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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 – III ZR 116/11) hat sich für eine solche Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung ausgesprochen. Bei fehlerhafter Anlageberatung durch eine Einzelfirma sei auch eine unter gleichen Namen handelnde GmbH von der Haftung nicht ausgeschlossen. § 25 HGB regelt die Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung. Diese soll bestehen, wenn zwar die alte Firma aufgegeben und eine neue gegründet wird, diese aber unter Beibehaltung der ... weiter lesen
KURZINFO: Das Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 SGB VII greift ein, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung seines Arbeitskollegen beanstandet und ihm dabei einen Schubs mit der Hand vor die Brust gibt. Eine betriebliche Tätigkeit liegt nämlich vor, wenn der Schädiger bei objektiver Betrachtungsweise aus seiner Sicht im Betriebsinteresse handeln durfte, sein Verhalten unter Berücksichtigung der Verkehrsüblichkeit nicht untypisch ist und keinen Exzess darstellt. Der Kläger und der Beklagte sind als LKW-Fahrer tätig; sie sind Arbeitskollegen. Am Nachmittag des 20. Februar 2001 versetzte der Beklagte dem Kläger während der Arbeit einen Stoß vor die Brust, worauf dieser einen Schritt rückwärts machte und über die Handgriffe ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Anlageberatung Informationen zum Sachverhalt: Der Kläger und seine Ehefrau hatten sich im Büro des beklagten Anlageberaters über Steuersparmodelle beraten lassen. Der Beklagte empfahl ausschließlich zwei Anteile des Immobilienfonds der Grundstücks-, Vermögens- und Verwaltungs GbR Stuttgart Mitte II, Fonds Nr. 27, zu erwerben. Dabei stellte der Beklagte den Fondserwerb als „sichere Sache“ dar, ohne auf die Gefahr des Totalverlustes bei Insolvenz der Fondsbetreiberin einzugehen. Zudem erweckte er wahrheitswidrig den Eindruck, der Erwerb der Immobilienfondsanteile bringe eine Rendite von 10 % jährlich und die Fondsanteile seien nach Ablauf von fünf Jahren ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter dem 12.05.2009 - XI ZR 586/07 erneut über die Frage der Aufklärung über Rückvergütungen (sog. Kick-Backs) entschieden. Ausweislich der von dem BGH herausgegebenen Pressemitteilung ist davon auszugehen, dass sich durch diese Entscheidung die Erfolgsaussichten ge-schädigter Anleger auf Rückzahlung des in Zertifikate oder Fondsanlagen investierten Geldes aufgrund einer nicht erfolgten Aufklärung über Rückvergütungen wesentlich verbessert hat. Der BGH hat bereits unter dem 19.12.2006 in seiner Kick-Back-Entscheidung klargestellt, dass Bankkunden über den Anfall und die Höhe sog. Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt werden müssen. Bei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die FIHM Fonds und Immobilien Holding gehört wohl zu ca. 86% der Dicio GmbH. Der Hauptaktionär der Dicio GmbH ist die S&K Gruppe, welche aufgrund der bei ihr durchgeführten Großrazzia vor mehreren Monaten in den Fokus geraten war. Ob der Insolvenzantrag der FIHM Fonds und Immobilien Holding möglicherweise eine Folge dessen ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Zur FIHM Fonds und Immobilien Holding gehören die Emissionshäuser SHG Innovative Fondskonzepte und Next Generation Funds ... weiter lesen
Abmahnung der Kanzlei .rka (Reichelt Klute Aßmann) aus Hamburg im Auftrag der Koch Media GmbH wegen des Computerspiels "Kingdom Come" Die Kanzlei .rka aus Hamburg ist bereits seit einigen Jahren für das Versenden von Abmahnungen wegen sog. Filesharings von Computerspielen bekannt. Auch vor kurzem sprachen sie wieder eine solche Filesharing-Abmahnung im Namen der Koch Media GmbH aus. Dem Betroffenen wird der Vorwurf gemacht, das Computerspiel "Kingdom Come" durch ein Filesharing-Programm (P2P-Client) in unberechtigter Weise zur Verfügung gestellt zu haben und dadurch den "Usern" dieses Programmes die Möglichkeit verschafft zu ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Fahrdienstvermittler Uber darf in Deutschland seinen Mietwagen-Dienst „Uber Black“ nicht wieder aufnehmen. Die Vermittlung von Fahrdiensten über die Smartphone App „Uber Black“ ist wegen eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz unzulässig, urteilte am Donnerstag, 13. Dezember 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 3/16). Die Karlsruher Richter stießen sich daran, dass mit der App Fahraufträge unmittelbar an die Mietwagenfahrer übermittelt werden. Bei der mittlerweile eingestellten App konnten Fahrgäste einen Mietwagen bei Uber bestellen. Der per Smartphone übermittelte Fahrauftrag wurde zeitgleich an ein ... weiter lesen
