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Bundesgerichtshof entscheidet über die Haftung von Banken beim Absatz von Anteilen an Investmentfonds, die nur in selbständige Optionsscheine investieren Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Ansprüche von Kapitalanlegern entschieden, die Anteile an einer luxemburgischen Wertpapier-Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital erworben haben, die ausschließlich in selbständige Optionsscheine investiert. Die Klägerin und ihr Ehemann, die beide nicht börsentermingeschäftsfähig sind, erwarben die Anteile im Jahr 2000 über die beklagte Bank als Kommissionärin. Nach einem erheblichen Wertverfall der Anteile verlangt die Klägerin aus eigenem und abgetretenem Recht ihres ... weiter lesen
Nun ist es amtlich. Der Bundestag hat am 18.02.2016 das ewige Widerrufsrecht für Darlehensnehmer bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Immobilienkreditverträgen abgeschafft. Betroffen sind zum einen Darlehen, die ab dem 22.03.2016 abgeschlossen werden. Zum anderen sind Darlehen betroffen, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen worden sind. Für diese Altverträge gilt nun eine Karenzfrist bis einschließlich 21.06.2016. Bis dahin können Verbraucher noch von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, um sich von ihren teuren Darlehensverträgen zu trennen und viel Geld zu sparen. Dies haben in den vergangenen Monaten zehntausende Darlehensnehmer bereits getan. Profitiert haben ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR könnten gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben. Es stellt keine Seltenheit dar, dass die Beteiligungen an dem Debi Select wohl als sichere Investmentform an potentielle Kunden vermittelt worden seien. Es sei damit geworben worden, dass bei einer Beteiligung die Verlustrisiken gleich null wären. Ferner sollen potentielle Anleger damit gelockt ... weiter lesen
Mit Urteil vom 07.08.2015 entschied das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg, dass die Kündigung eines Bausparvertrages nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB durch die Bausparkasse nicht rechtmäßig ist, da die Vorschrift der Bausparkasse kein Kündigungsrecht einräume (AZ.: 10 C 1154/15). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Wie bereits in Artikeln zuvor geschildert, kündigten insbesondere Ende 2014 bzw. Anfang 2015 eine Vielzahl von Bausparkassen hochverzinsliche Altverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, da nach Ansicht der kündigenden Bausparkassen nach Ablauf von 10 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Erwartungen vieler Anleger von Lloyd Fonds sollen in der Vergangenheit enttäuscht worden sein. Einige Fonds seien insolvent und erhoffte Ausschüttungen seien nicht immer gezahlt worden, heißt es. Insbesondere soll es bei mehreren Fonds zu einer Überschreitung der sogenannten Loan-to-Value- oder 105%-Klausel gekommen sein. Zahlreiche Schifffonds scheinen die Anschaffung eines Schiffs nicht allein mithilfe des Geldes der Anleger finanzieren zu können, sondern zusätzlich Kredite bei Banken ... weiter lesen
Die negativen Entwicklungen an den Schifffahrtsmärkten setzen sich nicht nur bei Containerschiffen fort, auch Massengutfrachter und Tanker sind betroffen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aktuell soll insbesondere der Shipping Select 25 von HCI Capital in Schieflage geraten sein, für die vier Frachter des betroffenen Flottenfonds soll Insolvenzantrag gestellt worden sein. Die betroffenen rund 1200 Investoren hatten seit 2007 etwa 50 Millionen Eigenkapital in den Fonds gezahlt, welches mit der Insolvenz wohl weitgehend verloren ist. Unter Einbeziehung der genannten vier Massengutfrachter, ... weiter lesen
Binnen kurzer Zeit erteilt das Oberlandesgericht Stuttgart der Kündigung von Bausparverträgen durch die Wüstenrot Bausparkasse zum zweiten Mal eine Absage. Nachdem das OLG schon Ende März eine Kündigung für unberechtigt erachtete, entschied es am 4. Mai erneut zu Gunsten einer Bausparerin (Az.: 9 U 230/15). Die Frau hat sich erfolgreich gegen die Kündigung ihrer im Jahr 1999 geschlossenen Bausparverträge zur Wehr gesetzt. Die Verträge waren im Jahr 2001 zuteilungsreif. Die Bausparerin nahm aber kein Bauspardarlehen in Anspruch, sondern profitierte weiter von dem Zinssatz in Höhe von 2,5 Prozent plus einen Bonuszins. Die Zinslast wurde der Bausparkasse offenbar zu groß und so ... weiter lesen
Der mittlerweile geschlossene db ImmoFlex der Deutsche Bank Tochter DWS reiht sich in eine Fülle offener Immobilienfonds ein, die ihre Anteilsscheinücknahme aussetzen mussten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Nun soll feststehen, dass der Dachfonds db Immoflex liquidiert und abgewickelt werden soll. Die betroffenen Anleger des DB Immoflex werden wohl über Jahre hinweg auf ihr Geld warten müssen. Mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten mit Wirkung zum 16. November 2012 soll den Anlegern nun die Möglichkeit gegeben werden, die Fondsbeteiligung zu kündigen. Damit ... weiter lesen
Die Finanzaufsicht BaFin hat der Agrofinanz GmbH mit Sitz in Kleve aufgegeben, ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzuzahlen. Dabei weist die Finanzaufsicht ausdrücklich darauf hin, dass es für die Rückabwicklung nicht ausreicht, die bisherigen Verträge zu kündigen und sie durch neue Verträge, die den Kapitalgeber schlechter stellen, zu ersetzen. Über die Agrofinanz GmbH konnten sich Anleger an Kakao- bzw. Palmölplantagen in Ecuador beteiligen. Ihre Investitionen sollten nicht nur nachhaltig sein, sondern auch Renditen von bis zu 9 Prozent bringen. Zudem verpflichtete sich ... weiter lesen
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Ein Kreditnehmer, der durch Täuschung zum Beitritt zu einer Immobilienfonds-Gesellschaft bürgerlichen Rechts verleitet worden ist, kann nach den Regeln des sogen. Einwendungsdurchgriffs (§ 9 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz) jedenfalls solange die Rückzahlung des zur Finanzierung des Gesellschaftsbeitritts erhaltenen Kredits nicht verweigern oder die Erstattung bereits an den Kreditgeber geleisteter Zahlungen verlangen, wie er den Gesellschaftsbeitrittsvertrag nicht gekündigt hat. Eheleute hatten die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages über 82.585 DM verlangt, den sie mit der beklagten Bank zur Finanzierung ihrer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR geschlossen ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 19.02.2015 – III ZR 90/14 – hat der BGH eine wichtige Klarstellung vorgenommen, indem er festgestellt hat, dass Anleger im Falle einer fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Falschberatung grundsätzlich kein Mitverschulden angelastet werden kann. Sie müssen sich also regelmäßig einen bestehenden Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung nicht kürzen lassen. Zutreffend weist der BGH in seiner Entscheidung darauf hin, dass ein Anleger, der sich gerade an einen Anlageberater wendet, um sich fachkundig beraten zu lassen, besonderen Schutz verdient. Er kann und muss sich regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen