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Bei Krankheit im Zeitausgleich, geht das Guthaben verloren. Ein Arbeitnehmer leistete Überstunden und vereinbarte dafür mit seinem Arbeitgeber Zeitausgleich. Der Angestellte erkrankte jedoch tags vor seiner time off und er meldete sich für vier Tage krank. Überlegungen des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer dachte, sein Guthaben an Überstunden nicht konsumiert zu haben – er sei ja krank gewesen. Er forderte laut Arbeitsrecht Überstundenentgelt von seinem Chef eben für die offen gebliebenen Überstunden. Gerichtliche Begründung Das Gericht, an dem berufen wurde, gab dem Kläger, dem Arbeitnehmer zunächst recht. Ein kranker Angestellter oder Arbeiter könne das ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel hat mit Urteil vom 03.06.2020 zum Aktenzeichen 1 Sa 72/2 0 entschieden, dass ein Arbeitgeber bei Fehlen eines Arbeitnehmers an einem einzigen Tag auch dann zunächst abmahnen muss, bevor er fristlos kündigen kann, wenn das Arbeitsverhältnis erst zwei Tage bestanden hat.
Aus der Pressemitteilung des LarbG SH Nr. 10/2020 vom 24.09.2020 ergibt sich:
Die Klägerin nahm am 01.08.2019 ihre Arbeit als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte auf. Am 05.08. sowie am 06.08.2019 arbeitete sie vereinbarungsgemäß nicht, da ihr Sohn in der Kindertagesstätte eingewöhnt wurde. Mit Schreiben vom 05.08.2019, der Klägerin vorab per Mail am ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Der Sachverständigenrat Gesundheit hat im Auftrag des Gesundheitsministeriums Maßnahmen zur Senkung der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erarbeitet. Darunter die Einführung einer so genannten teilweisen Krankschreibung. Was würde dies für die Praxis bedeuten?
Unter Hinweis auf Vorbilder aus Skandinavien schlägt der Sachverständige vor, künftig Arbeitnehmer gegebenenfalls nur noch zu einem bestimmten Prozentsatz arbeitsunfähig zu schreiben. Bislang ist man bei einer Krankheit entweder noch arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Je nachdem muss man entweder zur Arbeit ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Viele Arbeitnehmer bekommen in der Praxis zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Warum ist das Mittel der Befristung bei Arbeitgebern so beliebt?
Fachanwalt Bredereck: Manche Arbeitgeber möchten erst einmal testen, wie sich der Arbeitnehmer im Betrieb so macht, oder aber wissen selbst noch gar nicht so genau, wie gut ihr Unternehmen in der Zukunft laufen wird. Dabei muss man immer im Hinterkopf behalten, dass ein Arbeitnehmer nach sechs Monaten im Betrieb und wenn regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter im Unternehmen ... weiter lesen
Der Kläger ist in einem Produktionsbetrieb beschäftigt. Nach seinem schriftlichen Arbeitsvertrag hatte er entsprechend den jeweiligen Betriebserfordernissen im Ein- oder Zwei- oder Dreischichtsystem zu arbeiten. Seit zehn Jahren ist er in der Dauernachtschicht eingesetzt. Anfang 2002 wurde durch Einigungsstellenspruch bei der Beklagten beschlossen, dass bei einem Wechsel der Schichtsysteme der Arbeitnehmer zur Tätigkeit in einem geänderten Schichtsystem nur unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Kalendertagen verpflichtet sei. Von der Änderung des Schichtsystems ist nach diesem Spruch dem Betriebsrat mit einem Vorlauf von vier Kalendertagen Kenntnis zu geben. Daraufhin wies die Beklagte den Kläger sowie weitere in der ... weiter lesen
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll deshalb das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel, das befristete Arbeitsverhältnis dagegen die Ausnahme sein.
Aus diesem Grund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur in bestimmten Fällen zulässig. Sie ist nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz "normales" unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Schriftform Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: • Häufige Kurzzeiterkrankungen • Langzeiterkrankung • krankheitsbedingte Leistungsminderung • dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist zu ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin beantworten die wichtigsten praxisrelevanten Fragen rund um das Thema Mobbing. Mobbing ist im Arbeitsrecht ein anerkannter Begriff. Wer gemobbt wird, dem sprechen die Arbeitsgerichte bisweilen fünfstellige Summen als Schadensersatz zu. Obwohl Mobbing arbeitsrechtlich eindeutig verboten ist und Schadensersatzansprüche auslöst, gibt es rund ums Mobbing trotzdem viele Fragen. Die Autoren Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor beantworten in einer Artikelserie die wichtigsten Fragen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Mobbing. 1. Was ist Mobbing? 2. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Durch Einführung von Kurzarbeit versuchen die Unternehmen Personalkosten zu senken, indem die Arbeitszeit der Arbeitnehmer abgesenkt wird. Der Lohn wird entsprechend gekürzt.
Seit Anfang 2009 kann sich Kurzarbeit auch auf einzelne Arbeitnehmer erstrecken.
Die Einführung von Kurzarbeit bedarf einer Rechtsgrundlage.
In Betrieben mit Betriebsrat kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit mit dessen Zustimmung einführen, in Betrieben ohne Betriebsrat nur, wenn dies im Arbeitvertrag (wirksam) vereinbart wurde oder der Arbeitnehmer zustimmt. Nur ausnahmsweise kommt eine Einführung durch Vereinbarung im Tarifvertrag in Betracht. ... weiter lesen
Nach Ablauf der Wartezeit nach § 4 BUrlG hat ein Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch pro Jahr von 24 Werktagen, bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei der Gewährung des Urlaubes sind zeitlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Was aber, wenn sich der Arbeitgeber weigert, Urlaub zu gewähren?
Ein Recht auf Selbstbeurlaubung gibt es nicht. Der Arbeitnehmer kann also nicht einfach seinen Urlaub antreten und der Arbeit wegbleiben. Es muss also eine Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden. Nach dem Bundesarbeitsgericht sind verschiedene Klageformen denkbar. Das Bundesarbeitsgericht gesteht eine Klage zu, mit der der Arbeitnehmer feststellen lassen will, dass ihm aus einem ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirkungen dieses Gesetz hat. Teil 4 dieses Interviews beschäftigt sich mit der Frage, was ein Arbeitnehmer im Hinblick auf den gesetzlichen Mindestlohn beachten muss.
Fachanwalt Bredereck: Wir haben ja in den letzten Teilen über Anwendungsbereich und Inhalt des ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 11.11.2021 zum Aktenzeichen 8 Sa 358/21 entschieden, dass die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines tariflich unkündbaren Arbeitnehmers rechtswidrig ist.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer auf betriebliche Gründe gestützten außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist.
Die außerordentliche Kündigung der Beklagten hat das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgelöst. Die Kündigung ist unwirksam, da es an einem wichtigen Grund iSv § 626 Abs. 1 BGB fehlt.
Nach § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus ... weiter lesen