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Seit Jahren befasst sich der Bundesgerichtshof mit der Thematik „Rückvergütungen / Kick-Backs“ und hat hierzu einige Entscheidungen getroffen. Zuletzt hat er mit Entscheidung vom 03.06.2014 – XI ZR 147/12 – klargestellt, dass ab dem 01.08.2014 Banken eine umfassende Aufklärungspflicht auch in Bezug auf sog. Innenprovisionen trifft (KSR | Kanzlei Siegfried Reulein hat hierüber berichtet). Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 15.07.2014 – XI ZR 418/13 – hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung um eine Facette erweitert. Hat der BGH noch vor einigen Jahren angenommen, dass Banken bereits seit Anfang der 90 er Jahre aufgrund verschiedener Urteile des BGH wussten, dass sie ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) München soll mit diesem Beschluss herausgestellt haben, dass die von den Klägern geltend gemachten Prospektfehler zur Debi Select Flex Fonds GbR gegeben sind. Im Zuge dessen könne dem Kläger der geltend gemachte Anspruch auf Ersatz des Schadens aus Prospekthaftung zustehen. Weiterhin soll das Gericht die Beklagte wohl dazu verurteilt haben, sämtlichen Klägern die Einzahlungen zurück zu zahlen und diese von etwaigen Ansprüchen seitens der Beklagten zu befreien. ... weiter lesen
Versicherungsnehmer, die sog. Nettpolicenverträge abschließen, sind oftmals verwundert, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Lebensversiche-rungsvertrages dennoch Zahlungen auf eine parallel abgeschlossene Kostenausgleichsvereinbarung leisten müssen. Bei sog. Nettopolicen handelt es sich um Versicherungsverträge, bei denen mit den Versicherungsbeiträgen selbst die Vermittlerprovisionen nicht abgedeckt werden, sondern die Beiträge auch insoweit werthaltig investiert werden. Zur Abdeckung der Vermittlungsprovisionen wird parallel eine eigenständige Vereinbarung getroffen, auf diese parallel zu den Versicherungsbeiträgen Provisionszahlungen geleistet werden. Regelmäßig ... weiter lesen
Die beiden Containerschiffe MS HS Bach und MS HS Bizet waren die Investitionsobjekte des 2008 von Hansa Treuhand aufgelegten HT Twinfonds. Über die Gesellschaft der MS HS Bach hat das Amtsgericht Lüneburg Ende April das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 46 IN 41/16). Mindestens 20.000 Euro mussten sich die Anleger ihre Beteiligung an dem Hansa Treuhand Twinfonds kosten lassen. Bisher hat diese Investition nicht die erhofften Renditen gebracht. Wie auch andere Schiffsfonds geriet der HT Twinfonds im Zuge der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Aufgebaute Überkapazitäten bei sinkenden Charterraten machten der Branche das Leben schwer. 2013 benötigte die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Demnach können Treugeber Auskünfte über Namen und Anschriften der weiteren Gesellschafter erfragen. Dafür müsse sich der Treugeber aber als Anleger an einem Filmfonds in der Form einer Publikums-KG beteiligt haben. Zudem müsse den Anlegern im Innenverhältnis der Gesellschaft die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters eingeräumt worden sein. Dies soll aus zwei kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) ergangenen Urteilen hervorgehen (Az.: II ZR 134/11; II ZR 136/11). In dem von dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger der Lloyd Fonds müssen wohl auch in diesem Jahr mit schlechten Nachrichten rechnen. Die Weltwirtschaftskrise soll viele Schiffsfonds stark getroffen haben. Die Gesellschaft soll in der vergangenen Zeit beispielsweise auch für die Schiffe "MS Laura Schulte" (Lloyd LF 54) oder die "MS Annabelle Schulte" (Lloyd LF 31) Insolvenz angemeldet haben. Hinzu kommen der Schiffsfonds LF 94 MS Tosa Sea und kurz danach wohl auch der Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea. Auch bei diesen Fonds soll ein Insolvenzantrag ... weiter lesen
Über die Fidentum GmbH konnten sich Anleger indirekt an der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG beteiligen. Jetzt ist das Emissionshaus pleite und das Pfandhaus hat von der Finanzaufsicht BaFin einen Abwicklungsbescheid erhalten. Den Anlegern könnten Verluste drohen. Die Fidentum GmbH mit Sitz in Hamburg legte diverse Fonds auf. Über die Fonds konnten die Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG erwerben. Diese verwendeten die Anlegergelder, um der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Darlehen zu gewähren. Zu ersten Ungereimtheiten soll es schon vor einiger Zeit gekommen und Auszahlungen an die Anleger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Zu der Kategorie der geschlossenen Fonds gehören auch die Medienfonds. Um sich an den Einspielergebnissen der durch die Fonds finanzierten Filme zu beteiligen, investierten viele Anleger in Medienfonds. Zudem wurden sie durch angebliche steuerliche Vorteile gelockt. Doch schon bald kristallisierte sich heraus, dass die erhofften Ergebnisse ausbleiben würden. Denn bei zahlreichen Medienfonds kam es im Nachhinein nämlich zu Unsicherheiten bezüglich der erhofften Steuervorteile. Auf Grund der Durchführung ... weiter lesen
Einige der 250.000 deutschen Anleger müssen mit Ausschüttungsstopps, Nachzahlungen oder sogar mit Totalverlusten rechnen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com rät: Mit Datum vom 02. Mai 2012 haben mit der MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG nun zwei weitere große Fonds Insolvenz angemeldet. Auch der GHF Schiffsfonds MS „Euro Strom“ soll Insolvenz angemeldet haben. Damit könnte den Anlegern dieses Fonds nicht nur ein Ausschüttungsstopp, sondern auch eine Rückzahlung bereits früher geleisteter ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 Haustürwiderrufsgesetz auch Verbrauchern zusteht, die einen Realkreditvertrag im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes geschlossen haben, der zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt. Die Kläger verlangen von der beklagten Bank die Rückabwicklung eines Grundpfandkreditvertrages, den sie im Jahre 1993 zur Finanzierung des Kaufpreises einer Eigentumswohnung abgeschlossen haben. Sie haben behauptet, ein auch für die Beklagte tätiger Immobilienmakler habe sie mehrfach zu Hause aufgesucht und zum Wohnungskauf sowie zur Darlehensaufnahme überredet. Ihre Darlehensvertragserklärung haben ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem von der Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer erstrittenen Urteil vom 19.07.2012 hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Aktenzeichen 1 O 589/11) die beklagte Bank zum Schadenersatz und zur so genannten Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG verurteilt. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt wurde den Klägern von einem Anlageberater der Bank eine Beteiligung an dem Medienfonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG empfohlen und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Besondere dabei war, dass die Darlehensschuld der Gesellschaft bereits vor ihrem Eintritt in die Gesellschaft begründet worden war. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründende Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Zweck der GbR war die ... weiter lesen