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Experten-Ratgeber
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Anleger des insolventen Schiffsfonds HCI Hammonia Berolina können noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Das sollten sie aber nicht mehr auf die lange Bank schieben. Mögliche Forderungen können schon bald verjähren. Die Beteiligung an dem im Oktober 2006 vom Emissionshaus HCI Capital aufgelegten Schiffsfonds Hammonia Berolina brachte den Anlegern nicht den erwünschten Erfolg. Doch am Jahresende erreichte die Anleger noch eine weitere Hiobsbotschaft: Am 6. Dezember eröffnete das Amtsgericht Reinbek das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft (Az.: 8 IN 235/16). Nun drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Für die "Rio Valiente" und die "Rio Verde" Schifffahrtsgesellschaft soll vor kurzem die Insolvenz beantragt worden sein. Bereits im Jahre 2010 soll die Gesellschaft eine Sanierung der beiden Schifffonds durchgeführt haben. Diese blieb scheinbar ohne Erfolg. Die Beteiligungen "Rio Valiente und Rio Verde" wurden von dem Investmenthaus MPC Capital AG aufgelegt. Die MPC Capital AG ist ein Emissionshaus insbesondere für Schiffsfonds und Flottenfonds. Die von dem Emissionshaus vertriebenen Schiffsbeteiligungen sollen ... weiter lesen
Ein Gründungskommanditist schuldet einem beitretenden Anleger vor dessen Beitritt eine sachlich richtige und vollständige Aufklärung über die Nachteile und Risiken der angebotenen geschlossenen Fondsanlage (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds). Er hat dem Interessenten ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und wollständig aufzuklären. Diese ständige Rechtsprechung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nun soll die Krise der Schifffonds auch die MS "Frisia Alster" und MS "Cuxhaven" erreicht haben. Die Anleger bangen bei den immer wieder auftauchenden schlechten Nachrichten bezüglich des Schifffahrtsmarktes um ihr investiertes Geld. Während bei einigen Schifffonds bereits Totalverluste verbucht werden mussten, stehen nun auch der MS "Frisia Alster" und der MS "Cuxhaven" schwierige Zeiten bevor. Entscheidend für die Investoren könnte nun sein, wie sie auf die Nachrichten reagieren und ob sie ihr Geld noch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Börsen-Analysten sehen mehrere Gründe für die weiter andauernde Krise der Schiffsfonds. Auf dem Containerfrachter- und Tankschiffmarkt sollen bedeutsame Überkapazitäten herrschen. Im Gegenzug sei das Frachtaufkommen durch die Krise übermäßig gestiegen. Dies seien die wichtigsten Faktoren für die momentane Insolvenzwelle, die sehr wohl andauern kann, denn es ist zurzeit keine Erholung des Marktes in Sicht. Einige der 250.000 deutschen Anleger müssen mit Ausschüttungsstopps, Nachzahlungen oder sogar mit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Die Probleme auf dem Schiffsmarkt sollen aus einer geringen Nachfrage an Schiffstransporten bei gleichzeitigem Überangebot an Transportkapazität und den daraus resultierenden niedrigen Charterraten entstehen. Von diesen Problemen sollen auch zahlreiche der Dr. Peters Schiffsfonds betroffen sein. Jetzt können auch Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory Zweifel haben, ob sie die bereits in den Fonds investierten 45,2 Mio. € wiedersehen. Die Anleger haben häufig in Schiffsfonds als sichere Anlagen investiert. Aufgrund ... weiter lesen
Wie es scheint, ist ein weiteres Unternehmen der Infinus-Unternehmensgruppe, nach einer erneuten Razzia durch die Staatsanwaltschaft Dresden in den Geschäftsräumen des Finanzdienstleisters, wegen Zahlungsunfähigkeit insolvent. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Bei besagter Razzia konnte die Staatsanwaltschaft wohl erneut Geldmittel sicherstellen, insbesondere indem Konten gesperrt wurden. Außerdem konnten scheinbar drei Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Ziel der Razzia war wohl die Sicherung von Vermögenswerten, welches hier allem Anschein nach erreicht werden konnte. Dadurch, dass das ... weiter lesen
Seit Jahren befasst sich der Bundesgerichtshof mit der Thematik „Rückvergütungen / Kick-Backs“ und hat hierzu einige Entscheidungen getroffen. Zuletzt hat er mit Entscheidung vom 03.06.2014 – XI ZR 147/12 – klargestellt, dass ab dem 01.08.2014 Banken eine umfassende Aufklärungspflicht auch in Bezug auf sog. Innenprovisionen trifft (KSR | Kanzlei Siegfried Reulein hat hierüber berichtet). Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 15.07.2014 – XI ZR 418/13 – hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung um eine Facette erweitert. Hat der BGH noch vor einigen Jahren angenommen, dass Banken bereits seit Anfang der 90 er Jahre aufgrund verschiedener Urteile des BGH wussten, dass sie ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bonner Immobilienkonzern steckt offensichtlich schon seit längerer Zeit in massiven finanziellen Schwierigkeiten. Bis zum 30. Juli sollte gemeinsam mit den wichtigsten Gläubigergruppen ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Dies ist scheinbar nicht gelungen. Noch am gleichen Abend teilte die IVG Immobilien AG mit, dass "von drei Gläubigergruppen kein gemeinsames, die Interessen sämtlicher Stakeholder berücksichtigendes Konzept vorgelegt wurde." Daher könne auch die Hauptversammlung am 12. September ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden dem BGH mehrere Fälle mit dem britischen Lebensversicherer Clerical Medical zur Entscheidung vorlegt. Eine Vielzahl dieser Fälle hat der Bundesgerichtshof wohl zu Lasten des britischen Lebensversicherers entschieden (u.a. BGH, Az.: IV ZR 271/10). Betroffene Anleger hatten Clerical Medical in der Vergangenheit bereits mehrfach auf Schadensersatz verklagt. Von mehreren Oberlandesgerichten wurde den Anlegern der Schadensersatz bereits zuerkannt, Zurzeit bekommen Anleger von Clerical Medical nun anscheinend Fragebögen zugesendet, ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit einer Formularklausel in einem Prämiensparvertrag zu entscheiden, die der beklagten Sparkasse ein uneingeschränktes Leistungsbestimmungsrecht für die Höhe des Zinssatzes einräumt. Der klagende Verbraucherverband verlangt die Unterlassung der Verwendung folgender Klausel in sogenannten Combispar-Verträgen mit Verbrauchern: "Die Sparkasse zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekanntgegebenen Zins für das Combispar-Guthaben." Die unbefristeteten Combispar-Verträge sehen die gleichbleibende monatliche Einzahlung eines bei Vertragsschluß vereinbarten Sparbeitrags bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist und ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Bankrecht Informationen zum Sachverhalt: Die klagende Bank verlangt von der Beklagten Rückzahlung eines Darlehens. Die Beklagte hatte auf dem bankeigenen Formular als „Mitantragstellerin“ neben ihrem Ehemann als „Darlehensnehmer“ bei der klagenden Bank die Gewährung eines Darlehens über 40.000,00 DM zu einem effektiven Jahreszins von 9,9 % beantragt. Das Darlehen sollte zzgl. Zinsen in 47 Monatsraten getilgt werden. Die Darlehensumme wurde einem Konto des Ehemanns der Beklagten, zu dem diese keinen Zugriff hatte, gutgeschrieben. Aufgrund von Tilgungsrückständen hat die Klägerin den Darlehensvertrag gekündigt und die Restdarlehenssumme klageweise gegen die ... weiter lesen