Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Aschersleben zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Aschersleben / Arbeitsrecht

Rechtsanwälte und Kanzleien

Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Kündigungsschutzklage nach erhaltener Kündigung
Arbeitnehmer sind regelmäßig gut damit beraten, innerhalb von drei Wochen, nachdem sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben, mittels einer Kündigungsschutzklage gegen diese vorzugehen. Sofern kein Sozialplan besteht, der eine Abfindung vorsieht, kommt man in der Regel nur auf diese Weise später an eine Abfindung.
Annahme eines neuen Jobs zulässig
Wenn man sich dann in einem Kündigungsschutzprozess mit dem Arbeitgeber befindet, sind sich Arbeitnehmer oft unsicher, ob sie trotzdem bereits einem neuen Arbeitgeber zusagen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wer als Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis einen Strafantrag gegen seinen Arbeitgeber stellt, riskiert den Bestand seines Arbeitsverhältnisses. Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmern in ihrem Betrieb Dinge auffallen, von denen sie meinen, dass sie möglicherweise sogar strafbar sind. Wenn es dann ohnehin schon Streit mit dem Arbeitgeber gibt, ist ein Strafantrag schnell gestellt. Das Problem: Damit belastet der Arbeitnehmer natürlich das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber erheblich und riskiert deshalb eine Kündigung. Wenn seine Vorwürfe dann nicht haltbar sind oder er sie nicht beweisen ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsecht, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsecht Volker Dineiger , Berlin und Essen.
In seinem Beschluss vom 20.04.2016, Az. 7 ABR 50/14, hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage beschäftigt, welche grundsätzlichen Anforderungen an die Ausstattung von Betriebsräten zu stellen sind bzw. welchen Umfang die Ansprüche von Betriebsräten auf Ausstattung mit Räumen und technischen Mitteln haben.
Fachanwalt Bredereck: Ist denn nicht eigentlich zum Thema, wie Betriebsräte bzw. Betriebsratsbüros ausgestattet werden müssen, bereits alles gesagt? Was gab es denn jetzt noch zu klären im Hinblick auf den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Die Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern ist mit Sicherheit eines der unübersichtlichsten Problemfelder im Arbeitsrecht. Die Gerichte prüfen einzelfallbezogen, die Beurteilung ist dabei beinahe der Willkür der Gerichte ausgesetzt, könnte man sagen. Darüber hinaus gehen Arbeitsgericht, Finanzgerichte und Sozialgerichte auch noch von anderen Arbeitnehmerbegriffen aus. So kann natürlich keine Rechtssicherheit entstehen.
Einzelfallprüfung der Gerichte:
Die Überprüfung des Status von Selbstständigen / Scheinselbstständigen ... weiter lesen
(Stuttgart) Nach § 1 Nr. 2 BRTV GaLaBau gilt dieser Tarifvertrag fachlich für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, wenn sie u. a. „der Unfallversicherung bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft unterliegen“.
Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 1.04.2014 zu seinem Urteil vom 13.02.2014 – 21 Sa 745/13 - hängt davon ab, ob die Gartenbau-Berufsgenossenschaft materiell für den Betrieb zuständig ist; ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.1.2004, 2 AZR 237/03
Kündigungsschutz
Leitsätze
Bei der Berechnung des Schwellenwerts nach § 23 Abs 1 Satz 2 KSchG ist der gekündigte Arbeitnehmer auch dann mit zu berücksichtigen, wenn Kündigungsgrund die unternehmerische Entscheidung ist, den betreffenden Arbeitsplatz nicht mehr neu zu besetzen.
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. November 2002 - 11 Sa 342/02 - aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten ... weiter lesen
E in Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Immer wieder liest man von Umfragen, nach denen die Mehrzahl der Arbeitnehmer auch in ihrer Freizeit oder über Feiertage wie aktuell zu Weihnachten für ihren Arbeitgeber erreichbar ist. Viele Mitarbeiter zeigen sich demnach bereit, ans Telefon zu gehen, wenn der Chef anruft, oder auch E-Mails, SMS etc. zu beantworten. Aber müssen sie das eigentlich?
Klare Trennung von Arbeitszeit und Ruhezeit: Im Arbeitsrecht wird klar zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit differenziert. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in diesem Zusammenhang, wie lange Arbeitnehmer am Stück arbeiten dürfen und wie lang entsprechende ... weiter lesen
• Bei Arbeit auf Abruf ist die Dauer der Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht festgelegt. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsleistung im Bedarfsfall ab und bezahlt nur die jeweils abgerufene Leistung.
• Im deutschen Arbeitsrecht regelt § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Arbeit auf Abruf. Danach ist Arbeit auf Abruf zulässig, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festgelegt wird. Wird dies unterlassen, so gilt eine Wochenstundenzahl von zehn Stunden als vereinbart.
• Fehlt es an einer vertraglichen Festlegung der täglich zu leistenden Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger: Immer wieder fragen Arbeitnehmer nach, wie sie sich im Falle einer Abmahnung des Arbeitgebers verhalten sollen. Zuletzt wurde auch auf deinem YouTube-Kanal wieder nachgefragt. Welche Tipps kannst du Arbeitnehmern geben?
Fachanwalt Bredereck: Die erste Überlegung ist in diesen Fällen immer, warum gibt es die Abmahnung vom Arbeitgeber? Ich habe in der Praxis im Wesentlichen zwei verschiedene Arten von Abmahnungen erlebt, die man als Arbeitnehmer auch unterschiedlich ernst nehmen sollte. Manchmal wollen Arbeitgeber einfach nur Dampf ablassen, nachdem ... weiter lesen
Befristete Arbeitsverträge werden von Arbeitgebern gerne abgeschlossen, um den Schutz der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz zu vermeiden. In Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt werden, können sich Arbeitnehmer nach Ablauf der ersten sechs Monate auf das Kündigungsschutzgesetz berufen und nicht mehr ohne Weiteres entlassen werden. Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich, dass dieser Kündigungsschutz durch den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in bestimmten Fällen umgangen wird. Er hat aber einige Anforderungen hierfür normiert, um einen Missbrauch der von ihm eingeräumten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Auslaufen befristeter Arbeitsverträge und Kündigungen. Medienberichten zufolge hat Wiesenhof nun die nach dem Großbrand angekündigten Kündigungen eingeleitet. Zunächst wurden zu Ende Juni die befristeten Arbeitsverträge nicht verlängert. 400 Mitarbeiter sollen im Laufe des Monats Juli 2016 die Kündigung erhalten. Der zwischen der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), Betriebsrat und Wiesenhof ausgehandelte Sozialplan einschließlich Interessenausgleich sieht zum einen Abfindungen vor und zum anderen die Möglichkeit einer Wiedereinstellung nach dem Neuaufbau. Was ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2015, Aktenzeichen 7 Sa 1619/14.
Ausgangslage:
Im Betriebsverfassungsrecht gilt ein Gleichbehandlungsgrundsatz, § 75 Abs. 1 BetrVG. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer ... weiter lesen