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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Schock nach Kündigung
Die Kündigung verursacht regelmäßig einen Schockzustand. Warum ich? Wie undankbar, wo ich doch der Firma so viele Jahre lang gedient habe! Wie oft hat meine Familie zuhause gewartet und ich war noch auf der Arbeit und jetzt das. Hätte ich doch bloß diese ganzen Überstunden nicht gemacht oder wenigstens die Vergütung eingefordert. Emotionalität ist hier verständlich, aber falsch.
Dringender Handlungsbedarf erfordert einen klaren Kopf
Es gibt wichtige Dinge zu bedenken und es laufen wichtige Fristen. Vergessen Sie daher alle Emotionalität und ... weiter lesen
Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. September 2015 – 1 Sa 5/15 –, juris, ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Gemäß § 1 Abs. 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) können Arbeitsverträge mit Ärzten befristet werden, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung ... weiter lesen
In vielen Berufsgruppen (z.B. bei Journalisten, Rechtsanwälten, Schauspielern, Architekten und Ärzten) ist es nahezu üblich, dass Mitarbeiter als sogenannte Freie Mitarbeiter, auch Freelancer genannt, beschäftigt werden. Häufig sind diese Mitarbeiter als sogenannte Scheinselbständige eigentlich Arbeitnehmer. Wird das Vertragsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, genießen Arbeitnehmer im Gegensatz zu echten Freien Mitarbeitern Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. 1. Warum zahlen Arbeitgeber auch Freien Mitarbeitern im Falle einer Klage häufig eine Abfindung? Freie Mitarbeiter genießen keinen Kündigungsschutz nach dem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Keine Verpflichtung zur Begründung von Kündigungen: Arbeitgeber müssen in ihrem Kündigungsscheiben keine Begründung für die Kündigung mit angeben. In wenigen Ausnahmefällen kann es sein, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Abgesehen davon besteht aber keine Begründungpflicht.
Begründung nicht ratsam: Arbeitgebern ist auch grundsätzlich davon abzuraten, eine Begründung in der Kündigung zu liefern. Hintergrund ist folgender: Der Arbeitnehmer wird sich in der Regel gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Die muss ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.09.2008, 1 AZR 972/08, und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2014, 1 BvR 3185/09
Die Gewerkschaft verdi hat ein neues Arbeitskampf-Mittel gefunden, nämlich so genannte Flashmob-Aktionen, die nur in der Einzelhandelsbranche denkbar sind. Personen, die an solchen Aktionen teilnehmen möchten, können hierbei den Gewerkschaften ihre Mobilfunknummer mitteilen, z.B. als Reaktion auf ein sog. virtuelles Flugblatt. Im Falle eines Arbeitskampfes werden sie per SMS gebeten eine bestimmte Einzelhandelsfiliale aufzusuchen, in der Streikbrecher arbeiten. Sie sollen dort durch den Einkauf von etlichen Pfennigartikeln die Kasse blockieren oder aber Einkaufswagen voll beladen ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Wenn Arbeitnehmer für ihre Bildschirmarbeit eine besondere Brille benötigen, muss der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen. Das hat am Donnerstag, 22. Dezember 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem rumänischen Fall entschieden (Az.: C-392/21). Danach ist es nicht erforderlich, dass das schlechte Sehvermögen durch die Arbeit entstanden ist. Ob Arbeitgeber die Brillen zur Verfügung stellen oder die Kosten erstatten sollen, kann danach der nationale Gesetzgeber regeln.
Im entschiedenen Fall hatte ein Mitarbeiter einer Behörde in Rumänien die Kostenübernahme für eine neue Korrekturbrille verlangt. Unter anderem durch die ... weiter lesen
Eine rechtmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbotes wird von der Rechtsprechung nicht geduldet - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. 05. 2013, 7 AZR 525/11
Eine sachgrundlose Befristung ist nur für die Dauer von zwei Jahren erlaubt - von Ausnahmen in Tarifverträgen oder für junge Unternehmen einmal abgesehen. Danach verbietet das sog. Anschlussverbot, dass der Arbeitnehmer weiter sachgrundlos befristet beschäftigt angestellt werden kann. Wird diese Regel umgangen, duldet dies die Rechtsprechung nicht.
Der Fall mit dem umgangenen Anschlussverbot
Eine Arbeitnehmerin war zwei Jahre mittels einer sachgrundlosen Befristung bei einer Versicherung beschäftigt. Als ihr ... weiter lesen
Erfurt (jur). Legen Familiengerichte bei Scheidungen in einem Versorgungsausgleich die Aufteilung einer Betriebsrente eines Ehegatten fest, kann die Kürzung der Rente später nicht vor Arbeitsgerichten abgeändert werden. Denn es ist allein Aufgabe der Familiengerichte, die rechtlichen Vorgaben des Versorgungsausgleichs zu klären, urteilte am Dienstag, 10. November 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 813/14). Arbeitnehmer müssen daher schon beim Familiengericht darauf achten, dass es bei der Teilung einer Betriebsrente fair zugeht.
Geklagt hatte ein Betriebsrentner aus Mainz. Der Mann hatte sich von seiner Frau scheiden lassen, so dass das Amtsgericht Mainz 2011 einen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Ein Arbeitgeber, in diesem Fall ein Insolvenzverwalter, hatte vor Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich geschlossen. Darin enthalten waren zum einen eine Auswahlrichtlinie für die Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer und eine Namensliste. Das Problem: Auswahlrichtlinie und Namensliste kamen hinsichtlich des im vorliegenden Fall klagenden Arbeitnehmers zu unterschiedlichen Ergebnissen. Nach der Auswahlrichtlinie hätte nicht der Kläger, sondern ein anderer Mitarbeiter gekündigt werden müssen. Nach der Namensliste war aber der ... weiter lesen
• Eine Abmahnung stellt eine missbilligende Äußerung des Arbeitgebers dar und ist daher geeignet, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen. • Der Arbeitnehmer muss nicht auf eine Abmahnung reagieren. Die Wirkung einer Abmahnung erlischt mit der Zeit, wenn der Arbeitnehmer keine weiteren Pflichtverstöße begeht. Es ist jedoch zumeist ratsam, bei Erhalt einer Abmahnung aktiv zu werden. Hierbei hat der Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten. • Der Arbeitnehmer hat das Recht sich beim Arbeitgeber zu beschweren. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Beschwerde für berechtigt hält und gegebenenfalls die Abmahnung aus der Personalakte ... weiter lesen
Welche Besonderheiten sind hinsichtlich des Kündigungsschutzes von leitenden Angestellten zu beachten? Dazu ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Begriff:
Als leitende Angestellte werden nach der Definition des Kündigungsschutzgesetzes Personen bezeichnet, die zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern befugt sind. An dieses Merkmal sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hohe Anforderungen zu stellen. So muss der leitende Angestellte den Arbeitgeber hinsichtlich Begründung oder Auflösung von Arbeitsverhältnissen selbstständig zu verpflichten. Dies ist nicht der Fall, wenn die betroffene Person ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Keine Verpflichtung für Arbeitnehmer zur Auskunft
Zunächst einmal sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber die konkrete Ursache der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Landläufig wird hier Krankheit gern mit der Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt. Präzise ist es aber, in diesem Zusammenhang von der Arbeitsunfähigkeit zu sprechen, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht dazu in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Welche Ursachen das im Einzelnen hat, muss er aber nicht offenlegen.
Drohende ... weiter lesen