

Rechtsanwälte und Kanzleien
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KURZINFO:
Das Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 SGB VII greift ein, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung seines Arbeitskollegen beanstandet und ihm dabei einen Schubs mit der Hand vor die Brust gibt. Eine betriebliche Tätigkeit liegt nämlich vor, wenn der Schädiger bei objektiver Betrachtungsweise aus seiner Sicht im Betriebsinteresse handeln durfte, sein Verhalten unter Berücksichtigung der Verkehrsüblichkeit nicht untypisch ist und keinen Exzess darstellt.
Der Kläger und der Beklagte sind als LKW-Fahrer tätig; sie sind Arbeitskollegen. Am Nachmittag des 20. Februar 2001 versetzte der Beklagte dem Kläger während der Arbeit einen Stoß vor die Brust, worauf dieser einen Schritt rückwärts machte und über die Handgriffe ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Das berühmt-berüchtigte Werk von Adolf Hitler, „Mein Kampf“, durfte viele Jahre in Deutschland nicht nachgedruckt werden. Davon unabhängig dürften sich noch zahlreiche Originalausgaben im Umlauf befinden. Eine solche Ausgabe mit eingeprägtem Hakenkreuz hatte ein Mitarbeiter des Berliner Ordnungsamtes während der Arbeitszeit im Pausenraum seines Dienstgebäudes gelesen. Infolge dessen erhielt er die ordentliche Kündigung – zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Scheidet ein Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, so entstehen in der Abwicklung häufig Diskussionen darüber, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht. Häufig wird als Argument verwendet, dass der Urlaubsanspruch sich nach der Zahl der Monate richtet, die das Arbeitsverhältnis bis zum Ausscheiden bestanden hat. Als Schlagwort fällt hier die „Zwölftelung“.
So allgemein entspricht das dem Gesetz nicht. Erfüllt der Arbeitnehmer die gesetzliche Wartezeit aus dem Bundesurlaubsgesetz, besteht also sein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ... weiter lesen
Die Beteiligten haben um die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen einer Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Altersversorgung gestritten.
Der Arbeitgeber hatte in mehreren Betriebsvereinbarungen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Er hatte sich auch dazu verpflichtet, jährlich über die Anpassung der Versorgungsanwartschaften zu entscheiden. Die Anpassung sollte sich nach der Kaufkraftentwicklung oder einer niedriger ausfallenden Anhebung der Tarifgehälter richten. Bei ungünstiger wirtschaftlicher Lage des Unternehmens durfte eine Anpassung unterbleiben. Nachdem in den Jahren 1994 bis 1996 erhebliche Verluste eingetreten waren, wurden zur Sanierung des Unternehmens mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Einige Arbeitnehmer haben den Wunsch, neben ihrem Hauptjob noch anderweitig tätig zu werden – entweder für einen anderen Arbeitgeber oder sogar selbständig. Was gilt es dabei zu beachten?
Nebentätigkeit trotz Verweigerung des Arbeitgebers: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihre Nebentätigkeit genehmigt (s. Teil 1). Wenn der Arbeitgeber diese Genehmigung nun rechtswidrig verweigert, darf man als Arbeitnehmer die Nebentätigkeit trotzdem ausüben, ohne rechtliche Sanktionen befürchten zu müssen (BAG Beschluss v. 13.05.2015 – 2 ABR ... weiter lesen