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Das Arbeitsgericht Essen hat am 19.08.2020 zum Aktenzeichen 6 Ca 1854/20 einen Gütetermin in einem Kündigungsschutzverfahren des gekündigten Fußballtrainers gegen den örtlichen Fußballregionalligisten durchgeführt.
Im Gütetermin strebte das Arbeitsgericht eine Einigung zwischen Trainer und Verein an.
Der Kläger ist seit dem 01.07.2019 befristet bis zum 30.06.2021 als Cheftrainer der ersten Mannschaft eingestellt.
Er wurde am 16.06.2020 freigestellt.
Der Verein hat das Arbeitsverhältnis mit am 14.07.2020 zum 15.08.2020 gekündigt.
Der Kläger wendet sich gegen diese Kündigung .
Er meint, die Kündigung sei bereits deswegen ... weiter lesen
Kassel (jur). Die Arbeit während einer Arbeitstherapie im Maßregelvollzug führt noch nicht zur Rentenversicherungspflicht für psychisch kranke Straftäter. Solch eine medizinische Maßnahme stellt keine reguläre versicherungspflichtige Beschäftigung dar, für die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, urteilte am Dienstag, 4. September 2018, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 12 KR 18/17 R).
Geklagt hatte ein Mann aus Baden-Württemberg, der von 1978 bis 2001 im Maßregelvollzug im psychiatrischen Landeskrankenhaus im badischen Wiesloch untergebracht war. Der Mann war wegen seiner Straftat selbst nur zu einem Jahr und acht Monaten Haft ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 27. April 2023 zum Aktenzeichen 8 Sa 463/22 , dass die Vereinbarung einer Zweckbefristung oder auflösenden Bedingung unwirksam ist, wenn das zur Beendigung des
Arbeitsverhältnisses führende Ereignis der Dispositionsmöglichkeit des Arbeitgebers unterliegt.
In dem zwischen den Parteien am 15.02.2019 mit der Überschrift „Zweckbefristeter Arbeitsvertrag “ geschlossenen Vereinbarung heißt es u.a.:
„§ 8 Beginn, Dauer, Ruhen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 15.02.2019.
Das Arbeitsverhältnis ist zweckbefristet. Es endet nicht zu einem vorab festgelegten Zeitpunkt.
Zweck des Arbeitsverhältnisses ist die ... weiter lesen
Oft kommt es vor, dass junge Mütter oder Väter während der Elternzeit nach einigen Monaten wieder stundenweise arbeiten möchten. § 15 Abs. 5 des Bundeselterngeld und -elternzeitgesetzes (BEEG) gibt den Arbeitnehmern unter bestimmten Umständen einen Anspruch gegen den jeweiligen Arbeitgeber auf „Verringerung der Arbeitszeit“. Dies ist zwar etwas missverständlich, da es ja in Regel faktisch um eine Erhöhung der Arbeitszeit von null Stunden auf die gewünschte Stundenzahl geht. Das Gesetz geht jedoch an dieser Stelle von der Arbeitszeit vor dem Antritt der Elternzeit bzw. der Mutterschutzfrist vor der Geburt des Kindes aus. § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG ermöglicht eine solche ... weiter lesen
Erfurt (jur). Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen in aller Regel nicht in ihrem Betrieb erscheinen, um an einem Personalgespräch teilzunehmen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber dabei weitere Beschäftigungsmöglichkeiten ausloten will, urteilte am Mittwoch, 2. November 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 10 AZR 596/15).
Es hob damit eine Abmahnung gegen einen Krankenpfleger bei Vivantes in Berlin auf, nach eigenen Angaben größter kommunaler Klinikkonzern in Deutschland. Der Krankenpfleger arbeitete dort seit 2003, war nach einem Unfall dann aber länger krank. Ab Juni 2013 wurde er als medizinischer Dokumentationsassistent beschäftigt.
Ende November 2013 wurde er ... weiter lesen
Die Bundesagentur für Arbeit beschäftigt eine Vielzahl ihrer Mitarbeiter auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge. Mit der Wirksamkeit der in diesen Arbeitsverträgen enthaltenen Befristungsregelungen müssen sich in jüngster Zeit immer häufiger die Gerichte beschäftigen.
