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Experten-Ratgeber
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Die Überziehung eines Girokontos über den Kreditrahmen hinaus kann zur einseitigen Beendigung der Geschäftsbeziehungen durch die Bank und zu einer Mitteilung an die Schufa führen. Der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatte in einem Berufungsverfahren über die Folgen einer Kontoüberziehung zu entscheiden. Ein Bankkunde hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach den ihm eingeräumten Kreditrahmen überzogen und vergeblich um eine Erhöhung gebeten. Als er den Kreditrahmen durch Ausstellung von 15 Euroschecks erneut überschritt, beendete de Bank die Geschäftsbeziehung und teilte der Schufa den Sachverhalt unter dem Stichwort „Scheckkartenmissbrauch durch den rechtmäßigen Kontoinhaber“ mit. ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2011 - XI ZR 388/10 hat der Bundesgerichtshof dem kreativen Streben mancher Banken einen Riegel vorgeschoben. Er hat klargestellt, dass eine Bank für das Führen eines Darlehenskontos für einen Verbraucher kein Entgelt verlangen darf. Der BGH vertritt in seiner Entscheidungsbegründung die Auffassung, eine solche Kontoführungsgebühr in Bezug auf das Führen eines Darlehenskontos stelle kein Entgelt für eine darlehensvertraglich geschuldete Leistung des Kreditinstituts dar. Nur wenn dies der Fall wäre, so hätte eine solche Gebühr ihre Berechtigung. Vorliegend sei jedoch schon aus Sicht eines durchschnittlichen Kunden deutlich, dass die Bank für ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung wegen der von ihm geltend gemachten Prospektfehler zur Debi Select Flex Fonds GbR zu, so das OLG München, welches die Fehler offenbar anerkannte. Die Beklagte soll dazu verurteilt worden sein, dem Kläger sämtliche Einlagen zurück zu erstatten und ihn von etwaigen bestehenden Ansprüchen seitens der Beklagten zu befreien. Die Beklagte trage ebenfalls die Gerichtskosten. Dem Kläger wurde der volle Betrag offenbar bereits ... weiter lesen
Anleger des CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 dürften von der Entwicklung ihrer Geldanlage enttäuscht sein. In vielen Fällen haben die Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings müssen sie die Verjährungsfrist im Auge behalten. Mögliche Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach der Zeichnung der Anteile. Der CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 wurde im März 2007 platziert und zur Beteiligung angeboten. Die Fondsgesellschaft investierte in die beiden Containerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS CMA CGM Mimosa (ehemals MS Monaco) und E.R. Martinique (ehemals MS Martinique). Zu diesem Zeitpunkt ... weiter lesen
Geschlossene Fondsanlagen wie Immobilienfonds, Medienfonds, Filmfonds oder auch Schifffonds beschäftigen seit Jahren die deutschen Gerichte. Anleger beklagen das Ausbleiben von versprochenen Ausschüttungen und die Inanspruchnahme durch den Fonds finanzierende Banken sowie Nachschussaufforderungen der Fondsverwaltung bis hin zur Insolvenz der Fondsgesellschaft selbst. Nicht selten ist die bei Beitritt noch in den höchsten Tönen gelobte Beteiligung trotz rosigster Versprechungen provisionsorientierter Anlagevermittler und Anlageberater nichts mehr wert. Sind geschädigte Anleger vor dem Beitritt zu einem solchen geschlossenen Fonds von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unzureichend beraten oder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger werden durch die hohen Zinsen von Mittelstandsanleihen gelockt. Dabei besteht auch bei ihnen, genauso wie bei anderen Anlagenformen, das Risiko von Kapitalverlusten. Über Mittelstandsanleihen können mittelständische Unternehmen am Finanzmarkt Fremdkapital aufnehmen. Dafür geben sie Anleihen heraus und gewähren dem Anleger dadurch Rückzahlung des Geldes und Zinsen. Doch ob es überhaupt zur Rückzahlung des angelegten