Rechte und Pflichten liegen ganz nah beieinander. Dies gilt auch für den Vorstand. So stehen neben den umfangreichen Rechten des Vorstandes nicht weniger umfangreiche Pflichten des Vorstandes. Letztere werden nicht selten Gegenstand gerichtlicher Prozess um die persönlich Haftung von Mitgliedern des Vorstandes.
§ 93 AktG als Dreh- und Angelpunkt
Die einzelnen Pflichten, welche einem Vorstandsmitglied obliegen, finden sich verstreut in diversen Gesetzen, vorrangig dem Aktiengesetz und dem Handelsgesetzbuch. Ausweislich von § 93 Absatz 1 AktG haben die Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ ... weiter lesen