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Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer , in der beide Parteien einvernehmlich beschließen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit ein solcher Vertrag rechtswirksam gemäß § 623 BGB abgeschlossen wird, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann ein Aufhebungsvertrag gültig ist und welche Punkte dabei zu beachten sind. Schriftform gemäß § 623 BGB : Ein Aufhebungsvertrag muss gemäß § 623 BGB schriftlich abgeschlossen werden, um rechtswirksam zu sein. Mündliche Absprachen sind somit nicht ausreichend. Es ist wichtig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer den Vertrag eigenhändig ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Darf ein Arbeitnehmer einfach eine Auszeit nehmen? Kann der Arbeitnehmer dann auf denselben Posten zurückkehren? Als „Sabbatical“ bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. ... weiter lesen
Erfurt (jur). Das gesetzliche Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt 280 Tage vor dem errechneten Entbindungstermin. Es verstößt gegen den vom Gesetzgeber vorgesehenen Schutz Schwangerer, wenn für das Kündigungsverbot nur die durchschnittliche Schwangerschaftsdauer von 266 Tagen zugrundegelegt wird, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Donnerstag, 26. Januar 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 AZR 11/22). Denn in solch einem Fall wäre es möglich, dass einige Frauen mit einer länger andauernden Schwangerschaft keinen Kündigungsschutz erfahren, so die Erfurter Richter. Geklagt hatte eine Frau aus Baden-Württemberg, die am 7. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Frage kommt sehr häufig bei Arbeitnehmern auf: Darf der Arbeitgeber ihnen eigentlich Fragen zu ihrer Krankheit stellen? Bzw. muss man als Arbeitnehmer auf solche Fragen antworten? Und was droht, wenn man sich nicht dazu äußert? In diesem Zusammenhang sind für Arbeitnehmer verschiedene Dinge zu beachten. Arbeitnehmer müssen nicht antworten: Fragen können Arbeitgeber natürlich immer. Entscheidend ist, dass Arbeitnehmer auf Fragen zu den Ursachen für ihre Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit nicht antworten müssen. Auch zu absehbaren Heilungsverläufen etc. muss der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Bei uns mehren sich die Fälle, bei denen Arbeitnehmer berichten, dass Ihnen der Arbeitgeber mit der Begründung „Einführung des Mindestlohnes“ gekündigt hat. In einem Fall wurde dem Arbeitnehmer sogar erklärt, der Arbeitgeber müsse kündigen, da er sich sonst strafbar mache. Unwirksamkeit der Kündigungen Kündigungen mit einer solchen Begründung dürften regelmäßig unwirksam sein. Die Kündigung muss allerdings innerhalb von drei Wochen nach Zugang mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Wird die Frist versäumt, ist gegen die ... weiter lesen
Die Klägerin war für den beklagten Verein u.a. auf der Grundlage des Vertrags vom 25.04.2006 in dessen Museum als Kustodin oder Museumshüterin tätig. Mit ihrer Klage hat sie sich bei dem Arbeitsgericht Solingen gegen die erfolgte Kündigung des Vertrages vom 25.04.2006 gewehrt und die Zahlung von knapp 50.000,00 Euro an Vergütung gefordert. Sie hat gemeint, sie sei für den beklagten Verein als Arbeitnehmerin tätig gewesen. Das Arbeitsgericht Solingen hat sich in Bezug auf die Vergütungsklage für unzuständig erklärt, weil kein Arbeitsverhältnis gegeben sei, und den Rechtsstreit an das Landgericht Wuppertal verwiesen. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Klägerin ... weiter lesen
Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. September 2015 – 1 Sa 5/15 –, juris, ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Gemäß § 1 Abs. 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) können Arbeitsverträge mit Ärzten befristet werden, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung ... weiter lesen
Die nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Austrittsfristen stellen keine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer dar - Urteil des BAG vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13 Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB vor, dass sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Sie beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert schrittweise auf bis zu sieben Monate nach mehr als zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Abweichende Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen sind möglich, wobei in Arbeitsverträgen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Die weiter in ... weiter lesen
Fortbildungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bilden häufig die Grundlage für eine berufliche Weiterbildung des Arbeitnehmers. Sie enthalten regelmäßig eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei vorzeitigem Verlassen des Betriebes, soweit der Arbeitgeber die Kosten zumindest anteilig übernommen hat. Zu den Voraussetzungen und Grenzen einer solchen ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. In Anbetracht des von (auch internationaler) Konkurrenz geprägten Arbeitsmarktes hat eine Vielzahl von Arbeitnehmern heutzutage ein großes Interesse an der eigenen Fort- und Weiterbildung. Man verspricht sich davon Erhalt, ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 1. Februar 2024 zum Aktenzeichen 2 AZR 196/22 (A) den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber , der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt. Ein im Jahr 2022 eingeleitetes Vorabentscheidungsverfahren mit einem ähnlichen Gegenstand ist durch ein Anerkenntnis der Arbeitgeberin gegenstandslos geworden. ... weiter lesen
Mitbestimmung bei der "Insichbeurlaubung" von Beamten der Deutschen Post AG Die Arbeitgeberin ist eine im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost entstandene Aktiengesellschaft. Sie hat von ihrer Rechtsvorgängerin neben Arbeitern und Angestellten eine große Zahl von Beamten übernommen. Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes gelten die Beamten als Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberin hat die Möglichkeit, die Beamten im Wege einer sog. Insichbeurlaubung von ihren beamtenrechtlichen Pflichten freizustellen und bei gleichbleibender Tätigkeit als Arbeitnehmer zu beschäftigen. In diesem Fall erhalten sie wegen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine deutlich höhere Nettovergütung. Mit Schreiben vom November ... weiter lesen