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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner aus Bad Urach im Auftrag von Reebig-Warenimport wegen Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten.
Die Rechtsanwälte Awender & Werner aus Bad Urach vertreten die Interessen des Betreibers des eBay-Shops "Reebig-Warenimport", welcher online unter anderem E-Shishas und E-Zigaretten vertreibt. Die Rechtsanwälte Awender & Wernder verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform vertreiben und somit mit dem Mandanten der Rechtsanwälte Awender & Werner im Wettbewerb stehen. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen ... weiter lesen
Einvernehmliche Ehescheidung in Bosnien und Herzegowina
Eine Art der Ehescheidung in Bosnien und Herzegowina ist die einvernehmliche Ehescheidung der Ehepartner.
Die einvernehmliche Ehescheidung ist bei den Ehepartner möglich, die eine gute Kommunikation beibehalten haben und die bereit sind, alle für die Ehescheidung wichtigen Fragen einvernehmlich zu lösen.
Die einvernehmliche Ehescheidung bezieht sich auf den Artikel 55 des Familiengesetzes, der lautet:
„Artikel 55
(1) Das Gericht wird die Ehe scheiden, die einvernehmlich stattfindet, wenn es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder oder adoptierte Kinder gibt oder Kinder, für die ein verlängertes Elternrecht besteht. ... weiter lesen
Eine Übersicht von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Bei Schimmel in der Wohnung sprechen die Gerichte wegen optischer Beeinträchtigung unterschiedliche Minderungsquoten zu. Beispiele aus der Rechtsprechung: Großflächiger Schimmel in Wohnzimmer, welches 60 % der Wohnfläche ausmacht: 50 % Mietminderung (Landgericht Hamburg, 2008) Großflächiger Schimmel im Schlafzimmer der Eltern und im Kinderzimmer: 50 % Mietminderung in den Wintermonaten (Amtsgericht Bremen, 2003) Schimmel an nasser Küchenwand: 10 % Mietminderung (Landgericht Berlin, 2010) Nicht großflächiger Schimmel an Badezimmerfenster: 10-15 % ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss ein Zugewinnausgleich ab dem Zeitpunkt erfolgen, in welchem die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten endet. Bei dem Zugewinn handelt es sich um den Betrag, um den das Endvermögen der Ehegatten deren Anfangsvermögen übersteigt. Dieser stellt immer eine Geldsumme dar. Trifft der Fall ein, dass bei der Berechnung des Zugewinns ein negativer Betrag herauskommt, dann ist der Zugewinn mit Null anzusetzen. Dies geschieht aus dem Grund, dass ... weiter lesen
Lüneburg (jur). Ärzte, die abhängigen Patienten große Mengen an unter das Betäubungsmittelrecht fallenden Medikamenten abgeben, müssen mit dem Entzug ihrer Approbation rechnen. Mit einem am Dienstag, 12. Mai 2015, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg ein solches Vorgehen bestätigt (Az.: 8 LC 123/14).
Im entschiedenen Fall war der Patient langjährig drogenabhängig, unter anderem von Kokain und Heroin. Zuletzt konsumierte er noch Heroin und nahm Medikamente mit dem Wirkstoff Flunitrazepam, einem Beruhigungsmittel, das die Funktionen des zentralen Nervensystems dämpft. Das Medikament macht ebenfalls ... weiter lesen
Wenn selbst die Erwachsenen noch Sticker sammeln und tauschen ist wohl klar worum es geht: Fußball.
Seit jeher werden bei Europa- und Weltmeisterschaften fleißig Klebebildchen mit dem Antlitz der aktuellen Fußballhelden gekauft, getauscht und in Heftchen geklebt – und zwar in Paniniheftchen. Das italienische Unternehmen Panini, dass hinter den kleinen Klebebildchen steckt, macht seit Jahren zu jedem Fußballgroßereignis dicke Geschäfte.
