Infos zum Rechtsanwalt für Anwaltshaftung
Die Anwaltshaftung beschäftigt sich mit einem heiklen Gebiet des Anwaltsberufes: Der Haftung des Rechtsanwaltes gegenüber seinen Mandanten, denn auch sie können bei einer falschen Rechtsberatung oder durch eine versäumte Frist schadensersatzpflichtig sind. In Ausnahmefällen kann auch eine Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten bestehen.
Die §§ 43 ff. BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) definieren die Pflichten von Rechtsanwälten, deren Verstoß einen Schadensersatzanspruch des Mandanten begründen können. Neben der Schweigepflicht, die grundsätzlich einzuhalten ist, fällt beispielsweise auch die Aufklärungspflicht (z. B. über mögliche Prozessrisiken) darunter. Des Weiteren hat der Rechtsanwalt eine Fürsorgepflicht gegenüber seinem Mandanten. Er hat stets den sichersten Weg für die Vertretung des Mandanten zu wählen, um diesen vor vermeidbaren Nachteilen zu bewahren. Dabei hat der Rechtsanwalt auch eine Informationsbeschaffungspflicht. Denn er darf sich nicht nur auf den vom Mandanten dargestellten Sachverhalt verlassen. Bestehen Widersprüche in der Darstellung, ist er verpflichtet, durch weitere Informationen den Sachverhalt aufzuarbeiten und aufzuklären. Möchte der Mandant trotz anwaltlicher Beratung das vorhersehbare Risiko eingehen, sollte dieses allerdings entsprechend dokumentiert werden.
In der Regel hat der Rechtsanwalt einen Anwaltsvertrag geschlossen, in welchem seine Dienstleistung, die Rechtsberatung, Gegenstand des Vertrages ist. Als Dienstleister haftet er zudem für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Die Haftung des Rechtsanwalts kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn der Vertrag gemäß § 675 BGB auch tatsächlich zwischen beiden Parteien zustande gekommen ist und der Mandant durch das Fehlverhalten des Rechtsanwalts einen Vermögensschaden erlitten hat. Nur dann kann der Mandant fordern, dass der Rechtsanwalt einen Schadensersatz leistet.
Rechtsanwälte sind generell verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die für sämtliche Schäden aufgrund eines nachgewiesenen Anwaltsfehlers aufkommen muss. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt. Stellt der Rechtsanwalt fest, dass ihm bei einem Mandanten ein Fehler unterlaufen ist, hat er unverzüglich seine Haftpflichtversicherung darüber zu informieren. Der geschädigte Mandant muss alle Tatsachen, die seinen Anspruch auf Schadensersatz begründen, beweisen. Dazu zählt insbesondere der Beweis, dass ein Vertrag mit dem Rechtsanwalt geschlossen wurde sowie dessen Inhalt. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien, besteht die Möglichkeit, den Schadensersatz mittels einer Klage gerichtlich geltend zu machen.
Möchte ein Mandant gegen seinen Rechtsanwalt einen Schadensersatzanspruch geltend machen, weil ihm durch dessen Fehlverhalten nachweisbarer Vermögensschaden entstanden ist, sollte er den Rat eines Rechtsanwalts für Anwaltshaftung holen. Der Anwalt für Anwaltshaftung kennt nicht nur die anwaltlichen Pflichten, sondern kann auch prüfen, inwieweit tatsächlich ein Fehlverhalten bzw. eine Pflichtverletzung des Kollegen vorliegt und den Mandanten bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen.