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Rechtsanwalt in Neuenhaus - Arbeitslosengeld II
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Wer als Bezieher von Hartz-IV aus Versehen einen Termin beim Jobcenter versäumt hat, muss mit unangenehmen Sanktionen rechnen- auch wenn er bislang zuverlässig erschienen ist. Vorliegend war ein 63-jähriger arbeitslos und bezog deshalb Hartz-IV Leistungen in Form von Grundsicherung. Nachdem er über einen Zeitraum stets alle Termine bei seinem Jobcenter ordnungsgemäß wahrgenommen hatte, unterlief ihm ein Patzer. Er erschien trotz einer entsprechenden „Einladung“ nicht zum Termin, in dem die Sachbearbeiterin mit ihm über seine berufliche Zukunft sprechen wollte. Aufgrund dessen kürzte die Jobagentur ihm seine Bezüge für einen Zeitraum von drei Monaten um 10%. ... weiter lesen