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Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer seinen Arbeitgeber beleidigt, lebt gefährlich, was den weiteren Fortbestand des Arbeitsverhältnisses betrifft. Trotzdem gibt es immer wieder spektakuläre Fälle, wo Arbeitnehmer zwar eine gravierende Beleidigung ausgesprochen haben und trotzdem ihren Arbeitsplatz behalten können. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Arbeitsrechtliche Kündigungen unterliegen vielfältigen formalen Anforderungen. Oft scheitern die Kündigungen vor dem Arbeitsgericht zum Beispiel an einer nicht ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung. Da nützt dann auch die schlimmste Beleidigung dem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Nutzung des Internets im Alltag von überall und zu jeder Zeit ist selbstverständlich geworden. Das Surfen zu privaten Zwecken kann aber für das Arbeitsverhältnis zu einer echten Gefahr werden, zumindest wenn der Chef einen Arbeitnehmer gerne loswerden würde. De Entscheidungen der Arbeitsgerichte in diesem Zusammenhang sind sehr arbeitgeberfreundlich. Daher hier in paar Hinweise für Arbeitnehmer zu einer Internetnutzung, durch die das Arbeitsverhältnis nicht gefährdet wird. Keine private Nutzung des Firmenrechners: Selbst wenn die private Nutzung erlaubt ist, sollte der Firmenrechner ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 18.02.2010 (Az.: 38 Ca 12879/09) entschied das Arbeitsgericht Berlin, dass eine Kündigung eines Compliance-Managers zulässig sein soll, wenn er objektiv rechtswidrig gehandelt hat und dies auch wusste. Diesbezüglich treffe die Beweislast aber den Arbeitgeber, wenn der Compliance-Manager keine juristische Ausbildung innehabe oder andere Mitarbeiter ebenfalls keine Bedenken gegen die Handlung des Compliance-Managers gehabt oder geäußert hätten. Der Arbeitnehmer müsse ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger aus oder nimmt eine Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines Kindes Elternzeit, so bietet sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages mit der Vertretungskraft an. Eine derartige Befristung kann mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bedarf der Beschäftigung nur vorübergehend ist. Es muss also der klassische Vertretungsfall vorliegen. Für Unsicherheit hat die Frage gesorgt, ob und wie häufig mit Sachgrund befristete Arbeitsverhältnisse ... weiter lesen
Kirchliche Arbeitsbedingungen nach Betriebsübergang Der Kirchenkreis betrieb einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst wurde 1999 auf die zu diesem Zweck gegründete Beklagte, eine dem Diakonischen Werk von Westfalen angehörende gemeinnützige GmbH übertragen. Die Klägerin war seit 1991 bei dem Kirchenkreis als Pflegekraft angestellt; kraft Vereinbarung im Arbeitsvertrag war auf das Arbeitsverhältnis der BAT-KF in der für den Arbeitgeber jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Der BAT-KF wurde und wird von der hierfür zuständigen "Arbeitsrechtlichen Kommission" auf gliedkirchlicher Ebene als kirchliche Arbeitsrechtsregelung nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen (gleichlautend für die ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag und ein Abwicklungsvertrag sind zwei unterschiedliche Vereinbarungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer , die darauf abzielen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Obwohl sie beide zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses dienen, gibt es einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Verträgen, die in Bezug auf ihre Inhalte, rechtlichen Auswirkungen und den Zeitpunkt des Abschlusses berücksichtigt werden sollten. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der die Parteien einvernehmlich beschließen, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden . In einem Aufhebungsvertrag werden die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt, wie z.B. ... weiter lesen
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll deshalb das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel, das befristete Arbeitsverhältnis dagegen die Ausnahme sein. Aus diesem Grund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur in bestimmten Fällen zulässig. Sie ist nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz "normales" unbefristetes Arbeitsverhältnis. Schriftform Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages ... weiter lesen
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 15 KSchG uneingeschränkt auch bei sog. Massenänderungskündigungen gilt. Auch wenn der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen allen oder der Mehrzahl der Arbeitnehmer des Betriebes kündigt und ihnen eine Weiterarbeit zu schlechteren Arbeitsbedingungen anbietet, rechtfertigt ein solcher Massentatbestand nicht ausnahmsweise eine ordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern und den anderen durch § 15 KSchG geschützten Amtsträgern. § 15 KSchG schließt abgesehen von den Sonderfällen der Betriebsstilllegung und der Stilllegung einer Betriebsabteilung (§ 15 Abs. 4 und 5 KSchG) eine ordentliche ... weiter lesen
• Nach dem Berufsbildungsgesetz zielen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung darauf ab, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. • Zwar wird im Berufsbildungsgesetz die berufliche Fortbildung an verschiedenen Stellen erwähnt, tatsächlich aber nicht geregelt. Die besonderen gesetzlichen Vorschriften über die Berufsausbildung finden daher keine Anwendung auf Maßnahmen der beruflichen Fortbildung. • Für die Maßnahmen der Fortbildung sind daher Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen maßgeblich soweit diese vorhanden, und auf den Arbeitnehmer anwendbar sind. In der Regel schließen ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat durch Urteil eine Berufung eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, der wegen massiver Beleidigungen per WhatsApp fristlos gekündigt wurde. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württembergs vom 06.12.2019 ergibt sich: Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1996 bei der Daimler AG beschäftigt. Er hat zuletzt im Werk Untertürkheim als Anlagenwart gearbeitet. Die beklagte Daimler AG hat am 4. Juni 2018 eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Daimler AG stützt die Kündigung auf massive Beleidigungen eines türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens (u.a.“hässlicher Türke“, ... weiter lesen
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt Privilegien kirchlicher Arbeitgeber. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin Die Katholische Kirche regelt ihre Arbeitsverhältnisse mitunter recht mittelalterlich. Das Arbeitsverhältnis eines Chefarztes, der bei einem Krankenhaus in Trägerschaft der Katholischen Kirche angestellt war, wurde gekündigt, weil dieser sich nach seiner Scheidung wieder verheiratete. Die Kirche wollte das private Glück des Arbeitnehmers nicht teilen und setzte ihn stattdessen vor die Tür. Kirchliche Arbeitgeber haben das Recht, ihre Arbeitsverhältnisse nach ihrem Selbstverständnis zu regeln. Seit einem Grundsatzurteil des ... weiter lesen
Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich frühzeitig arbeitsuchend melden. Aus § 38 Absatz 1 Sozialgesetzgesetzbuch III (SGB III) ergibt sich für Arbeitnehmer eine Meldepflicht, sobald diese von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kenntnis erhalte n. Wenn der Arbeitnehmer gegen die Meldepflicht verstößt, vermindert eine Sperrzeit das spätere Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers . Und damit das nicht passiert, treffen den Arbeitgeber nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Ziff. 3 SGB III Hinweispflichten . Der Hinweis des Arbeitgebers muss enthalten: frühzeitige Information der Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses über ... weiter lesen