Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Hamburg - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
Rechtsanwälte für Bankrecht / Kapitalmarktrecht im Umkreis von 100 km
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Bargteheide
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Buxtehude
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Rosengarten
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Wedel
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Henstedt-Ulzburg
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Lüneburg
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Lübeck
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Bremen
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Eckernförde
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Heide
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die neue Regelung ist am 01.11.2012 in Kraft getreten. Nach § 34d WpHG müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen nun Gewähr dafür bieten, dass sie in bestimmten Unternehmensbereichen nur ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen. Hierzu zählt auch der Bereich der Anlageberatung. Zudem müssen die Bankberater und weitere aufsichtsrelevante Informationen, wie die Beschwerdezahl, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt werden. Eine Weiterleitung von Kundenbeschwerden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Darlehensschuld war dabei bereits vor dem Eintritt der Gesellschafter in die GbR begründet worden. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, prinzipiell solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Zweck der GbR war der Bau von Mehrfamilienhäusern in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Erst zum Ende einer Beteiligung zeigen sich die von Anlegern im Rahmen der Beteiligung erhofften Steuervorteile. Doch oftmals kann es bei Anlegern zu Problemen führen, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt. Nicht selten werden Anleger überraschend damit konfrontiert, dass eine Möglichkeit der Nachforderung von Steuern bestehen kann. Entscheidend für die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger ist, ob der Unterschiedsbetrag negativ oder positiv ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 8. Mai 2012 (Aktenzeichen: XI ZR 262/10) die Rechte von Anlegern in Fällen fehlerhafter Anlageberatung gestärkt. Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschied sich diesbezüglich erstmalig für eine „echte Beweislastumkehr“. Die klagenden Kapitalanleger sind danach nicht mehr länger in der Beweispflicht. Hiernach müssen die beratenden Banken nun nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung ... weiter lesen
Mit seinem Urteil vom 27.01.2016 – Az: 17 U 16/15 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung mit der Formulierung „die (Widerrufs-)Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ fehlerhaft sei. Worum ging es? Der Kläger hat im Jahre 2007 als Verbraucher zwei Darlehnsverträge bei der Beklagten abgeschlossen. Im Januar 2014 löste der Kläger beide Darlehensverträge bei der Beklagten vorzeitig ab und leistete an diese Vorfälligkeitsentschädigungen in Gesamthöhe von rund 55.600,- Euro. Mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 04.03.2014 ließ der Kläger seine vor knapp 7 ... weiter lesen
Den Anlegern der Laurèl GmbH wird einiges abverlangt. Das Unternehmen legt Pläne vor, die Anleihebedingungen massiv zu beschneiden, u.a. sollen die Anleger auf einen Großteil ihrer Forderung verzichten. Am 16. November wäre die Zinszahlung für die Anleihe der Laurèl GmbH fällig. Das Unternehmen hatte die Anleihe 2012 mit einem Volumen von 20 Millionen Euro und einer Laufzeit von fünf Jahren begeben. Die Schuldverschreibung ist mit 7,125 Prozent p.a. verzinst. Bei diesen Konditionen soll es aber nicht bleiben, wenn es nach den Plänen des Unternehmens geht. Zwei Tage vor der fälligen Zinszahlung sollen die Anleger über massive ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Den Anlegern wurden einerseits Schadenersatzansprüche zugesprochen und andererseits die Leistungsverpflichtungen von CMI aus den abgeschlossenen Verträgen bestätigt. Die Karlsruher Richter (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) urteilten damit eindeutig zum Vorteil der Anleger und bestätigen nahezu alle der in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Kunden. Der BGH verwies einige Verfahren zurück an die Instanzgerichte zur weiteren ... weiter lesen
In einer aktuellen Entscheidung vom 04.07.2018 – IV ZR 200/16 – hat der BGH eine Klausel, die sich in aktuellen Rechtsschutzversicherungsbedingungen des Öfteren findet, als unwirksam eingestuft. Konkret geht es um die nachfolgende Klausel: „Es besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach Absatz 1 c) ausgelöst hat.“ Diese Klausel sollte vor allem dazu dienen, Darlehenswiderrufsfälle und Fälle des Widerspruchs bei Lebensversicherungsverträgen vom Rechtsschutz auszuschließen, in denen der Verbraucher bereits bei Abschluss des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Krise führte in diesem Jahr beispielsweise dazu, dass die Anleger der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck und König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin von Insolvenzanmeldungen Kenntnis erhalten mussten. Nachdem bereits 2010 Sanierungsversuche für den Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin unternommen worden seien, habe sich keine endgültige Verbesserung eingestellt. Auch sei der Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck 2010 mit Anlegergeldern saniert worden. Vor dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die MS Pacific Sun soll zuletzt keine Einnahmen mehr erzielt haben. Anleger des Fonds sehen sich nun der Gefahr gegenüber, dass sie möglicherweise ihre gesamte Kapitalanlage verlieren. Das Schiff war offenbar zuletzt wegen eines Defekts der Hauptmaschine nicht mehr in Betrieb. Derzeit soll die MS Pacific Sun vor Ostende liegen. In den vergangenen Jahren kam es zu einem Überangebot an Transportkapazität, während sich die Nachfrage nach Schiffstransporten gering hielt. Die dadurch entstandenen niedrigen Charterraten der Transportschiffe sollen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Am Amtsgericht Nordenham (Az.: 6 IN 44/13 bzw. 7 IN 32/13) werden die entsprechenden Verfahren nun wohl geführt. Anleger, die in diese Schiffsfonds investiert haben, sollten nun ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen lassen. HCI Capital platzierte die Schiffsfonds MS Nadja und MS Angelika 2004 am Markt. Von der allgemeinen Krise der Schifffahrt wurden die Frachter anscheinend nicht verschont und gerieten 2010 wohl in Turbulenzen, die nun Ende Juni in dem Antrag auf Insolvenz zu enden scheinen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Essen und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die am 23.04.12 verkündete Entscheidung der Karlsruher Richter (Az.: II ZR 211/09) bestätigte eine Haftung für Prognosefehler im Prospekt jedoch nur unter gewissen Einschränkungen. Sie führten aus, dass das Nichteintreten einer im Prospekt prognostizierten Entwicklung nur dann ein haftungsbegründender Prospektfehler sei, wenn die Prognose nicht auf sorgfältig ermittelte Tatsachen gestützt und aus damaliger Sicht nicht vertretbar sei. So stellte der BGH klar, dass der Herausgeber eines ... weiter lesen