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Experten-Ratgeber
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Die Überziehung eines Girokontos über den Kreditrahmen hinaus kann zur einseitigen Beendigung der Geschäftsbeziehungen durch die Bank und zu einer Mitteilung an die Schufa führen. Der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatte in einem Berufungsverfahren über die Folgen einer Kontoüberziehung zu entscheiden. Ein Bankkunde hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach den ihm eingeräumten Kreditrahmen überzogen und vergeblich um eine Erhöhung gebeten. Als er den Kreditrahmen durch Ausstellung von 15 Euroschecks erneut überschritt, beendete de Bank die Geschäftsbeziehung und teilte der Schufa den Sachverhalt unter dem Stichwort „Scheckkartenmissbrauch durch den rechtmäßigen Kontoinhaber“ mit. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Einem Anleger soll von einem großen deutschen Finanzinstitut geraten worden sein, in den offenen Immobilienfonds CS Euroreal zu investieren, obwohl der Fonds zu dieser Zeit wohl schon mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Kurze Zeit nach der Zeichnung sei nämlich auch schon die Abwicklung des Fonds gefolgt. Der Anleger fühlte sich offenbar falsch beraten und legte vor dem Landgericht eine Klage gegen das Finanzinstitut auf Schadensersatz ein. Seinen Anspruch soll der klagende Anleger insbesondere damit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR wurde schon vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) für eine Darlehensschuld der Gesellschaft zugesichert. Doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Es solle keine Einschränkung der Haftung durch die aus der Zwangsverwaltung und der Verwertung des Erbbaurechts erzielten Erlöse möglich sein. Die ... weiter lesen
Geschädigte Anleger der Crassus-Germanum-Gruppe haben in den vergangenen Tagen Post vom Amtsgericht Coburg erhalten. Sie werden aufgefordert, Stellung zu einem Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters der Firma CG Service & Verwaltung GmbH, einem Unternehmen der Crassus-Germanum-Gruppe, zu nehmen, welchen dieser parallel mit dem Antrag auf Durchführung eines Mahnverfahrens beim Amtsgericht Coburg eingereicht hat. Die CG Crassus Germanum hat in den vergangenen Jahren mit Hilfe des Vertriebs der GK-Group an Anleger Photovoltaikanlagen vertrieben. Bei der Firma CG Service & Verwaltung GmbH handelt es sich um ein Tochterunternehmen, welches nach dem Erwerb der PV-Anlagen durch den Anleger als Mieter der ... weiter lesen
Kunden der ING-DiBa, die bei dieser nach Juni 2010 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufes eines Hauses oder einer Wohnung eingegangen sind und damit hadern, dass zwischenzeitlich das Zinsniveau merklich gesunken ist, haben eine Chance sich aufgrund eines Versäumnisses des ING-DiBa von ihrem Darlehensvertrag durch Widerruf zu trennen. Banken mussten seit 11.06.2010 dem Kunden bei Vertragsschluss bestimmte sog. Pflichtangaben an die Hand geben, damit dieser ausreichend über die Parameter des Darlehensvertrages informiert ist. Nur wenn diese dem Kunden mitgeteilt worden sind konnte die gesetzliche Widerrufsfrist zu laufen beginnen. Zu diesen Pflichtangaben zählt u.a. auch die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Investitionen im Ausland scheinen auch in der Bankenbranche weiter zuzunehmen. Der meist branchenfremde Anleger ist dabei für jeden fachlichen Rat dankbar. Häufig wird daher auf die Veröffentlichungen sogenannter Ratingagenturen vertraut, welche die Bonität der Banken bewerten. Erwiesen sich diese Bewertungen nachträglich möglicherweise als unzutreffend, verloren viele deutsche Anleger, die auf sie vertrauten, ihr Kapital. Bisher war fraglich, ob die ausländischen Agenturen in diesen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Es heißt, dass bereits im Juni und Juli 2012 Ausschüttungen an die Anleger geleistet wurden. Die neuerliche Ausschüttung soll für viele Anleger nun aber eine Enttäuschung gewesen sein, da diese wohl gering ausfiel. Die weitere Entwicklung des Fonds ist derzeit nicht abzusehen. Der "SEB Immoinvest" soll bis zum 30.04.2017 endgültig abgewickelt werden. In dieser Zeit sollen weitere Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Nach der Planung des Fondsmanagements sind die Ausschüttungen dabei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Stärkung des Schutzes von Verbrauchern in der Anlageberatung tritt mit der Einführung des neuen § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auf eine neue Stufe. Neben der Verschärfung der Kontrolle von Bankberatern soll auch der Schutz der Anleger vor Falschberatung weiter erhöht worden sein. Ab dem 01.11.2012 müssen alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden und Finanzinstitute Kundenbeschwerden an die Finanzaufsicht melden. Ab den 01.11.2012 sollen alle Bankberater auf ihre ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle. Nunmehr sollen insgesamt 1,2 Mrd. aus dem Fondsvermögen an die Anleger ausgezahlt werden. Jeder Anleger erhielte so 10,25 Euro pro Anteil. Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant. Fraglich bleibt in welchem Umfang die Anleger ihr Kapital zurückerhalten. Das Fondsmanagement ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg Essen www.grprainer.com führen aus: Offenbar sieht es für viele Anleger in Schifffonds nicht gut aus, denn viele Schifffonds sollen stark von der Weltwirtschaftskrise getroffen worden sein. Nun sollen auch Anleger der Lloyd Fonds betroffen sein. So soll die Gesellschaft nicht nur für das Schiff "MS Manhattan" Insolvenz angemeldet haben, sondern auch für die Schiffe "MS Annabelle Schulte" (Lloyd LF 31) oder die "MS Laura Schulte" (Lloyd LF 45). Außerdem seien wohl die Schifffonds LF 94 MS Tosa Sea und auch der Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Bankrecht Informationen zum Sachverhalt: Die klagende Bank verlangt von der Beklagten Rückzahlung eines Darlehens. Die Beklagte hatte auf dem bankeigenen Formular als „Mitantragstellerin“ neben ihrem Ehemann als „Darlehensnehmer“ bei der klagenden Bank die Gewährung eines Darlehens über 40.000,00 DM zu einem effektiven Jahreszins von 9,9 % beantragt. Das Darlehen sollte zzgl. Zinsen in 47 Monatsraten getilgt werden. Die Darlehensumme wurde einem Konto des Ehemanns der Beklagten, zu dem diese keinen Zugriff hatte, gutgeschrieben. Aufgrund von Tilgungsrückständen hat die Klägerin den Darlehensvertrag gekündigt und die Restdarlehenssumme klageweise gegen die ... weiter lesen
Binnen kurzer Zeit erteilt das Oberlandesgericht Stuttgart der Kündigung von Bausparverträgen durch die Wüstenrot Bausparkasse zum zweiten Mal eine Absage. Nachdem das OLG schon Ende März eine Kündigung für unberechtigt erachtete, entschied es am 4. Mai erneut zu Gunsten einer Bausparerin (Az.: 9 U 230/15). Die Frau hat sich erfolgreich gegen die Kündigung ihrer im Jahr 1999 geschlossenen Bausparverträge zur Wehr gesetzt. Die Verträge waren im Jahr 2001 zuteilungsreif. Die Bausparerin nahm aber kein Bauspardarlehen in Anspruch, sondern profitierte weiter von dem Zinssatz in Höhe von 2,5 Prozent plus einen Bonuszins. Die Zinslast wurde der Bausparkasse offenbar zu groß und so ... weiter lesen