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Rechtsanwalt in Offenbach am Main - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die den Anlegern zugesendeten Fragebögen sollen auf den ersten Blick unscheinbare Fragen enthalten. Bei genauerem Hinsehen können sie aber auch Gefahren bergen. So können Fragen dabei sein, die dazu dienen sollen, dass Anleger die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche nicht oder nur verzögert geltend machen. In der Vergangenheit konnten schließlich schon erfolgreich Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen den Lebensversicherer durchgesetzt werden. So entschied der BGH, nachdem ihm bereits mehrere Fälle ... weiter lesen
Hiernach müssen die beratenden Banken nun nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung für die entsprechende Kapitalanlage entschieden hätte. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Durch das neuerliche Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird es für Anleger ab sofort leichter, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschied sich diesbezüglich erstmalig für eine „echte Beweislastumkehr“. Die ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 19.01.2016 – XI ZR 388/14 – hat der BGH Banken bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Darlehensablösung Schranken gesetzt. Er hat eine von Bankenseite verwendete Regelung als mit dem Gesetz unvereinbar bezeichnet, mit welcher die beklagte Sparkasse zukünftige Sondertilgungsrechte im Rahmen einer vorzeitigen Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt wissen wollte, sofern der Kunde von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 490 Abs.2 Satz 1 BGB Gebrauch macht. Dagegen sei, so der BGH, bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Darlehensvertrages ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Bei finanziellen Schwierigkeiten eines Fonds sind viele Anleger um ihre Anlagen besorgt. Diesen betroffenen Anlegern kann jedoch möglicherweise geholfen werden. Denn in dem Fall, dass Anlegern bei der Zeichnung des Fonds die bestehenden Risiken verschwiegen worden sind, können diesen Anlegern eventuell Schadensersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister zustehen, durch den sie beraten wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können sich nicht nur aus einer unzureichenden Aufklärung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zahlreichen Dr. Peters Schiffsfonds soll die Krise der Schifffahrt Schwierigkeiten bereiten. Die Sanierungskonzepte garantieren den Anlegern möglicherweise keine endgültige Sicherheit. Aufgrund der anhaltenden Krise soll beispielsweise den Anlegern der VLLC- Fonds der Dr. Peters Group derzeit eine Kapitalerhöhung drohen. Erst im vergangenen Jahr musste der Dr. Peters DS- Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power den Weg in die Insolvenz antreten, nachdem die Sanierungspläne der kriselnden Schiffsfonds keinen Erfolg hatten. Der erst kürzlich in ... weiter lesen
Der Sanierungsprozess der KTG Energie AG soll in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden. Das Amtsgericht Neuruppin hat am 1. Dezember das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Energie eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 15 IN 260/16). Das Unternehmen möchte nach eigenen Angaben den eingeschlagenen Sanierungskurs mit Hilfe des Sachwalters fortsetzen. Unklar ist weiterhin, ob und in welchem Umfang dabei auch Einschnitte für die Anleger eingeplant sind. Die KTG Energie AG hatte 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben und diese mit 7,25 Prozent verzinst (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Nach der Insolvenz fürchten die Anleger ... weiter lesen
In einer mündlichen Verhandlung am 15.01.2016 hat das Landgericht Berlin zum wiederholten Mal in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren auf Rückabwicklung des Darlehensvertrags festgestellt, dass die von der DKB verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Das Gericht stellte schon fest, dass die Belehrung der DKB nicht ausreichend genug hervorgehoben war vom übrigen Vertragstext und damit nicht deutlich genug gestaltet war. Das verletzt die Rechte der Darlehensnehmer, so das Landgericht Berlin. Die DKB müsse den Widerruf also auch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist gegen sich gelten lassen. Eine Verwirkung des Widerrufsrechts komme ebensowenig in Betracht wie eine unzulässige ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise hat ihre Spuren nicht nur in Deutschland hinterlassen, auch international ist die Branche betroffen. Zahlreiche Anleger von Schiffsfonds sind in den vergangenen Jahren tagtäglich mit schlechten Nachrichten konfrontiert worden. Doch ein besonders schwerer Schlag für Anleger ist es, wenn von diesen auch bereits erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden. Unter gewissen Umständen könnte eine Fondsgesellschaft eines Schiffsfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entwicklungen des Hanse Capital Container Flottenfonds halten die betroffenen Anleger weiterhin in Atem. Die Anleger der Hanse Capital Container Flottenfonds blicken unruhigen Zeiten entgegen. Die Hanse Capital Container Flottenfonds Beteiligungs GmbH & Co. KG soll Insolvenz angemeldet haben. Zu den betroffenen Schiffen gehören wohl die HC Klara, HC Laura, HC Maria und HC Julia. Die Verwertung der Schiffe könnte gegebenenfalls nicht ausreichen, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen. Für die Anleger solcher Hanse Capital Container ... weiter lesen
Die Pleite der Imtech Deutschland sorgte nicht nur für eine steilen Sinkflug der Aktie, sondern könnte auch den von Hannover Leasing aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds HL 203 Substanzwerte Deutschland 7 in die Bredouille bringen. Der 2011 aufgelegte Fonds investierte in eine neugebaute Immobilie in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Flughafens. Das Investitionsvolumen liegt bei 62,5 Millionen Euro, rund 32 Millionen Euro stammen von den investierten Anlegern, die sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro zzgl. Agio beteiligen konnten. Für die Anleger ließ sich die Beteiligung gut an. Denn die 16.000 Quadratmeter des Bürohauses sind mit einer Laufzeit von zehn Jahren voll vermietet. Das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entwicklungen des Hanse Capital Container Flottenfonds halten die betroffenen Anleger weiterhin in Atem. Neben der Insolvenz der HC Container Flottenfonds Beteiligungs GmbH & Co. KG soll auch für die Einschiffungsgesellschaften das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden sein. Zu den betroffenen Schiffen zählen die HC Klara, HC Laura, HC Maria und HC Julia. Die Schwierigkeiten dieses Fonds sollen hauptsächlich aus den zu hohen Kosten für den Erwerb der Schiffe resultieren, die im Zeitpunkt des Fondsvertriebs bereits neun Jahre ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat erneut zur Aufklärungspflicht einer beratenden Bank Stellung genommen und in seiner Entscheidung vom 11.09.2012 – XI ZR 363/10 klargestellt, dass eine Bank verpflichtet ist, ihren Kunden, dem sie empfiehlt in eine geschlossene Fondsanlage, hier einen geschlossenen Immobilienfonds, zu investieren, über Anfall und Höhe von Rückvergütungen, welche sie vereinnahmt, aufzuklären. Der BGH stellt dabei klar, dass die beratende Bank nicht nur dann über ihre Einnahmen aus dem Vertrieb einer solchen Anlage aufklären muss, wenn der Anlagebetrag zunächst an die Fondsgesellschaft fließt und diese der beratenden Bank sodann eine Vergütung zukommen lässt, ... weiter lesen