Hintergrund ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Befristung einer Vielzahl von Arbeitsverträgen der Arbeitsagenturen als unwirksam anzusehen ist.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist bei einem Arbeitsverhältnis, das länger als 2 Jahre dauert, nur dann zulässig, wenn die Befristung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Die Arbeitsagenturen brauchen als ... weiter lesen
• Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. • Die Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. • Hinsichtlich der Zusammensetzung sind besondere Angaben über o Art und Höhe der Zuschläge, o Zulagen, o sonstige Vergütungen, o Art und Höhe der Abzüge sowie o Abschlagszahlungen und Vorschüsse erforderlich. • Dem Arbeitnehmer muss keine Gehaltsabrechnung ausgehändigt werden, wenn die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Gehaltsabrechnung nicht geändert haben. • Der ... weiter lesen
Berlin (jur). Ärztinnen und Ärzte haben beim behördlich angeordneten Ruhen der Approbation keinen Anspruch auf eine Vergütung. Ist ein Klinikarzt trotz Ruhens seiner Approbation an über 1.000 Operationen beteiligt gewesen, muss er die in dieser Zeit erhaltene Vergütung an den Krankenhausträger zurückzahlen, entschied das Arbeitsgericht Berlin in einem am Dienstag, 8. August 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22). Dass der Arzt wegen eines Wohnungsumzugs nichts von der Ruhensanordnung gewusst haben will, sei unbeachtlich.
Der Kläger war seit 2016 befristet bis Ende Juni 2022 als Arzt in einem großen Berliner Krankenhaus angestellt. Als das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 07.05.2020 zum Aktenzeichen 2 AZR 619/19 dazu ausgeführt, wann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen verspäteter Krankmeldung kündigen darf.
In der Betriebsordnung der Beklagten heißt es auszugsweise:
„10.2 Erkrankung/Arbeitsausfall/Arbeitsverhinderung Können Sie wegen Erkrankung oder aus einem anderen unvorhergesehenen Grund die Arbeit nicht aufnehmen, verständigen Sie bitte unverzüglich – am ersten Arbeitstag zum Beispiel telefonisch mit Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer – Ihren Vorgesetzten. Die Meldung an die Krankenkasse gilt nicht als Entschuldigung. …“
In einem an den ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten
Die beiden am 1. September bzw. am 22. September 1938 geborenen Kläger waren bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin seit dem 1. April 1990 als Flugzeugführer auf dem Flugzeugtyp B 747 beschäftigt. Die Arbeitsverträge sehen vor, daß die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahrs enden. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt sollen die Arbeitsverhältnisse jedoch enden, soweit ein Gesetz oder eine Verordnung den fliegerischen Einsatz über ein bestimmtes Alter hinaus nicht gestattet. Wörtlich heißt es in den Verträgen: "Gemäß § 41 Abs. 1 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät soll derzeit ein fliegerischer Einsatz bei einem Alter von über 60 Jahren nicht ... weiter lesen
Psychische Erkrankungen (Burn-Out, Depressionen und Krankheiten) schützen Arbeitnehmer nicht vor einer verhaltensbedingten Kündigung. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9.6.2011 (AZ: 5 Sa 509/109). Grundsätzlich sind verhaltensbedingte Kündigungen nur dann wirksam wenn neben den objektiv vorwerfbaren Verfehlungen des Arbeitnehmers auch ein schuldhaftes tun vorliegt. Arbeitnehmer die aufgrund einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel Burn-Out zu schuldhaften Handeln quasi nicht mehr in der Lage sind haben deswegen aber keinen Freifahrtschein in Bezug auf Kündigungen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in der oben ... weiter lesen
Schlagzeuger muß auch Regenmacher bedienen
Der Kläger ist in dem Kulturorchester des Beklagten als erster Schlagzeuger beschäftigt. Bei der Aufführung des Werkes "... wie Mohn und Gedächtnis" von Lars Woldt mußte er den sog. Regenmacher bedienen, der in der Partitur dem Schlagzeug zugeordnet war. Bei dem Regenmacher handelt es sich um ein 1,5 bis 2 Meter langes, mit Steinchen oder ähnlichem Material gefülltes Bambusrohr, mit dem durch Schütteln und Drehen regenähnliche Geräusche erzeugt werden. Der Kläger forderte dafür eine zusätzliche Vergütung von 100,00 DM pro Probe und 200,00 DM pro Konzert. Dies lehnte der Beklagte ab. Der Kläger hat geltend gemacht, der Regenmacher sei kein Musikinstrument, sondern ein Geräuscheffektgerät, ... weiter lesen