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Die schlechten Nachrichten für die Schiffsfondsanleger reißen nicht ab. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aktuell soll insbesondere der Shipping Select 25 von HCI Capital in Schieflage geraten sein, für die vier Frachter des betroffenen Flottenfonds soll Insolvenzantrag gestellt worden sein. Die betroffenen rund 1200 Investoren hatten seit 2007 etwa 50 Millionen Eigenkapital in den Fonds gezahlt, welches mit der Insolvenz wohl weitgehend verloren ist. Unter Einbeziehung der genannten vier Massengutfrachter, soll der Shipping Select 25 nun schon für insgesamt 15 Schiffe Insolvenz ... weiter lesen
Der für Bank- und Börsensachen zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß Geschäfte mit Aktienanleihen keine Börsentermingeschäfte sind. Aktienanleihen sind Inhaberschuldverschreibungen mit dem Recht des Anleiheemittenten, die Anleihe entweder zum Nennwert in Geld oder aber in Form einer bestimmten Anzahl von Aktien einer bestimmten Gesellschaft zurückzuzahlen. Der Rechtsvorgänger des Klägers kaufte am 15. Juli 1998 von der beklagten Bank Aktienanleihen im Nennwert von 50.000,-DM. Die Schuldverschreibungen waren am 10. August 1999 mit 10% zu verzinsen und nach Wahl der Emittentin, einer anderen Bank, mit 100% des Nennwertes oder durch Lieferung von 61 VW-Stammaktien je 10.000,-DM Schuldverschreibungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) die Rechte von Anlegern gestärkt. Dieses zugunsten der Anleger ausgefallene Urteil könnte richtungsweisend für die Ausgabe anderer Inhaberschuldverschreibungen sein, bei denen der Prospekt fehlerhaft sein könnte. Die Klage soll zuvor von den Instanzgerichten noch abgewiesen worden sein. Der dem Urteil zugrundeliegende Werbeprospekt soll insbesondere die Beschreibung „ausgewogene Konditionen“ enthalten haben. Diese Aussage erwecke beim Anleger nach der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zwar können sich, laut BGH, aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, im Grunde solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Der Bundesgerichtshof bejahte eine Haftung der Investoren bzw. Gesellschafter gemäß § 128 HGB analog, wenn auch die im Prinzip unbeschränkte Haftung letzterer durch den der Bank bekannten ... weiter lesen
Wie es scheint, will der Insolvenzverwalter des insolventen Windparkbetreibers Prokon nach Investoren suchen, wenn nicht genügend Ansprüche der Genussrechts-Inhaber in Eigenkapital umgewandelt werden. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Die Umwandlung von Ansprüchen in Eigenkapital, d.h. eine Beteiligung an dem insolventen Windparkbetreiber, kann der Firma das Überleben sichern und die Liquidation verhindern, denn dadurch wird ihr wieder Kapital zur Verfügung gestellt. Sollten sich jedoch nicht genügend Genussrechts-Inhaber zur Umwandlung des Anspruchs bereit erklären, so zieht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei dem CS Euroreal soll das Management, wie zuvor von dem SEB Immoinvest praktiziert, das Schicksal des Fonds in die Hände der Anleger gelegt haben. Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die Rückgabewünsche der Anleger das vorhandene Fondsvermögen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH), der in zwei von vier Verfahren urteilte (Az.: II ZR 134/11; II ZR 136/11), sollen Treugeber, die im Innenverhältnis der Gesellschaft als Kommanditisten qualifiziert werden, ein Recht auf Auskunft über die Namen und Adressen ihrer Mitanleger haben. Bei dem streitigen Fonds gab es – wie bei zahlreichen als KG organisierten Fonds – zwei unterschiedliche Beteiligungsmöglichkeiten. Zum einen konnten sich Anleger direkt als Kommanditisten beteiligen und damit ... weiter lesen
Ein Gründungskommanditist schuldet einem beitretenden Anleger vor dessen Beitritt eine sachlich richtige und vollständige Aufklärung über die Nachteile und Risiken der angebotenen geschlossenen Fondsanlage (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds). Er hat dem Interessenten ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und wollständig aufzuklären. Diese ständige Rechtsprechung ... weiter lesen
In einer mündlichen Verhandlung am 15.01.2016 hat das Landgericht Berlin zum wiederholten Mal in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren auf Rückabwicklung des Darlehensvertrags festgestellt, dass die von der DKB verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Das Gericht stellte schon fest, dass die Belehrung der DKB nicht ausreichend genug hervorgehoben war vom übrigen Vertragstext und damit nicht deutlich genug gestaltet war. Das verletzt die Rechte der Darlehensnehmer, so das Landgericht Berlin. Die DKB müsse den Widerruf also auch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist gegen sich gelten lassen. Eine Verwirkung des Widerrufsrechts komme ebensowenig in Betracht wie eine unzulässige ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Anleger werden offenbar weiterhin mit schlechten Nachrichten konfrontiert. Betroffen sollen die Anleger der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProScreen KG i.L.) und ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProMovie 1 KG i.L.) sein. Zuvor mussten sich die Anleger anscheinend bereits damit anfinden, dass die gezeichneten Fonds nicht die erhofften wirtschaftlichen Vorteile eingebracht haben. Nunmehr könnten außerdem etwaige steuerliche Vorteile der anfänglichen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus hat sich als Spezialist für Schiffsbeteiligungen etabliert Das Gesamtportfolio der GEBAB Unternehmensgruppe umfasst ein breites Spektrum der Schifffahrt, welches sich aus unterschiedlichen Marktsegmenten sowie verschiedenen Schiffsgrößen zusammensetzt. Die Investitionen erfolgen vornehmlich in große, weltweit operierende Container-, Tank- und Bulkschiffe. Außerdem stellt die Treuhandverwaltung einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens dar. Als Treuhänder übernimmt die GEBAB die Verwaltung des ... weiter lesen
Die Wohnimmobilienrichtlinie der EU verfolgte in erster Linie den Zweck, die Verbraucherrechte gegenüber den Kreditinstituten zu stärken. Die Bundesregierung hat nun darüber hinaus am 18.02.2016 entschieden, dass im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht auch das Recht zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeitlich begrenzt werden soll. Darlehensverträge, die zwischen Oktober 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufwiesen, können bislang auch heute noch wirksam widerrufen werden, da der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nicht begonnen hat. Dies gilt auch für ... weiter lesen