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Kündigung durch Arbeitgeber oder Aufhebungsvertrag? Was ist für den Arbeitnehmer besser?
Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Kündigung in Aussicht stellt, steht oft die Frage im Raum, ob man die Kündigung abwarten und gegebenenfalls dagegen klagen soll oder ob es besser ist, einen Aufhebungsvertrag anzustreben. Zwar hängt dies vom jeweiligen Einzelfall aber, aber generell kann man sagen, dass ein Aufhebungsvertrag folgende Vorteile bietet:
- Regelung offener Ansprüche (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämie)
- Vereinbarung einer Abfindung
- Vereinbarung eines guten Zeugnisses (zumindest Note festlegen, evtl. auch ausformuliert als Anlage beifügen)
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Fristlose Kündigung ohne Abmahnung
Grundsätzlich ist vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung des Arbeitgebers erforderlich. Der Arbeitnehmer soll dadurch die Möglichkeit haben, sein Fehlverhalten zu korrigieren. Das gilt allerdings nicht für Fälle, in denen das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer derart beeinträchtigt ist, dass es ersterem nicht zuzumuten ist, bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist am Arbeitsverhältnis festzuhalten.
Morddrohung als Grund für ... weiter lesen
Die Deutsche Messe AG mit Sitz in Hannover will den Bestand von 730 Arbeitnehmer auf 480 Arbeitnehmer vermindern und sich damit von 250 Arbeitnehmern trennen.
Die Corona -Pandemie hat der Messe AG schwer zugesetzt und die Umsätze sind stark zurückgegangen, da durch die Pandemie zahlreiche Messen nicht stattfanden .
Die 250 Arbeitsplätze sollen bis zum Jahr 2027 abgebaut werden; dabei hofft man auf einen freiwilligen Weggang durch Fluktuation oder ein aufgelegtes Freiwilligenprogramm , das mit Abfindungen sozialverträglich den Stellenabbau umsetzen soll.
Gelingt das nicht, stehen auch betriebsbedingte Kündigung auf der Agenda.
Nach dem ersten Schock für ... weiter lesen
Keine generelle Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei Unternehmenssanierung
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Bauindustrie. Antragsteller ist der für ihren Hamburger Betrieb gebildete Betriebsrat. Nach einer Betriebsvereinbarung vom 23. September 1992 war jedem Arbeitnehmer des Hamburger Betriebs zum Ausgleich der mit der bargeldlosen Zahlung des Arbeitsentgelts verbundenen Kosten und des Zeitaufwandes eine Pauschale in Höhe von 4,50 DM zu zahlen. Im Jahr 2000 schloß die Arbeitgeberin im Zuge der Sanierung des Unternehmens mit dem Gesamtbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung über unternehmensweit vorzunehmende Leistungskürzungen. Dazu gehörte u. a. die Aufhebung der Kontoführungspauschale, auch für den Betrieb Hamburg. ... weiter lesen
Bei Bosch Rexroth in Homburg wurden seit 2015 bereits 200 Jobs gestrichen – aktuell beschäftigt das Werk 555 Arbeitnehmer .
Bosch Rexroth plant nun, die Industriehydraulik-Sparte nach Bayern zu verlagern .
Im Werk in Homburg sollen deshalb bis zum Jahr 2025 150 weitere Arbeitsplätze wegfallen und damit jeder 3. Arbeitsplatz.
Der Betriebsrat befürchtet, dass das Werk dann nicht mehr wirtschaftlich ist und der Standort langsam ausblutet und am Ende ganz geschlossen werden muss.
Dieses „Sterben auf Raten“ will man nicht zulassen, so Betriebsratschef Stephan Huber.
Das Management von Bosch-Rexroth will an dem geplanten Stellenabbau in Homburg festhalten. ... weiter lesen
Ein gelernter Maler war bei einem Zeitarbeitsunternehmen als Produktionshelfer / Hilfskraft eingesetzt und wurde von Februar bis April 2007 bei einer Kundin zu Malerarbeiten eingesetzt, die allerdings kein Maler- und Lackiererbetrieb war. Die Arbeitgeberin zahlte für die dort geleisteten Stunden den vereinbarten Stundenlohn von EUR 7,00 brutto. Der Arbeitnehmer war der Ansicht, dass ihm ein Stundenlohn von EUR 7,85 zustehe nach dem Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk, und forderte eine entsprechende zusätzliche Zahlung.