Nicht jeder liebt die italienischen Bildchen
Während es im privaten Kreis wohl eher genervte Eltern, Lehrer oder Ehepartner sind, die unter der Sammelleidenschaft leiden, hat Panini auch wirtschaftliche „Feinde“. ... weiter lesen
In einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeiteten Fall wurde dem Mandanten telefonisch die Entfristung des Arbeitsvertrages zugesagt und angekündigt, dass dies auch zeitnah schriftlich bestätigt wird .
Der Mandant plante entsprechend, die schriftliche Bestätigung der Entfristung blieb sodann aber aus .
Der Mandant fragte mehrfach nach und erhielt sodann die schriftliche Mitteilung, dass der Arbeitsvertrag nun doch nicht entfristet würde.
Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC klagte ... weiter lesen
VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG
- 7. KAMMER -
Beschluss vom 17. Februar 2004 - Az. 7 B 454/04
Fahreignung und Cannabiskonsum
Leitsatz:
Ein fahreignungsausschließender regelmäßiger Cannabiskonsum liegt erst dann vor, wenn das Rauschmittel täglich oder nahezu täglich eingenommen wird (im Anschluss an VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2003 - 10 S 2048/03 - ).
Aus den Entscheidungsgründen:
Das nach § 80 Abs. 7 VwGO zu beurteilende Begehren des Antragstellers auf Änderung des aus dem Tenor ersichtlichen Beschlusses ist unbegründet.
Das öffentliche Interesse an der sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragsgegners überwiegt dessen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch für die Schifffahrtsbranche ist die Weltwirtschaftskrise nicht ohne Auswirkungen geblieben; es stand eine Fülle an Transportmöglichkeiten zur Verfügung, welche aber aufgrund sehr geringer Nachfragen größtenteils ungenutzt blieben. Kleine Charterraten von Transportschiffen und dadurch letztlich auch Probleme der Schifffonds sind das Ergebnis. Bisweilen schien dies die König & Cie. Fonds nicht zu betreffen. Das soll sich nun geändert haben, was für die Anleger nicht vorhersehbare Konsequenzen haben könnte, ... weiter lesen
• Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Nutzung des Internets für private Zwecke erlaubt, so kann dieser das Internet privat nutzen, wenn dadurch die Pflicht Arbeitsleistung nicht verletzt wird. • Eine exzessive Nutzung des Internets, durch den Arbeitnehmer, während der Arbeitszeit verletzt erheblich die arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenleistungspflichten. In einem solchen Fall bedarf es keiner Abmahnung, wenn davon auszugehen ist, dass die Abmahnung nicht als erfolgsversprechend angesehen werden kann. • Ist dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Internets untersagt, so ist diese nicht pflichtwidrig, wenn die Pflicht zur Arbeitsleistung nicht verletzt wird, und der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Diese Woche hat uns eine merkwürdige Entscheidung erreicht. Wir haben mehrfach über die GDL und das Streikrecht gesprochen. Jetzt soll aber eine Frage nach der Zugehörigkeit unzulässig sein. Darf eine Gewerkschaft also streiken, aber keiner darf erfahren, für wen sie das tut?
Fachanwalt Dineiger: Die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hierzu fällt nur zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit den jetzigen GDL-Streiks. Diese Entscheidung betrifft noch den Streik des Jahres 2010. Hintergrund war damals, dass die ... weiter lesen
Sollte Sie sich jemals in mitten einer Belehrung über Ihre Rechte von der Polizei wiederfinden, ist es niemals verkehrt, wenn Sie eine grobe Ahnung haben, was Sie tun können und/oder besser lassen sollten.
Wenn Sie einer Tat beschuldigt werden, wird man Sie bestenfalls zunächst belehren, dass Sie Beschuldigter sind und nichts zu den Vorwürfen sagen müssen.
Es kann durchaus vorkommen, dass die Belehrungen der Polizisten ungenügend sind. Manchmal werden Sie „vergessen“.
Im Eigentlichen ist festzuhalten: Als Beschuldigter müssen Sie nie etwas sagen oder sich aktiv an den Ermittlungen beteiligen.
Außer den Angaben zu Ihrer Person wie Name, Vorname, Geburtstag und Anschrift, ... weiter lesen