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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Uns hat vor kurzem mal wieder eine Nachfrage eines YouTube-Zuschauers erreicht, der wissen wollte, welche Informationen der Arbeitgeber eigentlich über ihn als Arbeitnehmer sammeln darf. Wie sieht es denn nun aus?
Fachanwalt Bredereck: Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt eine sog. Personalakte über den Arbeitnehmer zu führen. Das kann er in Papierform oder auch elektronisch tun. In dieser Personalakte darf er dann alle solchen Daten und Unterlagen aufbewahren, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind.
Maximilian Renger: Welche ... weiter lesen
Nicht selten kommt es vor, dass ein Arbeitgeber, der mit der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmer unzufrieden ist, das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund beenden möchte. Ist das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis anwendbar, ist dies jedoch leichter gesagt als getan. Denn bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes braucht der Arbeitgeber einen ausreichenden Kündigungsgrund, wenn er das Arbeitsverhältnis wirksam kündigen will. Und diesen Kündigungsgrund muss er im Ernstfall vor dem Arbeitsgericht auch beweisen.
Mangelnde Eignung oder „absichtliche" Schlechtleistung ? Minderleistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können darauf ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Leitender Angestellter ist, wer nach dem Arbeitsvertrag und der Stellung im Unternehmen/Betrieb • zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, oder • Generalvollmacht oder Prokura hat, oder • sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens/Betriebes von Bedeutung sind, insbesondere wenn die Entscheidungen weisungsfrei getroffen werden. Die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis muss sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis bestehen. Sie darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte einen Fall zu entscheiden (Az.: 2 Sa 6/13), bei dem es um die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung ging. Die beiden Kläger arbeiteten als freie Mitarbeiter in einem IT-Systemhaus und wurden im Rahmen eines Werkvertrages von diesem über zehn Jahre lang im Betrieb der Beklagten eingesetzt. Nach Auffassung der Kläger ergebe sich aus den vorliegenden Umständen, nämlich dass sie in den Betrieb der Beklagten eingegliedert ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte über einen Fall zu entscheiden in welchem ein langjähriger Mitarbeiter seinen Vorgesetzten grob beleidigt hatte. Der Mitarbeiter hatte seinen Chef „soziales Arschloch“ genannt. Das Arbeitsgericht entschied, dass eine solche grobe Beleidigung des Geschäftsführers in einem Familienunternehmen auch ohne vorherige Abmahnung bei einem langjährigen Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. (Arbeitsgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 24. Januar 2017 Aktenzeichen 3 Sa 244/16).
Der Kläger war 62 Jahre alt und in einem Gas und Wasserinstallationsbetrieb beschäftigt. ... weiter lesen
Sind Sie Arbeitnehmer und werden erfolgsabhängig, etwa nach erfolgten Verkäufen, bezahlt? Oder sind Sie Arbeitgeber und zahlen eine solche Vergütung? Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob es auch zulässig ist, gar kein Festgehalt mehr zu bezahlen oder aber die Vertriebsstruktur zu ändern? Dann wird Sie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2012, 8 AZR 242/11, interessieren.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um einen Angestellten einer Versicherung, der in den Jahren 1999 bis 2005 aufgrund seiner guten Verkäufe eine Vergütung von ca. EUR 300.000,00 jährlich erzielte, wobei nur ein kleiner Teil von ca. EUR 1.800,00 brutto monatlich Festgehalt war. Im Jahr 2005 wurde dann der ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Diese Woche hat uns eine merkwürdige Entscheidung erreicht. Wir haben mehrfach über die GDL und das Streikrecht gesprochen. Jetzt soll aber eine Frage nach der Zugehörigkeit unzulässig sein. Darf eine Gewerkschaft also streiken, aber keiner darf erfahren, für wen sie das tut?
Fachanwalt Dineiger: Die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hierzu fällt nur zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit den jetzigen GDL-Streiks. Diese Entscheidung betrifft noch den Streik des Jahres 2010. Hintergrund war damals, dass die ... weiter lesen
Als Arbeitnehmer sollte man sich immer bewusst sein, dass ein Aufhebungsvertrag nicht immer die beste Option ist, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Auch wenn es auf den ersten Blick oft verlockend erscheint, kann es einige Nachteile mit sich bringen. In diesem Ratgeber möchte ich daher aufzeigen, welche Risiken und Fallstricke einem Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags drohen können.
Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der von beiden Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – freiwillig geschlossen wird, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag oft für ... weiter lesen
Jeder Arbeitnehmer kann bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber die Erteilung eines schriftlichen qualifizierten Zeugnisses verlangen (§ 109 GewO). Ein solches Zeugnis dient insbesondere der Information künftiger Arbeitgeber über den Arbeitnehmer, dem die Suche nach einer neuen Beschäftigung erleichtert werden soll. Es muss deshalb von einer Person unterzeichnet werden, die aus der Sicht eines Dritten geeignet ist, die Verantwortung für die Beurteilung des Arbeitnehmers zu übernehmen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der fachlichen Beurteilung. Wird das Zeugnis nicht vom Arbeitgeber selbst, seinem gesetzlichen Vertretungsorgan oder im öffentlichen Dienst vom Dienststellenleiter oder seinem Vertreter unterzeichnet, ... weiter lesen
• Ein Arbeitnehmer ist dann teilzeitbeschäftigt, wenn seine reguläre Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Selbst dann, wenn bei einer im Betrieb üblichen 35-Stunden-Woche der Arbeitnehmer nur 34 Stunden beschäftigt wird, gilt er schon als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.
• Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen seiner Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Arbeitsentgelt und andere teilbare Leistungen sind dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wintereinbruch bedeutet wieder vermehrt Schnee und Eis und damit schwierige Straßenverhältnisse sowie Verspätungen und Ausfälle bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Zahlreiche Arbeitnehmer haben dann mit erschwerten Bedingungen bei der Anfahrt zur Arbeit zu kämpfen. Womit müssen Mitarbeiter rechnen, die deshalb verspätet am Arbeitsplatz erscheinen?
Verspätung bedeutet keinen Lohn: Wer sich verspätet, kriegt für die Zeit, die er zu spät ist, keine Vergütung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer etwas für seine Verspätung kann oder nicht. Das ... weiter lesen
Leiharbeitnehmer sind bei der Berechnung der Größe des Betriebs mitzuzählen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 -).
Ausgangslage:
Maßgeblich für die Möglichkeit sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren und damit auch für die Chance erfolgreich eine Abfindung einzuklagen ist die Größe des Betriebes in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Unklar war, ob bei der Berechnung der Betriebsgröße auch die im Betrieb beschäftigte ... weiter lesen