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Der Betrieb eines Gefahrstofflagers, in dem für ein Automobilunternehmen Waren gelagert, kommissioniert und versandt werden, ist kein betriebsmittelarmer Betrieb, so dass ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen kann. Mietet ein Automobilunternehmen das Lager nebst den darin befindlichen Hochregalen, übernimmt es die bisherigen Standorte der Waren und stellt es - wie zuvor - die angeforderten Waren von Hand zusammen, geht der Betrieb über. Das gilt auch dann, wenn ein anderes Kommissionierungs- und Reservehaltungssystem angewendet wird.
Das beklagte Automobilunternehmen unterhielt bis 1998 selbst ein Gefahrstofflager. Auf Grund einer Ausschreibung erteilte es der AS-GmbH - einem Speditionsunternehmen - den ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt auf dem Frankfurter Flughafen mehrere Einzelhandelsgeschäfte. Sie beauftragte ein Sicherheitsunternehmen, durch Einsatz von Testkäufern u. a. das Verhalten der Mitarbeiter gegenüber Kunden sowie die Einhaltung von Kassenvorschriften und eines Rauchverbots zu überwachen. Dabei wurde der Betriebsrat nicht beteiligt. Er hält den Einsatz der Testkäufer für eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Der Betriebsrat hat deshalb von der Arbeitgeberin verlangt, den Einsatz der Testkäufer zu unterlassen. Die Vorinstanzen haben den Antrag abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte keinen Erfolg. Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG verneint. Eine ... weiter lesen
• Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. • Die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs richtet sich nach der Arbeitsvergütung, die der Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit bekommen hätte. • Trifft den Arbeitnehmer am Erkranken ein Verschulden, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Als Verschulden gilt solches Verhalten, das einen groben Verstoß gegen ... weiter lesen
• Überstunden/Mehrarbeit muss in der Regel vergütet werden, allerdings kann statt dessen auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden. Ist eine Vergütung der Überstunden vereinbart, so darf der Arbeitgeber nur dann einseitig einen Freizeitausgleich anordnen, wenn im Arbeitsvertrag eine Ersatzbefugnis vereinbart ist. • Nach dem Bundesarbeitsgericht ist eine Vereinbarung unzulässig, die regelt dass Überstunden nicht bezahlt werden, sondern in der Arbeitsvergütung mit abgedeckt sind. Derartige Vereinbarungen sind nur bei leitenden Angestellten denkbar. • Bei leitenden Angestellten kommt eine Vergütung der Überstunden/Mehrarbeit mangels ausdrücklicher ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Auch bei geringwertigen Sachen droht fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung kann auch bereits beim Diebstahl von geringwertigen Sachen aus dem Eigentums des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung kommt auch dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer viele Jahre lang völlig ordnungsgemäß für den Arbeitgeber tätig war.
Ein Beispiel ist der Diebstahl von Zigarettenpackungen im Wert von 10 Euro. Das Bundesarbeitsgericht zur Kündigung der Betroffenen, die zuvor 18 Jahre den Betrieb angehört hatte: Entwendet eine Verkäuferin ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Die Urlaubssaison ist langsam absehbar, viele Arbeitnehmer werden sich schon auf ihren Urlaub freuen. Umso ärgerlicher für den, der dann teilweise oder gar die ganze Urlaubszeit über krank ist. Was kann man denn in diesem Fall als Arbeitnehmer machen?
Fachanwalt Bredereck: Ich erlebe vielfach, dass Arbeitnehmer meinen, sie könnten gar nichts machen und hätten einfach Pech gehabt. Das stimmt nicht! Ich muss zugeben, ich habe mich, als ich noch Arbeitnehmer war, auch nicht darum gekümmert, meinen Urlaub nachzuholen. Man hat als ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1997 als Sozialarbeiter in einer der vom Beklagten betriebenen Sozialeinrichtungen tätig. Im März 2000 ließ er - ohne Nennung seines Namens - durch seinen jetzigen Prozeßbevollmächtigten gegen den Leiter der Einrichtung, seinen unmittelbaren örtlichen Vorgesetzten, eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern erstatten. Das Strafverfahren wurde später gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach Kenntnis von der Anzeige kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos, hilfsweise fristgemäß mit der Begründung, die unberechtigte Strafanzeige stelle einen Vertrauensbruch dar, der um so schwerer wiege, als der Kläger noch nicht einmal versucht habe, eine interne Klärung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Gewährt der Arbeitgeber freiwillige Zusatzzahlungen, so ist dies für den Arbeitnehmer zunächst von Vorteil und kann diesen zu mehr Arbeitsleistung motivieren. Schwierig wird es jedoch dann, wenn sich der Arbeitgeber von in Aussicht gestellten Zusatzgeldern wieder lösen möchte. Einen solchen Fall hatte das LAG Rheinland-Pfalz zu entscheiden. Im den Richtern vorliegenden Fall wurde wohl einem Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld gekürzt, der Arbeitgeber hatte dies anscheinend mit der ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Arbeitgeber müssen in einem Urlaubsjahr ihre Beschäftigten rechtzeitig zum Urlaubnehmen auffordern und auf einen drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hinweisen. Haben sie dies auch bei lang andauernd erkrankten Beschäftigten oder bei Mitarbeitern, die im Laufe des Jahres voll erwerbsgemindert wurden, nicht getan, ist der Urlaubsanspruch nicht verfallen, urteilte am Donnerstag, 22. September 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-518/20 und C-727/20).
Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der bezahlte Urlaub regelmäßig im laufenden Urlaubsjahr genommen werden. Aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen oder vorbehaltlich anderer ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger: Du hast dem Inforadio vor kurzem ein Interview geben, in dem es um die Kündigung eines Flugbegleiters von Ryanair ging. Grund soll Rufschädigung gewesen sein. Was ist denn da passiert?
Fachanwalt Bredereck: Der betroffene Flugbegleiter soll sich öffentlich über die Arbeitsbedingungen bei Ryanair beschwert haben. Moderne Sklaven hat er die Mitarbeiter von Ryanair genannt. Dabei ging es insbesondere darum, dass Ryanair seine Arbeitsverträge nach irischem Recht schließe und dadurch etwa ständige Erreichbarkeit von seinen ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger:
Arbeitsrechtlich ist das wohl eher ein Randthema, in der Praxis aber mit Sicherheit von nicht unerheblicher Bedeutung für Arbeitnehmer: Wie soll man sich verhalten, wenn der Arbeitgeber anfängt, Fragen über Arbeitskollegen zu stellen?
Fachanwalt Bredereck:
Da kommt es natürlich erst einmal auf die Art der Fragen an. Wenn der Chef wissen will, wann einer der Kollegen Geburtstag hat, wird sich daran in der Praxis wohl niemand stören. Weitere Möglichkeit: Der Arbeitgeber will wissen, womit ein Arbeitskollege, der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Versuche, die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen, sind gefährlich
Arbeitgeber versuchen in der Praxis oftmals, eine Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes dadurch zu vermeiden, dass sie freie Mitarbeiter beschäftigen. Das kann schnell nach hinten losgehen.
Ein Fallbeispiel
In einem Catering-Betrieb hat der Arbeitgeber insgesamt neun Mitarbeiter als Arbeitnehmer beschäftigt. Das Kündigungsschutzgesetz ist damit nicht anwendbar und der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern jederzeit eine Kündigung aussprechen ohne eine Kündigungsgrund zu benötigen. Der ... weiter lesen