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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zahlreichen Dr. Peters Schiffsfonds soll die Krise der Schifffahrt Schwierigkeiten bereiten. Die Sanierungskonzepte garantieren den Anlegern möglicherweise keine endgültige Sicherheit. Aufgrund der anhaltenden Krise soll beispielsweise den Anlegern der VLLC- Fonds der Dr. Peters Group derzeit eine Kapitalerhöhung drohen. Erst im vergangenen Jahr musste der Dr. Peters DS- Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power den Weg in die Insolvenz antreten, nachdem die Sanierungspläne der kriselnden Schiffsfonds keinen Erfolg hatten. Der erst kürzlich in ... weiter lesen
Auch sei der Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck 2010 mit Anlegergeldern saniert worden. Vor dem endgültigen Einbruch habe aber auch dieser Fonds nicht geschützt werden können. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch die Anleger dieser Fonds sollen von der Schifffahrtskrise, die dieses Jahr noch einmal richtig in Fahrt kommen soll, nicht verschont bleiben. Die Krise führte in diesem Jahr beispielsweise dazu, dass die Anleger der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck und König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin von ... weiter lesen
An jeder Ecke werden Verbraucher mit der Finanzierung von Konsumgütern gelockt, sei es Unterhaltungselektronik, Möbel oder andere Gegenstände. Besonderes verlockend ist dabei die oftmals angebotene Finanzierung ohne jeden Zins, die sog. 0 %-Finanzierung. Was dabei außer Acht gelassen wird ist, dass der Verbraucher bei einer solchen Finanzierung weniger geschützt ist, als bei einer herkömmlichen Finanzierung, bei welcher er Zinsen zahlen muss. Dies hat nun der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 30.09.2014 – XI ZR 168/13 entschieden. Der Entscheidung des BGH lag ein Fall zugrunde, in dem ein Kunde eines Baumarktes zwei Türen inklusive Montage erwarb und zur Finanzierung einen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Börsen-Analysten sehen mehrere Gründe für die weiter andauernde Krise der Schiffsfonds. Auf dem Containerfrachter- und Tankschiffmarkt sollen bedeutsame Überkapazitäten herrschen. Im Gegenzug sei das Frachtaufkommen durch die Krise übermäßig gestiegen. Dies seien die wichtigsten Faktoren für die momentane Insolvenzwelle, die sehr wohl andauern kann, denn es ist zurzeit keine Erholung des Marktes in Sicht. Einige der 250.000 deutschen Anleger müssen mit Ausschüttungsstopps, Nachzahlungen oder sogar mit ... weiter lesen
Häufig werden Immobilienkaufverträge notariell nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen, sondern in zwei getrennten notariellen Terminen, wobei zuerst der Käufer ein Angebot zum Vertragsschluss unterbreitet und zu einem späteren Zeitpunkt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen kann. Der BGH hat diese Praxis erneut eingeschränkt. Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2013 – V ZR 10/12 – hat er klargestellt, dass im Einzelfall ein wirksamer Kaufvertrag nicht zustande kommen kann, wenn das Angebot des Käufers auf Abschluss des Kaufvertrages unbefristet bestehen soll und ... weiter lesen
Der BGH hat mit einer unlängst ergangenen Entscheidung vom 26.02.2016 – V ZR 208/14 – seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Bauträgerverträgen bzw. überhaupt zu notariell zu beurkundenden Immobilienkaufverträgen konsequent fortgesetzt. Vor allem bei dem Vertrieb sog. Schrottimmobilien hat sich in den vergangenen Jahren ein Procedere eingebürgert, bei dem Käufer und Verkäufer nicht gemeinsam beim Notar zur Beurkundung erscheinen. Vielmehr sucht der Kaufinteressent zunächst den Notar auf und gibt sein Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages ab. Zu einem späteren Zeitpunkt, oftmals Wochen später, erscheint ein Vertreter des Verkäufers und nimmt dieses ... weiter lesen
„Beteiligungen an Schiffsfonds sind spektakuläre Anlagen, die sich nur für Anleger eignen, die Erfahrungen in Beteiligungen haben und bereit sind, die besonderen Risiken, die mit ihnen verbunden sind, auch einzugehen. Sie sind zur Altersvorsorge generell ungeeignet.“ Mit diesen klaren Worten hat das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 6. Oktober 2016 den spekulativen und riskanten Charakter von Schiffsfonds herausgestellt (Az.: 7 O 236/13). Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere Geldanlage oder auch als Baustein zur Altersvorsorge dargestellt. Die Realität stellte sich für die Anleger jedoch in vielen Fällen ganz anders ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden dem BGH mehrere Fälle mit dem britischen Lebensversicherer Clerical Medical zur Entscheidung vorlegt. Eine Vielzahl dieser Fälle hat der Bundesgerichtshof wohl zu Lasten des britischen Lebensversicherers entschieden (u.a. BGH, Az.: IV ZR 271/10). Betroffene Anleger hatten Clerical Medical in der Vergangenheit bereits mehrfach auf Schadensersatz verklagt. Von mehreren Oberlandesgerichten wurde den Anlegern der Schadensersatz bereits zuerkannt, Zurzeit bekommen Anleger von Clerical Medical nun anscheinend Fragebögen zugesendet, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
Mit Urteil vom 07.08.2015 entschied das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg, dass die Kündigung eines Bausparvertrages nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB durch die Bausparkasse nicht rechtmäßig ist, da die Vorschrift der Bausparkasse kein Kündigungsrecht einräume (AZ.: 10 C 1154/15). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Wie bereits in Artikeln zuvor geschildert, kündigten insbesondere Ende 2014 bzw. Anfang 2015 eine Vielzahl von Bausparkassen hochverzinsliche Altverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, da nach Ansicht der kündigenden Bausparkassen nach Ablauf von 10 ... weiter lesen
„Wir kündigen den Bausparvertrag gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit einer Frist von 6 Monaten und werden diesen zum 01.07.2015 abrechnen“: So oder so ähnlich lauten aktuell eine Vielzahl von Kündigungsschreiben seitens der Bausparkassen. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt hierzu aus: Hintergrund dieser Kündigungen ist das aktuelle Zinsniveau. Denn mittlerweile wird es für die Bausparkassen zum Problem, da immer weniger Bausparer tatsächlich noch das aus heutiger Sicht hochverzinsliche Bauspardarlehen tatsächlich in Anspruch nehmen. Grundsätzlich besteht ... weiter lesen
Mit Direktinvestments in Edelhölzer in Osteuropa sollten die Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG Vermögen aufbauen oder mehren können. Daraus ist bekanntlich nichts geworden. Die Gesellschaft ist insolvent. Auch im Insolvenzverfahren können die Anleger kaum darauf hoffen, ihre Verluste ausgleichen zu können. Forderungen zur Insolvenztabelle können die Anleger noch bis zum 1. April anmelden. Ob sie aber von ihrem Geld etwas wiedersehen oder sogar komplett leer ausgehen werden, ist ungewiss. Als Problem dürfte sich darstellen, dass die Eigentumsverhältnisse an den Bäumen nicht geklärt sind, sodass sich auch keine Erlöse aus dem Verkauf ... weiter lesen