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Experten-Ratgeber
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Koblenz (jur). Anwohner eines Schulhofes müssen auch außerhalb der Schulzeit dort spielende Kinder dulden. Denn bei Kinderlärm müssen Nachbarn sich grundsätzlich in Toleranz üben, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Donnerstag, 18. Oktober 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 7 K 985/11.KO). Damit scheiterte ein Ehepaar aus der Ortsgemeinde Kirchwald im Landkreis Mayen-Koblenz mit seiner Klage gegen das nachmittägliche Spielen auf dem Schulhof einer benachbarten Grundschule. Bereits seit 1997 darf der Schulhof auch außerhalb der Unterrichtszeit zum Spielen genutzt werden. Den Kindern stehen dort ein Tisch, zwei Bänke und ein Basketballkorb zur Verfügung. Die ... weiter lesen
VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG - 6. KAMMER - Urteil vom 22. Januar 2003 - Az. 6 A 3138/02 Behördeninterne Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes LEITSATZ: Bei der behördeninternen Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes findet § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz, Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechend Anwendung. Entscheidungsgründe: I. Der Kläger begehrt die Nachzahlung von Bezügen. Der Kläger steht als Beamter im Dienste des Landes Niedersachsen und ist Vater von drei, im ... geborenen Kindern, für die er im streitbefangenen Zeitraum Kindergeld und die kinderbezogenen Bestandteile im Orts- bzw. Familienzuschlag erhielt. Mit Schreiben vom 15. November 1990 erklärte ... weiter lesen
Das Gesetz des Landes Baden-Württemberg, das es Lehrerinnen untersagt, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Die Klägerin, die sich seit 1999 um ihre Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg bemüht, war damit auch im zweiten Durchgang vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Das erste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2002 hatte sie vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich angegriffen; das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, ein Verbot, im Unterricht ein "islamisches" Kopftuch zu tragen, bedürfe einer gesetzlichen Regelung, die alle Religionen strikt gleichbehandelt. Baden-Württemberg ... weiter lesen
München (jur). Wollen Behörden in einem Mietshaus nach Feuergefahren fahnden, dürfen sie nicht unangekündigt kommen. Solch eine nicht angemeldete sogenannte Feuerbeschau beeinträchtigt den Vermieter ansonsten in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am Dienstag, 23. Oktober 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 BV 09.1860). Die Behörden seien aber nicht dazu verpflichtet, im Vorfeld mit dem Vermieter erst einen Termin abzustimmen. Die in regelmäßigen Abständen stattfindende Feuerbeschau wird in Gebäuden vorgenommen, in denen eine größere Zahl von Menschen leben, die bei einem ... weiter lesen
Münster (jur). Die Landesanstalt für Medien NRW darf Kinder und Jugendliche vor Internet-Pornos aus Zypern schützen und den Pornoseitenbetreibern die Weiterverbreitung untersagen. Die im EU-Recht verankerte Dienstleistungsfreiheit der zypriotischen Betreiber müsse „im Hinblick auf den hohen Stellenwert des Jugendschutzes zurücktreten“, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster in mehreren, am Donnerstag, 8. September 2022, bekanntgegebenen Beschlüssen vom Vortag (Az.: 13 B 1911/21; 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21). In den drei Fällen hatte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), ein Organ der Landesmedienanstalten in Deutschland, am 5. ... weiter lesen
Leipzig (jur). Polizeibeamte haben für angeordnete Bereitschaftsdienste Anspruch auf einen vollen Freizeitausgleich. Denn Bund und Länder müssen „die Einhaltung der regelmäßigen Arbeitszeit jedenfalls im Gesamtergebnis“ gewährleisten, entschied am Donnerstag, 18. November 2016, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil (Az.: 2 C 21.15, 2 C 3.16 und weitere). Damit muss der Dienstherr insbesondere bei mehrtägigen heimatfernen Einsätzen der Beamten den Bereitschaftsdienst im Verhältnis „1 zu 1“ durch Freizeit ausgleichen. Ein geringerer Freizeitausgleich ist nicht zulässig. Geklagt hatten mehrere Bundespolizisten, die mehrere Monate ... weiter lesen
