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Experten-Ratgeber
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Wie es scheint, wurde nunmehr über die Gesellschaft der Santa Pamina aus dem Dachfonds Santa P-Schiffe 2 das vorläufige Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Niebüll eröffnet (AZ.: 5 IN 97/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Nachdem bereits Ende 2013 für zwei der Santa P-Schiffe Insolvenzantrag gestellt wurde, trifft es nun wohl die Santa Pamina. In den Schifffonds MPC Santa P-Schiffe sollen im Jahr 2007 rund 87 Millionen Euro investiert worden sein. Nunmehr müssen Anleger mit dem Totalverlust ihrer Anlage rechnen. Den Anlegern stehen unter Umständen ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob dem Kreditnehmer bei Veräußerung des beliehenen Objekts ein Anspruch gegen den Kreditgeber auf Austausch des vereinbarten Sicherungsmittels zusteht. Die Parteien streiten über die Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Im Jahr 1997 schloß der Kläger mit der beklagten Bank einen Realkreditvertrag über 130.000,- DM mit einem auf zehn Jahre fest bestimmten Zinssatz zur Finanzierung eines 197 qm großen Hausgrundstücks. Das Darlehen wurde u.a. durch eine erstrangige Grundschuld auf diesem Grundstück abgesichert. Nach Geburt des zweiten Kindes verkaufte der Kläger das belastete, zu klein gewordene Haus lastenfrei, erwarb ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das am 22. Juli 2013 in Kraft getretene KAGB normiert verschärfte Regelungen für die Anteilsrückgabe offener Immobilienfonds. Dies war vor allem im Hinblick auf die Krisen der vergangen Jahre und die darauf folgenden Abwicklungen einiger offener Immobilienfonds vonnöten, vor allem, da die Anleger teilweise schon jahrelang wohl ihr Geld nicht zurückbekommen können und teilweise auch mit hohen Wertverlusten rechnen müssen. Die neuen Regelungen im KAGB sollen offene Immobilienfonds wieder ... weiter lesen
Bei Darlehensverträgen muss der Verbraucher dringend schriftlich über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Mögliche Fehler in der Belehrung können auch nicht mündlich in einem sog. Präsenzgeschäft aus dem Weg geräumt werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. Februar 2017 entschieden (Az.: XI ZR 381/16). Mit anderen Worten: Eine Widerrufsbelehrung bleibt auch dann fehlerhaft, wenn die Vertragsparteien bei der Vertragsunterzeichnung gleichzeitig vor Ort waren und die Belehrung richtig erklärt wurde. Der Fehler lässt sich so nicht beheben. Der Verbraucher müsse zwingend korrekt und in Textform über sein Widerrufsrecht informiert werden, ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 08.06.2011 – 13 U 55/10 festgestellt, dass eine beratende Bank beim Vertrieb von Zertifikaten anderen Banken gegenüber dem Kunden, welchem sie ein solches Zertifikat empfiehlt, verpflichtet ist, darauf hinzuweisen, dass nicht lediglich in Erfüllung ihrer Beraterpflichten neutral und dem Kundeninteresse verpflichtet auftritt, sondern sich selbst als Verkäufer dieser Wertpapiere und den damit verbundenen wirtschaftlichen Eigeninteressen in einem Interessenkonflikt befindet. Die beratende Bank ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln verpflichtet, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass sie beabsichtigt, mit dem Kunden einen Kaufvertrag ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren hat sich vermehrt eine Praxis bei dem Verkauf von Immobilien herausgebildet, die für Verkäufer nun zum Bumerang wird. Normalerweise erscheinen beim Verkauf einer Immobilie Käufer und Verkäufer bei dem Notar zur notariellen Beurkundung. Alternativ wurde in den vergangenen Jahren nicht nur ein Notartermin, sondern zwei Notartermine zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages vereinbart. Bei dem ersten der beiden Termine soll der Käufer ein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages abgeben, welches der Verkäufer in einem zweiten Termin annimmt. Käufer und Verkäufer treffen beim Notar nicht aufeinander. Der BGH hat bereits in mehreren Urteilen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Beide Schifffahrtsgesellschaften sollen von der Insolvenz bedroht sein, heißt es. Bereits im Jahre 2010 soll die Gesellschaft eine Sanierung der beiden Schifffonds gestartet haben. Die kürzlich ergangenen Meldungen deuten nun allerdings darauf hin, dass diese schlussendlich erfolglos blieben. Die Schifffonds "Rio Valiente und Rio Verde" sollen von dem Investmenthaus MPC Capital AG aufgesetzt worden sein. Hierbei handelt es sich um ein Emissionshaus, welches sich wohl vornehmlich auf Schiffsfonds und Flottenfonds ... weiter lesen
Ziele der Anlage sollen neben der Investition in Entwicklung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung der durch den Fonds finanzierten Konsolen- und PC-Spiele insbesondere hohe Renditen von 7 bis 15 Prozent für die Anleger sein. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Solch hohe Renditen sollen insbesondere deshalb zu erwirtschaften sein, weil die Fondsgesellschaften beispielsweise im Emirat Dubai ansässig seien, wo keine Körperschafts-, Gewerbe- oder Einkommenssteuer zu zahlen sein sollen. Die Anleger sollen auf diesem Wege die hohe Rendite steuerfrei erhalten können. Ob diese ... weiter lesen
Rund 260 Millionen Euro haben die Anleger der insolventen German Pellets GmbH über Anleihen oder Genussrechte investiert. Der größte Teil des Geldes dürfte verbrannt sein. Für die Insolvenzmasse bleibt nur noch ein trauriger Rest von ca. 10 Millionen Euro. Demenentsprechend gering sind die Aussichten der Anleger auf eine halbwegs zufriedenstellende Quote im Insolvenzverfahren. Die Zahlen, die die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Schmudde jetzt präsentierte, kamen zwar nicht mehr überraschend, sind aber dennoch absolut ernüchternd für die Anleger. Vieles deutet darauf hin, dass für die Anleger im Insolvenzverfahren lediglich noch ein ... weiter lesen
Verbraucher, die sich bei dem Traum vom Eigenheim „überhoben“ haben können ihre Hausbank in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber hat mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 Banken zahlreiche Pflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Immobiliendarlehensverträgen auferlegt, deren Verletzung eine Bank „teuer zu stehen“ kommen lassen kann. Nunmehr ist die Bank zu einer Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet, an deren Ende es wahrscheinlich sein muss, dass der Verbraucher seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag vertragsgemäß nachkommen wird. Dabei hat die Bank die Kreditwürdigkeit auf der Grundlage notwendiger, ... weiter lesen
Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical ... weiter lesen
Die Peseus Invest und Vermögen AG muss ihr Investmentgeschäft abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 22. Dezember 2015 angeordnet. Wie die BaFin am 11. Januar 2016 mitteilt, habe die Peseus Invest und Vermögen AG Anlegern Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung angeboten. Durch die kollektive Vermögensverwaltung habe sie das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) zu verfügen. Dieses unerlaubt betriebene Einlagengeschäft müsse sie durch die vollständige Rückzahlung des Genussrechtekapitals an die Anleger unverzüglich ... weiter lesen