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 21.10.2009, AZ 5 AZR 951/08, dass ihm diese nicht zusteht. Die dritte Verordnung über ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Weisungsrecht des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht, das Direktionsrecht. In diesem Rahmen kann er Mehrarbeit auferlegen, er darf die Arbeitszeiten festlegen; die Teilnahme an Sitzungen und Schulungen darf er anordnen, es handelt sich dann um Arbeitszeit. Dabei muss er arbeitsrechtliche Vorgaben beachten, und Rücksicht nehmen auf die Interessen des Arbeitnehmers: Er muss die Mehrarbeit korrekt erfassen und vergüten, das Arbeitszeitgesetz einhalten, für ausreichend Pausen und Erholungszeiten sorgen, und Rücksicht nehmen auf persönliche, familiäre Belange des Arbeitnehmers.
Ignorieren von ... weiter lesen
Erfurt (jur). Erweist sich eine fristlose Kündigung als unwirksam, muss der Arbeitgeber nicht nur den Lohn nachzahlen, sondern auch noch offenen Urlaub abgelten. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für diesen Fall hilfsweise von der Arbeit freigestellt hat, urteilte am Dienstag, 10. Februar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 445/13). Es gab damit seine frühere Rechtsprechung auf.
Steht bei einer ordentlichen Kündigung noch Urlaub aus, ist eine Feistellung mit Urlaub üblich. Der Arbeitnehmer erhält damit auch seinen Urlaubslohn. Bei einer fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung ist dies ausgeschlossen. Der Arbeitgeber muss daher noch offene ... weiter lesen
Ein Interview von Max Renger mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Max Renger:
Die Belastung durch psychischen Stress am Arbeitsplatz ist in den letzten Jahren gerade durch moderne Kommunikationsmittel wie Handy, Internet und E-Mail enorm gestiegen. Nun hatte die Arbeitsministerin Frau Nahles aus diesem Anlass eine Anti-Stress-Verordnung zum Ziel erklärt. Brauchen wir noch eine weitere Verordnung?
Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck:
Der Parteivorsitzende von Frau Nahles, Sigmar Gabriel, hat das noch vor wenigen Tagen verneint. Er ist der Auffassung, dass man das Thema den Arbeitsvertragsparteien überlassen soll.
Max Renger:
Was sagt der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober
Aktuellen Pressemeldungen zufolge droht 1400 Mitarbeitern aus Verwaltung und Bodenpersonal bei Air Berlin der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Jedenfalls wer rechtsschutzversichert ist, tut gut daran, gegen die Kündigung vorzugehen und diese nicht wirksam werden zu lassen. Dafür laufen einige wichtige Fristen, die ein sofortiges Handeln der Arbeitnehmer erforderlich machen.
Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit
Zunächst sollten sich Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, noch am selben oder am nächsten Werktag bei der ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Mandanten, die du gerichtlich bei arbeitsrechtlichen Problemen vertrittst, rufen immer mal wieder an und fragen, was denn nun unter einem Gütetermin und einem Kammertermin zu verstehen ist und wo der Unterschied liegt. Wie sieht es denn aus?
Fachanwalt Bredereck: Bei einem Arbeitsgerichtsprozess ist es so, dass zunächst einmal innerhalb von etwa zwei bis sechs Wochen ein sogenannter Gütetermin anberaumt wird, bei dem die beiden Parteien bzw. deren Vertreter alleine mit dem Richter zusammensitzen. Zweck dieses Gütetermins ist es, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Stellenabbau bei IBM. Pressemeldungen zufolge soll IBM die Arbeitnehmervertreter zu Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan aufgefordert haben. Besonders betroffen sollen wohl vor allem die Service-Segmente sein.
Vorsicht schon bei Umstrukturierung. Bereits im Vorfeld von betriebsbedingten Kündigungen kommt es im Unternehmen häufig zu Umstrukturierungen. Manchmal geschehen diese bereits mit dem Ziel, künftig erleichterte Kündigungsmöglichkeiten zu schaffen.
Ein Beispiel aus der Vergangenheit eines anderen Unternehmens (nicht IBM): zunächst wurde eine neue Abteilung ... weiter lesen