Leipzig (jur). Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bindung der Krankenhäuser an die Krankenhausplanung des jeweiligen Bundeslandes gefestigt. Eine Ausweitung der Kapazitäten ohne Zustimmung der Krankenhausplanungsbehörde führt danach bei der Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen immer zu einem „Mehrbedarfsabschlag“ (Az.: 3 C 9.14). Der Abschlag ist im Krankenhausentgeltgesetz geregelt und beträgt seit 2013 25 Prozent der regulär vereinbarten Vergütung. Er greift für eine Ausweitung der Kapazitäten gegenüber dem Vorjahr. Ausgenommen sind unter anderem „zusätzliche Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung oder des Investitionsprogramms ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Halter eines Kampfhundes ihren Vierbeiner keiner Verhaltensprüfung unterziehen, müssen sie besonders aufpassen. Sie müssen „damit rechnen, dass der Hund jederzeit auch ohne vorherige Warnzeichen Menschen anfällt“, heißt es in einem am Dienstag, 22. Juli 2014, veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe (Az.: 2 (7) Ss 318/14). Damit bestätigte das OLG eine Geldstrafe von 1.800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro) gegen den Halter eines American Staffordshire Terrier-Mischlings. Die Ortspolizei hatte den Hund als gefährlichen Kampfhund eingestuft. Die in Baden-Württemberg vorgesehene Verhaltensprüfung zur „Widerlegung ... weiter lesen
In der niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere werden zwei Kategorien von Hunden unterschieden. Das Halten, die Zucht und die Vermehrung der ersten Kategorie von Hunden, zu denen Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen dieser Hunde gehören, ist verboten. Für vorhandene Hunde wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat, die Haltung sicher ist und der Halter über die persönliche Eignung und die notwendige Sachkunde verfügt. Hunde, die den Wesenstest wegen eines außergewöhnlichen Aggressionspotenzials nicht bestehen, müssen getötet werden. Das Bestehen des Wesenstests führt zu näher bestimmten Anforderungen an die Haltung und Führung ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute auf die Sprungrevision eines türkischen Klägers hin entschieden, dass ihm nach dem mehr als zweijährigen Bestand seiner Ehe mit einer Deutschen ein eigenständiges, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zusteht. Der Kläger heiratete 1994 in der Türkei eine Deutsche und reiste Ende Dezember 1994 zur Familienzusammenführung nach Deutschland ein. Im Januar 1995 erhielt er im Hinblick auf seine Ehe eine Aufenthaltserlaubnis, die im April 1998 um drei Jahre verlängert wurde. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts trennten sich die Eheleute im Mai 1998. Ihre Ehe wurde im April 2000 in der Türkei geschieden. Die Ausländerbehörde lehnte es im Mai 2001 ab, die Aufenthaltserlaubnis auch ... weiter lesen
Landesbeamte, denen für das in Aussicht genommene Amt die Laufbahnbefähigung fehlt, dürfen nur zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden, wenn zuvor - vor der Einstellung oder vor der Lebenszeiternennung - der landesgesetzlich eingerichtete Landespersonalausschuss (LPA) die erforderliche Befähigung des Beamten festgestellt hat. Das gilt auch dann, wenn die gesetzliche Bestimmung die Mitwirkung des LPA unmittelbar nur bei Einstellungen, nicht aber auch bei der erstmaligen Übertragung eines Amtes auf Lebenszeit regelt und der Dienstherr bei einer solchen Übertragung irrtümlich davon ausgeht, dass der zu ernennende Beamte über die erforderliche Laufbahnbefähigung verfügt. Das hat das ... weiter lesen
Für die Teilnahme eines Rechtsreferendars im Beamtenverhältnis auf Widerruf an der zweiten juristischen Staatsprüfung darf das Land Berlin keine Gebühr verlangen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Zwar steht es dem Landesgesetzgeber grundsätzlich frei, den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf, in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder privatrechtlich zu organisieren. Wählt er für das Referendariat das Beamtenverhältnis, so hat er die Vorgaben des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Bundesbesoldungsgesetzes und des Deutschen Richtergesetzes zu beachten. Danach ist die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf für den Auszubildenden unentgeltlich. Dies gilt auch ... weiter lesen