern gelockt, sei es Unterhaltungselektronik, Möbel oder andere Gegenstände. Besonderes verlockend ist dabei die oftmals angebotene Finanzierung ohne jeden Zins, die sog. 0 %-Finanzierung. Was dabei außer Acht gelassen wird ist, dass der Verbraucher bei einer solchen Finanzierung weniger geschützt ist, als bei einer herkömmlichen Finanzierung, bei welcher er Zinsen zahlen muss. Dies hat nun der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 30.09.2014 – XI ZR 168/13 entschieden. Der Entscheidung des BGH lag ein Fall zugrunde, in dem ein Kunde eines Baumarktes zwei Türen inklusive Montage erwarb und zur Finanzierung einen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund eines mit Fehlern behafteten Prospektes des Medienfonds "VIP 4", soll zahlreichen Anlegern die Möglichkeit auf Schadenersatz eröffnet worden sein. Anleger, die sich an dem Medienfonds "VIP 4" beteiligt haben, könnten aufgrund der Prospektfehler, nun Ansprüche gegen Banken oder gegen andere Vermittler zustehen. Die Ziele der Anlage in einen Medienfonds sollen, neben der Beteiligung an den Einspielergebnissen der durch den Fonds finanzierten Filme, insbesondere Steuervorteile für die Anleger gewesen sein. Diese Ziele seien ... weiter lesen
Auch sei der Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck 2010 mit Anlegergeldern saniert worden. Vor dem endgültigen Einbruch habe aber auch dieser Fonds nicht geschützt werden können. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch die Anleger dieser Fonds sollen von der Schifffahrtskrise, die dieses Jahr noch einmal richtig in Fahrt kommen soll, nicht verschont bleiben. Die Krise führte in diesem Jahr beispielsweise dazu, dass die Anleger der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck und König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin von ... weiter lesen
Rechte des Kreditnehmers gegenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds Bei dem II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs standen eine Reihe von Verfahren zur Entscheidung an, in denen es um kreditfinanzierte Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds ging. Die Fonds waren in der Rechtsform von Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegründet worden. Geschäftsgegenstand war jeweils die Errichtung und Vermietung von Gebäuden, vornehmlich in den neuen Bundesländern. Die Anfangsverluste sollten den Anlegern steuerlich zugewiesen werden, um Steuervorteile erzielen zu können. Für den Beitritt sollte kein Eigenkapital erforderlich sein. Vielmehr boten die von den Initiatoren ... weiter lesen
Medienberichten zufolge befindet sich der Fonds Euroselect 14 – „The Gherkin“ – in erheblicher Schieflage. Tausenden Anlegern drohen empfindliche Verluste des von ihnen eingesetzten Kapitals. Mit einer Beteiligung an dem neuen Wahrzeichen Londons, der besonderen Architektur sowie der Tatsache, dass es sich hierbei um eine von dem Stararchitekten Sir Norman Foster entworfene Immobilie handelt, wurden Anleger geködert. Tatsächlich entwickelt sich das Investment nicht wie erwartet. Prognostizierte Ausschüttungen bleiben aus. Darüber hinaus drohen sich die Risiken einer solche unternehmerischen Beteiligung zu realisieren. Das eingesetzte Kapital droht zumindest teilweise verloren zu gehen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden Anleger offener Immobilienfonds häufig enttäuscht, da ihre Erwartungen nicht erfüllt werden konnten. So seien beispielsweise die versprochenen Renditen nicht erwirtschaftet worden und mehrere offene Fonds auch geschlossen worden. Für die Anleger heißt dies, dass sie nicht mehr an ihr Geld kommen. Oft wurden die betroffenen Anleger im Rahmen der Zeichnung des offenen Fonds scheinbar nicht hinreichend über die bestehenden Risiken offener Immobilienfonds aufgeklärt. ... weiter lesen