• Personenbedingte Kündigungen kommen in Betracht, wenn der Arbeitnehmer auf Grund persönlicher Fähigkeiten, Eigenschaften oder nicht vorwerfbarer Einstellung nicht mehr in der Lage ist, in Zukunft eine vertragsgerechte Leistung zu erbringen (z.B. bei Krankheit). • Eine personenbedingte Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer die Leistung nicht erbringen kann, o weil er die geforderte Leistung aus nicht vorwerfbaren Gründen nicht erbringen will (z.B. Arbeitsverweigerung wegen Gewissenskonflikt), o weil er die Leistung aus Gründen nicht erbringen kann, die auf seinen Willen zurückzuführen sind (z.B. unterlassene Fortbildung), oder o weil er sie aus ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Manche EU-Bürger sind doch etwas gleicher als andere. Und das kann auch mal zu ihrem Nachteil sein, wie am Dienstag, 16. Oktober 2012, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall des früheren ungarischen Staatspräsidenten László Sólyom entschied (Az.: C-364/10). Er könne nicht wie andere Bürger volle Reisefreiheit in der EU beanspruchen. Am 21. August 2009 sollte in der slowakischen Stadt Komárn eine Statue des Heiligen Stephan von Ungarn eingeweiht werden. Stephan sorgte für die Christianisierung der Magyaren und war ab dem Jahr 1000 erster König Ungarns. Heute ist er der Nationalheilige Ungarns, der dort mit einem Staatsfeiertag am ... weiter lesen
Das Landgericht in Wuppertal hatte den Oberbürgermeister der Stadt, Dr. Kremendahl, vom Vorwurf der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) freigesprochen. Zugleich hatte es den Bauunternehmer Clees unter anderem wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der mit dem Revisionsverfahren befaßte 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil aufgehoben. Der im Raum Wuppertal als Großinvestor tätige Bauunternehmer hatte dem Oberbürgermeister finanzielle Unterstützung für dessen Wahlkampf bei der Oberbürgermei-sterwahl im Jahre 1999 angeboten. Es war ihm ein Anliegen, daß dieser seine investorenfreundliche Politik nach den Wahlen fortsetzen konnte. Beiden war klar, daß konkrete Bauobjekte des Bauunternehmers ... weiter lesen
Die Gesellschafter der Takestor AG (früher Balz Concept AG) erhielten neulich ein Schreiben des Insolvenzverwalters der Takestor AG, Herrn Rechtsanwalt Tim Schneider, versehen mit Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblich unzulässig erfolgten Einlagenrückgewähr. Die Takestor AG firmierte in der Vergangenheit unter unterschiedlichen Namen ( Balz Concept AG, BAF AG, AKESTOR AG). Deren Anleger wurden damit geworben, sich entweder mit einer Einmaleinlage von mindestens 2.500,00 Euro oder mit monatlichen Rateneinlagen ab 50,00 Euro als atypisch stille Gesellschafter an dem Unternehmen zu beteiligen. Als Mindestvertragsdauer wurden 10 bis 20 Jahre angegeben, wobei verschiedene Sparpläne ... weiter lesen
Der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 17. Juni 2004 entschieden, dass die Heranziehung eines Bürgers der Stadt Hamm (Kläger) zu einer höheren Hundesteuer für zwei von ihm gehaltene "gefährliche Hunde" rechtmäßig ist. Der Kläger, der einen American-Staffordshire-Terrier und einen Mischling mit Anteilen eines American-Staffordshire-Terriers hält, wurde Anfang 2001 zu einer Hundesteuer für das Jahr 2001 in Höhe von 2 x 1.500 DM herangezogen. Für "normale" Hunde hätte er 2 x 204 DM zahlen müssen. Die gegen diese Heranziehung erhobene Klage hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht mit dem o. g. Urteil zurückgewiesen. Zur ... weiter lesen