Geldes und Auszahlung der Zinsen kommt, hängt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Demnach können Treugeber Auskünfte über Namen und Anschriften der weiteren Gesellschafter erfragen. Dafür müsse sich der Treugeber aber als Anleger an einem Filmfonds in der Form einer Publikums-KG beteiligt haben. Zudem müsse den Anlegern im Innenverhältnis der Gesellschaft die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters eingeräumt worden sein. Dies soll aus zwei kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) ergangenen Urteilen hervorgehen (Az.: II ZR 134/11; II ZR 136/11). In dem von dem ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat am 22.03.2011 -XI ZR 33/10 - ein bahnbrechendes Urteil verkündet. Die vollständigen Entscheidungsgründe sind zwar noch nicht veröffentlicht. Aus der von dem BGH herausgegebenen Pressemitteilung kann jedoch entnommen werden, dass der BGH mit dieser Entscheidung einen wichtigen Beitrag zum Anlegerschutz geleistet hat und damit sehr wahrscheinlich eine Klagewelle gegen deutsche Banken ausgelöst hat, die in den vergangenen Jahren Zinswetten oder Zins-Währungswetten ihren Kunden angeboten hat. Bei Swap-Geschäften handelt es sich um eine hoch komplexe Wetten, bei denen erhebliche Verlustrisiken für den Anleger entstehen können. Die Bank wettet gegen den Kunden auf ... weiter lesen
Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagten O. und K. unter anderem wegen verbotener Insidergeschäfte zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. O. war Redakteur von Börsenfachzeitschriften, trat in einschlägigen Fernsehsendungen (3-sat-börse; n-tv usw.) auf und gab dort Anlagetips. 1999 und 2000 galt er sowohl bei interessierten Privatanlegern als auch bei institutionellen Großanlegern als "der Anlagespezialist" und "Meinungsmacher" auf dem Gebiet des "Neuen Marktes". Gegenstand des Verfahrens sind Vorwürfe, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Anlageberater stehen. In dieser Funktion beriet O. für den Bereich des "Neuen Marktes" zwei Aktienfonds mit ... weiter lesen
IGV Euroselect 14 („The Gerkin“) Urteil des LG Hamburg gegen die Commerzbank AG Die Commerzbank AG wurde am 11.05.2015 vom LG Hamburg, Az. 318 O 183/14, zum Schadensersatz verurteilt. Aufgrund einer fehlerhaften Beratung im Jahr 2007 hatte der klagende Anleger eine Beteiligung in Höhe von 12.500 GBP zuzüglich eines fünf prozentigen Agios am obigen Fonds gezeichnet. Dabei wurde der Kläger nicht über Rückvergütungen („kick-backs“) für die Bank aufgeklärt. Dabei schließt sich das LG Hamburg ins Sachen IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG ("The Gherkin") dem LG Berlin und dem LG Frankfurt an. So hatte das LG Berlin dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG ("The Gherkin") ist einer von zahlreichen geschlossenen Immobilienfonds der IVG Immobilien AG. Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds stellt in der Regel eine unternehmerische Beteiligung dar, d.h. Anleger haften als Unternehmer und müssen bspw. das Risiko eines Totalverlustes ihrer Anlage in Kauf nehmen. Genau dieses Risiko könnte momentan bei dem im Jahr 2007 aufgelegten IVG Euroselect 14 "The Gherkin" bestehen. Der Fonds beteiligt sich an einem ... weiter lesen
Unangenehme Post haben aktuell viele Genussrechtsgläubiger der Infinus-Gruppe erhalten. Der Insolvenzverwalter verlangt in einem auf den ersten Blick durchaus sorgfältig begründeten Schreiben bislang erfolgte Zinszahlungen zurück. Er beruft sich dabei auf die Genussrechtsbedingungen und vertritt die Auffassung, die Ansprüche seien nicht entstanden. Damals seien lediglich „Scheingewinne“ ausgeschüttet worden, die nun der Insolvenzanfechtung unterlägen. Wir halten diese Anfechtung in vielen Fällen für unzulässig. Mit den Zinsen wurde nichts anderes als der vereinbarte Preis für die Überlassung des Genussrechtskapitals erbracht. Dabei muss man davon ausgehen, ... weiter lesen