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Das Arbeitsgericht Essen entschied am 30.6.2011 (Aktenzeichen 3 BV 29/11), dass ein Betriebsrat das Recht hat, an einer Schulung „burn-out im Unternehmen“ teilzunehmen, wenn es einen entsprechenden Beratungsbedarf im Unternehmen gibt.
Das Arbeitsgericht Essen wies in der Entscheidung darauf hin, dass eine Schulung zum Burn-Out im Unternehmen Fachwissen in einem Bereich vermittelt, der zum Aufgabengebiet eines örtlichen Betriebsrates gehört.
Aufgrund der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich Gesundheitsschutz und im Bereich Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sah es das Arbeitsgericht Essen als erforderlich an, dass der örtliche Betriebsrat Kenntnisse über das ... weiter lesen
Tarifangleichung Ost - West: Kein Anspruch auf Tarifentgelterhöhung nach Verbandsaustritt (Berliner Brauereien)
Die Klägerin ist Mitglied der Gewerkschaft Nahrung - Genuß - Gaststätten. Die Beklagte ist eine im Ostteil Berlins ansässige Brauerei. Die Beklagte war seit 1990 Mitglied der Tarifgemeinschaft der Brauereien in Berlin und Brandenburg. Der einschlägige Entgelttarifvertrag (ETV - Ost 1994) sah die stufenweise Angleichung der Arbeitsentgelte an die für Berlin - West geltenden Vergütungsregelungen eines zwischen denselben Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Entgelttarifvertrages (ETV - West) vor. Ab 1. Mai 1997 waren die Vergütungsbeträge in Ost- und West - Berlin gleich hoch vorgesehen. Seitdem erhält die Klägerin ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Abfindung das Ziel nach Kündigung: Oftmals ist es so, dass Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung kein Interesse mehr daran haben, in ihren Betrieb zurückzukehren bzw. weiter zu arbeiten. Es geht dann vor allem darum, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.
Durch Kündigungsschutzklage an die Abfindung: Voraussetzung dafür, an eine Abfindung zu kommen, ist allerdings in der Regel, dass man sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Je schlechtere ... weiter lesen
Was Sie als Arbeitnehmer nach Erhalt oder Androhung einer Kündigung durch den Arbeitgeber beachten sollten
Auch wenn es schwerfällt: Sie sollten erst einmal Ruhe bewahren und sich möglichst schnell von einem Anwalt beraten lassen , damit Sie wissen, ob die Kündigung berechtigt ist, welche Möglichkeiten Sie nun haben und welche Fristen zu beachten sind.
Frist für Kündigungsschutzklage und Ausschlussfrist
Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Wann genau die Frist zu laufen beginnt, lässt sich meist nur mit professioneller Hilfe feststellen. Oft sind für einzelne ... weiter lesen
Sie haben ein lukratives Jobangebot erhalten und möchten sich verändern. Der neue Chef möchte, dass Sie am besten sofort anfangen. Doch dann die Ernüchterung: Ihr Arbeitsvertrag sieht Kündigungsfristen von drei Monaten vor. Zunächst gilt: Auch als Arbeitnehmer sind Sie an die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden. Sinnvoll ist in einer solchen Situation eine einvernehmliche Einigung über die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Aufhebungsvertrages. Man kann sich in dessen Rahmen mit dem Arbeitgeber darüber einigen, dass das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist oder mit einer wesentlich kürzeren enden soll. Ein ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten
Die beiden am 1. September bzw. am 22. September 1938 geborenen Kläger waren bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin seit dem 1. April 1990 als Flugzeugführer auf dem Flugzeugtyp B 747 beschäftigt. Die Arbeitsverträge sehen vor, daß die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahrs enden. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt sollen die Arbeitsverhältnisse jedoch enden, soweit ein Gesetz oder eine Verordnung den fliegerischen Einsatz über ein bestimmtes Alter hinaus nicht gestattet. Wörtlich heißt es in den Verträgen: "Gemäß § 41 Abs. 1 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät soll derzeit ein fliegerischer Einsatz bei einem Alter von über 60 Jahren nicht ... weiter lesen
Der Glühbirnenhersteller OSRAM will die Zahl seiner Mitarbeiter weltweit von einst 40.000 auf 20.000 bis zum Jahr 2025 senken und damit halbieren.
Schon bis September 2020 werden 1.700 Arbeitnehmer ihren Hut nehmen müssen; dann hat OSRAM noch ca. 21.700 Arbeitnehmer ; bis 2025 sollen es dann nur noch 20.700 Arbeitnehmer sein.
Danach wird die Mitarbeiterzahl im Ende September auslaufenden Geschäftsjahr 2020 um etwa 1700 Stellen auf 21.700 sinken.
Im Geschäftsjahr 2021 plant das Unternehmen, rund 1200 Jobs zu streichen.
In Deutschland sollen von derzeit ca. 5.600 Arbeitnehmer bis September 2021 ca. 700 Arbeitnehmer wegfallen.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ... weiter lesen
Viele werden es bereits wissen: Das Kündigungsschutzgesetz findet nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zehn Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigt, § 23 Abs. 1 KSchG. Ausnahmen gibt es ggf. für vor 2004 eingestellte Arbeitnehmer, die aber an dieser Stelle nicht behandelt werden sollen. Wer also im sog. Kleinbetrieb tätig ist, kann – Sonderfälle wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung etc. ausgenommen - ohne jeden Kündigungsgrund gekündigt werden, wobei lediglich die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Dies wurde und wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass im Kleinbetrieb es auf jeden einzelnen Mitarbeiter ankomme, so dass Leistungsdefizite ... weiter lesen
Was bedeutet dies für die Mitarbeiter? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Das Unternehmen Praktiker hat mitgeteilt, dass am 11.7.2013 ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Ausführlich wird in den Medien über die Konsequenzen für die Aktionäre berichtet. Doch was bedeutet die Insolvenz für die Mitarbeiter? Die ca. 20.000 Mitarbeiter werden nun sicherlich um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Anders als häufig angenommen, sind Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens aber keineswegs ohne Schutz. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz. Das Arbeitsverhältnis endet insbesondere ... weiter lesen
Das Traditionsunternehmen Marquardt mit Hauptsitz in Rietheim-Weilheim (Baden-Württemberg) hat angekündigt, im Laufe des Jahres 2025 rund 150 Arbeitsplätze abzubauen – ein drastischer Einschnitt, der etwa zehn Prozent der Belegschaft am Stammsitz betrifft. Aktuell beschäftigt der Mechatronikspezialist dort rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Als Gründe für den Stellenabbau nennt das Unternehmen unter anderem eine rückläufige Auftragslage, sinkende Umsätze, gestiegene Betriebskosten und geopolitische Unsicherheiten. Diese Entwicklungen hätten die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zunehmend unter Druck gesetzt. Laut Unternehmenssprecher Ulrich Schumacher sei der Personalabbau eine Reaktion auf die veränderten ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999.
Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Schutz von Arbeitnehmerinnen
Arbeitnehmerinnen sind während der Schwangerschaft und im Mutterschutz (bis acht Wochen nach der Entbindung) besonders gesetzlich geschützt. Dieser Schutz ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), den §§ 195 bis 200b Reichsversicherungsordnung (RVO) sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darüber hinaus können sich weitergehende schützende Regelungen auch aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Nachfolgend werden einige der zentralen ... weiter lesen