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Experten-Ratgeber
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Der Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen sticht noch immer. Denn Banken und Sparkassen haben auch nach dem 10. Juni 2010 noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das führt dazu, dass in diesen Fällen die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf immer noch möglich ist. Am 21. Juni 2016 endete bekanntlich das sog. „ewige Widerrufsrecht“ bei Immobiliendarlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Nicht betroffen von dieser Frist sind jüngere Immobilienfinanzierungen, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. Auch bei diesen Verträgen gilt, dass sie widerrufen werden können, wenn sie fehlerhafte Belehrungen enthalten. Der Fehler ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der DS-Fonds Nr. 112 – VLCC Mercury Glory konnte im Jahr 2011 wohl nur 61 % der ursprünglich vereinbarten Chartereinnahmen erzielen. Die Folge seien beachtliche Charterrückstände gewesen. Dies wird durch die scheinbaren Schwierigkeiten des Rohöltankers VLCC Mercury Glory bestätigt. Gründe hierfür seien die geringe Nachfrage an Schifffahrtstransporten sowie das Überangebot an Transportkapazität. Letzteres führte zu niedrigen Charterraten, was schwindende Einnahmen zur Folge hatte. Diese Entwicklung könnte ... weiter lesen
Die Wohnimmobilienrichtlinie der EU verfolgte in erster Linie den Zweck, die Verbraucherrechte gegenüber den Kreditinstituten zu stärken. Die Bundesregierung hat nun darüber hinaus am 18.02.2016 entschieden, dass im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht auch das Recht zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeitlich begrenzt werden soll. Darlehensverträge, die zwischen Oktober 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufwiesen, können bislang auch heute noch wirksam widerrufen werden, da der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nicht begonnen hat. Dies gilt auch für ... weiter lesen
Dass Hebel meistens in zwei Richtungen wirken können, mussten die Anleger der geschlossenen Fonds CIS Garantie Hebel Plan 07, 08 und 09 bereits schmerzhaft erfahren. Statt satten Renditen fuhren sie finanzielle Verluste ein. Nun steht fest: Die Beteiligungen hätten ihnen gar nicht angeboten werden dürfen. Denn wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 3. September mitteilte, hat sie mit Bescheiden vom 12. August 2015 der CIS Garantie Hebel Plan 07 GmbH & Co. KG, der CIS Garantie Hebel Plan 08 GmbH & Co. KG sowie der CIS Garantie Hebel Plan 09 GmbH & Co. KG die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts aufgegeben. Bei den Investmentfonds ... weiter lesen
Nicht selten raten Versicherungsvermittler ihren Kunden zur Kündigung einer bestehenden Lebensversicherung und zum Abschluss einer neuen, vermeintlich rentableren Lebensversicherung. Ein solcher Wechsel kann jedoch Risiken mit sich bringen. Auf diese muss ein Versicherungsvermittler aufmerksam machen. Dies hat der BGH nun auch in einer aktuellen Entscheidung vom 13.11.2014 – III ZR 544/13 – festgestellt. Ein Versicherungsvermittler ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch ... weiter lesen
In einer aktuellen Entscheidung vom 04.07.2018 – IV ZR 200/16 – hat der BGH eine Klausel, die sich in aktuellen Rechtsschutzversicherungsbedingungen des Öfteren findet, als unwirksam eingestuft. Konkret geht es um die nachfolgende Klausel: „Es besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach Absatz 1 c) ausgelöst hat.“ Diese Klausel sollte vor allem dazu dienen, Darlehenswiderrufsfälle und Fälle des Widerspruchs bei Lebensversicherungsverträgen vom Rechtsschutz auszuschließen, in denen der Verbraucher bereits bei Abschluss des ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren wurden zahllose Anleger zum Erwerb sog. Schrottimmobilien veranlasst. Sie wurden sehr häufig über den tatsächlichen Verkehrswert der Eigentumswohnung getäuscht. Vermeintlich tolle Gelegenheiten, entpuppten sich als teilweise existenzvernichtende Anlageentscheidungen. Denn regelmäßig wurden Anleger zur vollständigen Finanzierung des Kaufpreises ohne jedes Eigenkapital veranlasst. Den geschädigten Anleger wurde regelmäßig mit der Wohnung die Finanzierung ebenfalls vermittelt. Machten in der Vergangenheit solche Anleger Schadensersatzansprüche geltend, so mussten sie sich häufig entgegenhalten lassen, dass sie sich durch den Kauf und dessen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser, in einer Vielzahl von Fällen, zu Lasten des britischen Lebensversicherers. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des geltend gemachten Schadenersatzes in jüngerer Vergangenheit bereits von verschiedenen Oberlandesgerichten Recht bekommen. Ob der britische Lebensversicherer nun die Befürchtung hat, dass weitere Anleger nach den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle. Nunmehr sollen insgesamt 1,2 Mrd. aus dem Fondsvermögen an die Anleger ausgezahlt werden. Jeder Anleger erhielte so 10,25 Euro pro Anteil. Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant. Fraglich bleibt in welchem Umfang die Anleger ihr Kapital zurückerhalten. Das Fondsmanagement ... weiter lesen
Der Hansa Treuhand HT Twinfonds investierte in die beiden Containerschiffe MS HS Bizet und MS HS Bach. Letzteres ist pleite. Das Amtsgericht Lüneburg eröffnete am 1. August das reguläre Insolvenzverfahren über die Schifffahrts-Gesellschaft HS BACH mbH & Co.KG (Az.: 46 IN 41/16). Hansa Treuhand bot den HT Twinfonds im Jahr 2008 zur Beteiligung an. Anleger konnten eine Mindestsumme von 20.000 Euro investierten, die sich jeweils zur Hälfte auf die beiden Fondsschiffe verteilte. Allerdings stand die Investition unter keinem guten Stern. Die nach wie vor anhaltende Krise der Containerschifffahrt machte sich bald bemerkbar, so dass auch dieser Schiffsfonds aufgrund der geringeren Nachfrage und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg Essen www.grprainer.com führen aus: Offenbar sieht es für viele Anleger in Schifffonds nicht gut aus, denn viele Schifffonds sollen stark von der Weltwirtschaftskrise getroffen worden sein. Nun sollen auch Anleger der Lloyd Fonds betroffen sein. So soll die Gesellschaft nicht nur für das Schiff "MS Manhattan" Insolvenz angemeldet haben, sondern auch für die Schiffe "MS Annabelle Schulte" (Lloyd LF 31) oder die "MS Laura Schulte" (Lloyd LF 45). Außerdem seien wohl die Schifffonds LF 94 MS Tosa Sea und auch der Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea ... weiter lesen
Geschlossene Fondsanlagen wie Immobilienfonds, Medienfonds, Filmfonds oder auch Schifffonds beschäftigen seit Jahren die deutschen Gerichte. Anleger beklagen das Ausbleiben von versprochenen Ausschüttungen und die Inanspruchnahme durch den Fonds finanzierende Banken sowie Nachschussaufforderungen der Fondsverwaltung bis hin zur Insolvenz der Fondsgesellschaft selbst. Nicht selten ist die bei Beitritt noch in den höchsten Tönen gelobte Beteiligung trotz rosigster Versprechungen provisionsorientierter Anlagevermittler und Anlageberater nichts mehr wert. Sind geschädigte Anleger vor dem Beitritt zu einem solchen geschlossenen Fonds von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unzureichend beraten oder ... weiter lesen