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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 -.
Ausgangslage:
Frauen genießen während der Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist eine ohne behördliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung gegenüber einer schwangeren Frau unzulässig. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Ungeklärt war bislang die Frage, wann der Schutz im Falle einer künstlichen Befruchtung ... weiter lesen
• Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben einen Anspruch auf Elternzeit.
• Um Elternzeit gewährt zu bekommen, muss das jeweilige Elternteil mit dem Kind im selben Haushalt wohnen, überwiegend die Betreuung und Erziehung des Kindes vornehmen und nicht mehr als dreißig Stunden pro Woche arbeiten.
• Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Hierbei kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten auch auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Der Arbeitgeber muss dem jedoch zustimmen.
• Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor ihrem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers extrem gefährlich: In der Praxis ist es immer wieder zu erleben, dass Arbeitgeber bei unliebsamen Mitarbeitern nach Gründen für eine Kündigung suchen. Als Arbeitnehmer sollte man deshalb unbedingt auf der Hut davor sein, dem Arbeitgeber einen solchen Grund zu liefern. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers.
Gefahrenpotential wird unterschätzt: Vielfach ist Arbeitnehmer nicht klar, wie gefährlich zum Beispiel ein Arbeitszeitbetrug ... weiter lesen
Die Corona-Pandemie hat die Reiselust der Deutschen stark vermindert, sofern sie überhaupt Flugreisen antreten durften.
In der Folge sind die Passagierzahlen rapide eingebrochen und von 200.000 Fluggästen pro Tag werden derzeit ca. 20.000 abgefertigt.
Ein Terminal ist vollständig geschlossen und ein weiteres ist nur zur Hälfte besetzt.
Das hat nun auch Folgen für den Flughafen Frankfurt, wo der Betreiber Fraport angekündigt hat 4.000 Arbeitsplätze zu streichen .
Fraport beabsichtigt vor dem Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen ein Abfindungsprogramm aufzulegen, das Freiwillige anlocken soll.
Für die angebotenen Abfindungen haben sich bislang rund ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Fehlende Beweisbarkeit der Pflichtverletzung, fehlende Abmahnung, fehlende Betriebsratsanhörung – das sind die drei häufigsten Gründe, weswegen verhaltensbedingte Kündigungen scheitern.
Beweisprobleme des Arbeitgebers
Als Anwalt für Arbeitsrecht erlebe ich es häufig vor Gericht: Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer Dinge vor, die er vor Gericht nicht beweisen kann. Ihm bleibt dann meistens nichts anderes übrig, als seinen Mitarbeiter wiedereinzustellen, oder er zahlt ihm eine hohe Abfindung, damit er den Arbeitsplatz freiwillig räumt. Wenn die Beweisführung lange dauert, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zu den Themen Ermittlungen gegen Berliner Lehrerin wegen Geschenk ihrer Schüler eingestellt; Bundesarbeitsgericht hebt arbeitgeberfreundliches Urteil über Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Äußerungen auf YouTube auf und Urteil des AG Potsdam zum Streaming.
Ermittlungen gegen Berliner Lehrerin wegen eines Geschenkes ihrer Schüler im Wert von 198 € gegen Zahlung von 4000 € eingestellt
Eine Berliner Lehrerin hatte sich im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Vorteilsnahme zu verantworten. Sie hatte von ihren Schülern ein Abschiedsgeschenk in Höhe von 198 € ... weiter lesen
Verdachtskündigung und Suspendierung
Der Kläger war seit 1983 bei der beklagten Bank zuletzt als Kundenberater gegen ein Monatsbruttogehalt von 6.000,00 DM tätig. Am 30. Juli 1998 mahnte die Beklagte den Kläger ab, weil er es im Zusammenhang mit einem Betrugsfall entgegen betriebsinterner Vorschriften versäumt hatte, einen vorgelegten EC-Scheck über 92.000,00 DM vor der Barauszahlung einem Autorisierten zur zweiten Unterschrift vorzulegen. Wegen dieses Sachverhalts schlossen die Parteien Ende August 1998 einen Aufhebungsvertrag zum 31. März 1999 unter unwiderruflicher bezahlter Freistellung des Klägers sowie Zahlung einer Abfindung von 106.000,00 DM. Am 23. September 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos, ... weiter lesen
München (jur). Unternehmen, die für ein Geschenk an Geschäftspartner auch die Einkommensteuer übernehmen, können die Steuer nur begrenzt als eigene Betriebsausgaben abziehen. Denn die Übernahme der Steuer gilt erneut als Geschenk, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 7. Juni 2017, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: IV R 13/14). Im Ergebnis ist danach ein Steuerabzug nur sicher zulässig, wenn das Hauptgeschenk nicht mehr als 26,16 Euro gekostet hat.
Kleine oder auch größere Geschenke erhalten nicht nur privat die Freundschaft. Auch im Geschäftsleben sind Geschenke verbreitet, etwa zu Einweihungsfeiern, runden Geburtstagen oder anderen ... weiter lesen
Haftung des Auftraggebers wegen Minderentlohnung der Heimarbeiter durch den Zwischenmeister
Das klagende Land nimmt die Beklagte als Prozeßstandschafter für 147 Heimarbeiter in Anspruch. Es macht geltend, die Beklagte hafte neben dem in Insolvenz geratenen Zwischenmeister als dessen Auftraggeberin für den Unterschiedsbetrag zwischen Mindestentgelt nach den bindenden Festsetzungen und dem tatsächlich vom Zwischenmeister gezahlten geringeren Entgelt.
Die Beklagte hatte den Zwischenmeister mit der Kabelmontage für die Automobilindustrie beauftragt. Dieser gab zur Erfüllung dieses Auftrags von Januar 1995 bis August 1997 Heimarbeit aus. Die Beklagte zahlte an den Zwischenmeister ein Entgelt, das für die Zeit bis einschließlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag von ihrem Arbeitgeber erhalten, werden häufig unter starken Druck gesetzt, diesen schnellstmöglich zu unterzeichnen. Nachfolgend einige Hinweise für Arbeitnehmer, die einen solchen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
1. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
Wenn der Arbeitgeber Druck macht, will er ihnen in der Regel nur etwas unterjubeln. Sie haben Kündigungsschutz, Sie sind auf der sicheren Seite. Warum sich dann unter Druck setzen lassen? Seriöse Angebote sind mit einer angemessenen Überlegungsfrist und der Möglichkeit, einen Spezialisten, am ... weiter lesen
Der Kläger war im Elektrofachhandel der Beklagten seit 1997 als Kundendienstmonteur beschäftigt. