Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Altenthann - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
- Anwalt Arbeitsrecht Bach a.d. Donau
- Anwalt Arbeitsrecht Barbing
- Anwalt Arbeitsrecht Bruck i.d. OPf.
- Anwalt Arbeitsrecht Lappersdorf
- Anwalt Arbeitsrecht Maxhütte-Haidhof
- Anwalt Arbeitsrecht Neutraubling
- Anwalt Arbeitsrecht Nittenau
- Anwalt Arbeitsrecht Regensburg
- Anwalt Arbeitsrecht Roding
- Anwalt Arbeitsrecht Steinberg
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen zu Emmely und Co. In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die ... weiter lesen
Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag: Entscheidendes Kriterium zur Abgrenzung ist die Art der späteren Ausführung des Vertrages. Ein Beitrag zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: In der Praxis immer wieder umstritten: Zwischen den Parteien wird ein Werkvertrag oder ein Vertrag über „freie Mitarbeit“ geschlossen und der die Leistung, bzw. das Werk erbringende wird zunächst nicht als Arbeitnehmer betrachtet und behandelt. Im weiteren Ablauf des Vertragsverhältnisses kommt es dann faktisch zu einer Art Eingliederung im Betrieb ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Wir hatten bereits darüber gesprochen, dass unter gewissen Umständen, insbesondere wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das vorsehen, Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet sein können. Angenommen das ist nun der Fall, in welchem Umfang kann der Arbeitgeber denn Überstunden anordnen? Fachanwalt Bredereck: Auch dazu können sich dann entsprechenden Angaben im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung finden. Oftmals sind das dann allerdings eher allgemeinere ... weiter lesen
Um einen Rechtsmissbrauch auszuschließen, müssen bei der Überprüfung einer Vertretungsbefristung alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 18. Juli 2012 – 7 AZR 443/09. Fall: Elf Jahre lang war eine Justizfachangestellte vom AG Köln zur Vertretung von anderen Arbeitnehmern beschäftigt worden. Ihr Arbeitsverhältnis beruhte dabei auf 13 unmittelbar aneinander anschließenden befristeten Arbeitsverträgen. Nun machte die Klägerin mit einer Befristungskontrollklage geltend, dass eine Rechtfertigung der ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 16.12.2020 zum Aktenzeichen 4 Ga 18/20 entschieden, dass der Arbeitgeber das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen darf. Aus der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.01.2021 ergibt sich: Der Kläger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus beschäftigt. Die Beklagte ordnete mit Schreiben vom 06.05.2020 mit Wirkung zum 11.05.2020 in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Der Kläger legte ein Attest vor, das ihn ohne Angabe von Gründen von der Maskenpflicht befreite. Sein ... weiter lesen
Block-Altersteilzeit: Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters in der Freistellungsphase? Der Kläger war seit 1964 bei der Schuldnerin beschäftigt, zuletzt als Niederlassungsleiter in H. Mit Wirkung zum 1. November 1999 schloß die Schuldnerin mit dem Kläger einen Vertrag über Altersteilzeit, der ein Jahr Vollarbeit, ein Jahr Freistellungsphase und ein Arbeitsentgelt iHv. mindestens 80 % des Nettovollzeitarbeitsentgelts vorsah. Am 1. Mai 2000 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubigerversammlung beschloß die Einstellung des Geschäftsbetriebs und die Schließung der Niederlassung in H. zum 31. Oktober 2000. Mit Schreiben vom 20. ... weiter lesen
• Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat nicht mehr als 400 € beträgt (Entgeltgeringfügigkeit) oder eine Beschäftigung vorliegt, die innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt ist oder im Voraus vertraglich begrenzt wird, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt 400 € übersteigt (Zeitgeringfügigkeit). • Geringfügige Versicherungsverhältnisse unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Besonderheiten. • Die Arbeitnehmer sind von Lohnsteuer und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maßgeblich ist Eingliederung in Unternehmen Bei der Prüfung von Scheinselbstständigkeit kommt es maßgeblich darauf an, wie stark der Arbeitnehmer in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert ist. Auftraggeber denken daher häufig, dass sie dieses Problem dadurch lösen können, dass sie dem freien Mitarbeiter erlauben, seine Tätigkeiten zu Hause auszuüben. Das kann allerdings das Problem der Scheinselbstständigkeit in der Regel nicht lösen. Home-Office keine Garantie gegen Scheinselbstständigkeit Der Umstand allein, dass der freie Mitarbeiter im ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 19.02.2019 zum Aktenzeichen 7 Sa 2068/18 entschieden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg für rechtswirksam gehalten und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam bestätigt. Der Mitarbeiter erhielt als Abgeordneter aufgrund falscher Angaben Leistungen des Landtags Brandenburg und wurde deshalb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Fraktion hatte den Mitarbeiter in Kenntnis der Ermittlungen, jedoch vor Abschluss des Strafverfahrens als bildungspolitischen Referenten eingestellt. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ... weiter lesen
Erfurt (jur). Erweist sich eine fristlose Kündigung als unwirksam, muss der Arbeitgeber nicht nur den Lohn nachzahlen, sondern auch noch offenen Urlaub abgelten. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für diesen Fall hilfsweise von der Arbeit freigestellt hat, urteilte am Dienstag, 10. Februar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 445/13). Es gab damit seine frühere Rechtsprechung auf. Steht bei einer ordentlichen Kündigung noch Urlaub aus, ist eine Feistellung mit Urlaub üblich. Der Arbeitnehmer erhält damit auch seinen Urlaubslohn. Bei einer fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung ist dies ausgeschlossen. Der Arbeitgeber muss daher noch offene ... weiter lesen
Fristlose Kündigung eines Busfahrers nach positivem Drogenschnelltest auf Kokain kann unter dem Gesichtspunkt einer Verdachtskündigung wirksam sein. Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. November 2012 – 31 Ca 13626/12 –. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Häufig fällt es Arbeitgebern schwer dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Fehlverhalten nachzuweisen. Spricht er trotzdem eine Kündigung aus und greift der Arbeitnehmer die Kündigung dann innerhalb von drei Wochen mit der Kündigungsschutzklage an, muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund beweisen. Da dies häufig schwierig ist, hilft ihm die Rechtsprechung mit der ... weiter lesen
Anrechnung eines Eingliederungsverhältnisses auf die Wartezeit des § 1 KSchG Der Kläger war vom 6. April bis zum 3. Juli 1998 bei der Beklagten auf der Grundlage eines sogenannten Eingliederungsvertrages gemäß §§ 229 ff. SGB III tätig. Durch den Eingliederungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber, einem förderungsbedürftigen Arbeitslosen die Gelegenheit zu geben, sich unter betriebsüblichen Arbeitsbedingungen zu qualifizieren und einzuarbeiten mit dem Ziel, ihn nach erfolgreichem Abschluß der Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Ab dem 4. Juli 1998 war der Kläger sodann bei der Beklagten als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Im Dezember 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum ... weiter lesen