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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die FIHM Fonds und Immobilien Holding gehört wohl zu ca. 86% der Dicio GmbH. Der Hauptaktionär der Dicio GmbH ist die S&K Gruppe, welche aufgrund der bei ihr durchgeführten Großrazzia vor mehreren Monaten in den Fokus geraten war. Ob der Insolvenzantrag der FIHM Fonds und Immobilien Holding möglicherweise eine Folge dessen ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Zur FIHM Fonds und Immobilien Holding gehören die Emissionshäuser SHG Innovative Fondskonzepte und Next Generation Funds ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem von der Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer erstrittenen Urteil vom 19.07.2012 hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Aktenzeichen 1 O 589/11) die beklagte Bank zum Schadenersatz und zur so genannten Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG verurteilt. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt wurde den Klägern von einem Anlageberater der Bank eine Beteiligung an dem Medienfonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG empfohlen und ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Bankrecht Informationen zum Sachverhalt: Die klagende Bank verlangt von der Beklagten Rückzahlung eines Darlehens. Die Beklagte hatte auf dem bankeigenen Formular als „Mitantragstellerin“ neben ihrem Ehemann als „Darlehensnehmer“ bei der klagenden Bank die Gewährung eines Darlehens über 40.000,00 DM zu einem effektiven Jahreszins von 9,9 % beantragt. Das Darlehen sollte zzgl. Zinsen in 47 Monatsraten getilgt werden. Die Darlehensumme wurde einem Konto des Ehemanns der Beklagten, zu dem diese keinen Zugriff hatte, gutgeschrieben. Aufgrund von Tilgungsrückständen hat die Klägerin den Darlehensvertrag gekündigt und die Restdarlehenssumme klageweise gegen die ... weiter lesen
Von einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs können zahlreiche Bausparer profitieren und sich bereits gezahlte Darlehensgebühren zurückholen. Mit Urteil vom 8. November hat der BGH entschieden, dass vorformulierte Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) über die Erhebung einer Darlehensgebühr unwirksam sind (Az.: XI ZR 552/15). Ein Verbraucherschutzverband hatte die Klage gegen die Erhebung einer solchen pauschalen Gebühr bis nach Karlsruhe getragen. Konkret hatte die Bausparkasse in diesem Fall mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine Gebühr in Höhe von zwei Prozent verlangt. Die ABB enthielten eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH soll nun mit zwei Urteilen vom 08.05.2013 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) festgestellt haben, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer den Klauseln nicht hinreichend klar entnehmen könne, welche Geschäfte von dem in ihnen enthaltenen Ausschluss erfasst sein sollen. Deswegen sollen die sogenannte "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" in Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherern unwirksam sein. Mit den Klauseln in den Versicherungsbedingungen soll insbesondere bestimmt worden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Investitionen im Ausland scheinen auch in der Bankenbranche weiter zuzunehmen. Der meist branchenfremde Anleger ist dabei für jeden fachlichen Rat dankbar. Häufig wird daher auf die Veröffentlichungen sogenannter Ratingagenturen vertraut, welche die Bonität der Banken bewerten. Erwiesen sich diese Bewertungen nachträglich möglicherweise als unzutreffend, verloren viele deutsche Anleger, die auf sie vertrauten, ihr Kapital. Bisher war fraglich, ob die ausländischen Agenturen in diesen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden dem BGH mehrere Fälle mit dem britischen Lebensversicherer Clerical Medical zur Entscheidung vorlegt. Eine Vielzahl dieser Fälle hat der Bundesgerichtshof wohl zu Lasten des britischen Lebensversicherers entschieden (u.a. BGH, Az.: IV ZR 271/10). Betroffene Anleger hatten Clerical Medical in der Vergangenheit bereits mehrfach auf Schadensersatz verklagt. Von mehreren Oberlandesgerichten wurde den Anlegern der Schadensersatz bereits zuerkannt, Zurzeit bekommen Anleger von Clerical Medical nun anscheinend Fragebögen zugesendet, ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss vom 08.02.2016 – 14 U 895/15 – klargestellt, dass es eine über Jahre hinweg von der PSD Bank verwendete Widerrufsbelehrung für unzureichend und daher den Widerrufs des Verbrauchers für wirksam erachtet. Bereits das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in der ersten Instanz die Fehlerhaftigkeit der von der PSD-Bank verwendeten Widerrufsbelehrung festgestellt (Urt. v. 20.04.2015 - 6 O 9499/14). Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der das Verfahren auf Seiten der Darlehensnehmerin in beiden Instanzen betreut, sieht in diesem Beschluss einen wesentlichen Durchbruch ... weiter lesen
Aktuell befinden sich zahlreiche geschlossene Immobilienfonds in ganz Deutschland in existenzgefährdender wirtschaftlicher Lage. Als Reaktion hierauf werden Sanierungsbemühungen entfaltet, in deren Zuge betroffene Anleger häufig zu „Nachschusszahlungen" aufgefordert und für den Fall der Nichterbringung entsprechender Leistungen mit gerichtlicher Beitreibung oder mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft bedroht werden. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 25.01.2011 - II ZR 122/09 in dem ihm in dem konkreten Einzelfall vorgelegten Sachverhalt entschieden, dass ein Anleger nicht aus einer solchen Publikumsgesellschaft ausgeschlossen werden kann, wenn in dem zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag ... weiter lesen
Die Gesellschafter der Takestor AG (früher Balz Concept AG) erhielten neulich ein Schreiben des Insolvenzverwalters der Takestor AG, Herrn Rechtsanwalt Tim Schneider, versehen mit Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblich unzulässig erfolgten Einlagenrückgewähr. Die Takestor AG firmierte in der Vergangenheit unter unterschiedlichen Namen ( Balz Concept AG, BAF AG, AKESTOR AG). Deren Anleger wurden damit geworben, sich entweder mit einer Einmaleinlage von mindestens 2.500,00 Euro oder mit monatlichen Rateneinlagen ab 50,00 Euro als atypisch stille Gesellschafter an dem Unternehmen zu beteiligen. Als Mindestvertragsdauer wurden 10 bis 20 Jahre angegeben, wobei verschiedene Sparpläne ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Einer renommierten US-Ratingagentur soll ein maßgeblicher Einfluss in Bezug auf die Verluste vieler Anleger hinsichtlich des Kaufs von Zertifikaten einer US-amerikanischen Investmentbank zugerechnet werden. Noch vor Beginn der Weltwirtschaftskrise im Jahre 2008 sollen die Zertifikate von der Ratingagentur mit dem guten Bonitätsurteil A + bewertet worden sein. Viele betroffene Anleger haben anscheinend auf die gute Bewertung der Ratingagentur vertraut und sich zu einer Anlage der Zertifikate entschlossen. Schussendlich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Zu der Kategorie der geschlossenen Fonds gehören auch die Medienfonds. Um sich an den Einspielergebnissen der durch die Fonds finanzierten Filme zu beteiligen, investierten viele Anleger in Medienfonds. Zudem wurden sie durch angebliche steuerliche Vorteile gelockt. Doch schon bald kristallisierte sich heraus, dass die erhofften Ergebnisse ausbleiben würden. Denn bei zahlreichen Medienfonds kam es im Nachhinein nämlich zu Unsicherheiten bezüglich der erhofften Steuervorteile. Auf Grund der Durchführung ... weiter lesen