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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Anleger von Schifffonds segeln schon lange nicht mehr auf ruhiger See. Doch nun soll sich der Sturm der Schifffahrtskrise auch auf den Rest des neuen Jahres ausbreiten. Ursächlich für die Schwierigkeiten der Fonds sollen die andauernden niedrigen Charter- bzw. Frachtraten sein. Diese sind die Konsequenz einer Überkapazität an Schiffen. Eine Besserung ist wohl nicht in Sicht. Denn auch in diesem Jahr soll sich das Überangebot an Schiffen bei zu geringer Nachfrage nicht normalisieren. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Einer renommierten US-Ratingagentur soll ein maßgeblicher Einfluss in Bezug auf die Verluste vieler Anleger hinsichtlich des Kaufs von Zertifikaten einer US-amerikanischen Investmentbank zugerechnet werden. Noch vor Beginn der Weltwirtschaftskrise im Jahre 2008 sollen die Zertifikate von der Ratingagentur mit dem guten Bonitätsurteil A + bewertet worden sein. Viele betroffene Anleger haben anscheinend auf die gute Bewertung der Ratingagentur vertraut und sich zu einer Anlage der Zertifikate entschlossen. Schussendlich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger seien daher der Gefahr ausgesetzt, in den kommenden fünf Jahren auf die anteilige Auszahlung ihrer Investition warten zu müssen. Bereits vor der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des Fonds im Mai 2012 durch das Credit Suisse Asset Management war der CS Euroreal die letzten zwei Jahre geschlossen gewesen. Nachdem die erste Schließung im Mai 2010 zunächst um ein weiteres Jahr verlängert worden war, sei eine Wiedereröffnung zum 21. Mai 2012 geplant gewesen. Die Anleger seien zur Geduld aufgerufen. Die im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mittlerweile müssten Kundenbeschwerden, welche bei Finanzinstituten über Anlageberater eingehen, wohl der Finanzaufsicht gemeldet werden. Außerdem müssten Bankberater sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Dies soll in einer Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auch gesetzlich normiert worden sein. Zweck der Änderung des WpHG ist eine Verstärkung des Anlegerschutzes sowie eine Gewährleistung der stärkeren Kontrolle von ... weiter lesen
Der BGH hat in einer Strafsache mit Beschluss vom 08.03.2017 – 1 StR 466/16 – eine auch für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger wichtige Entscheidung getroffen. Er statuiert eine Aufklärungspflicht von gesetzlichen Vertretern einer Fondsgesellschaft oder von Personen, die für eine juristische Person tätig sind, die ihrerseits gesetzliche Vertreterin der Fondsgesellschaft sind, im Hinblick auf die Verwendung der Anlegergelder auch nach Eingehung des Beteiligungsverhältnisses. Regelmäßig beschränkt sich die Pflicht zur Aufklärung eines Anlageinteressenten über Umstände, die für seine Anlageentscheidung wesentlich sind, ... weiter lesen
Das Unausweichliche ist nun geschehen. Der Windkraftbetreiber Prokon musste die Segel streichen und hat Insolvenz angemeldet. 75.000 Anleger, die mehr als 1,4 Mrd. Euro investiert haben, müssen nun den Gang des Insolvenzverfahrens abwarten. Ob und in welcher Höhe sie einen Teil ihres angelegten Geldes zurückerlangen können kann aktuell seriös nicht beantwortet werden. Dies wird sich erst zeigen, wenn der Insolvenzverwalter sich nach eingehender Prüfung Klarheit über die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens verschafft haben wird. Für die Genussrechtsinhaber wird von besonderem Interesse dabei sein, ob und in welchem Umfange neben ihnen Gläubiger existieren. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das führte dazu, dass die Charterraten nicht besonders hoch waren wodurch es zu finanziellen Problemen der Schifffonds kam. Anfang des Jahres wirkte es noch so, als könne die Weltwirtschaftskrise der König & Cie. Renditefonds 50 – MT "King Dorian" nichts anhaben. Dies hat sich aber möglicherweise nun geändert. Grund für diese Annahme ist, dass schon mehrere der Gesellschaften Insolvenz anmelden mussten. Dies könnte auch für die Anleger dieser Fonds schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Folgen einer ... weiter lesen
Das Emissionshaus Fidentum ist pleite, die Pfandgüter des Hamburger Pfandhauses Lombardium sind offenbar deutlich weniger wert als angenommen und nun ermittelt auch noch die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts auf Anlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Der Schaden für die Anleger geht in die Millionen. Über die Fondsgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG konnten sich die Anleger beteiligen. Die Fonds gaben wiederum dem Pfandhaus Lombardium Hamburg Darlehen, die in das Pfandgeschäft investiert wurden. Lombardium belieh aber nicht nur teure Luxusgüter, sondern auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Da die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Häufig fällt Anlegern erst im Nachhinein auf, dass sie bei der Zeichnung ihrer Fondsbeteiligung offenbar falsch oder unzureichend beraten wurden. So etwa wenn ihnen zu diesem Zeitpunkt nichts über bestehende Risiken mitgeteilt wurde, gerade diese Risiken sich aber später dann realisiert haben. In solchen Fällen können Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Finanzdienstleister, die sie beraten haben, geltend machen. Dass sich ein solcher Prozess lohnen kann, bestätigte ... weiter lesen
Die prospektierten Ausschüttungen wurden nie erreicht, die Finanzkrise und sinkende Charterraten machten sich wie bei anderen Schiffsfonds bemerkbar. Nun hat das Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds Harren & Partner MS Panagia eröffnet (Az.: 509 IN 23/15). Die Anleger des 2005 aufgelegten Schiffsfonds müssen mit finanziellen Verlusten bis zum Totalverlust der Einlage rechnen. Möglicherweise wird vom Insolvenzverwalter auch die Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen geltend gemacht. Da der Schiffsfonds im Jahr 2005 aufgelegt wurde, droht die Verjährung der Schadensersatzansprüche. Anleger sollten daher ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Anleger der S&K-Gruppe könnten möglicherweise um mehrere Millionen betrogen worden sein. Betroffen sein könnten allem Anschein nach die folgenden Fonds: Midas Mittelstandsfonds, SHB Fürstenfeldbruck und München, SHB Renditefonds 6, SHB Altersvorsorgefonds, United Investors Fonds, S&K Real Estate Value Added, Deutsche S&K Sachwerte, S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan. Die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet und ermittelt anscheinend, ob in der Sache ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern die Bank nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet sie dieses Muster nicht, kann sich die Anlagegesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele. Im konkreten Fall fehlte in der verwendeten Widerrufsbelehrung ein Hinweis auf die Folgen des Widerrufs. Denn ... weiter lesen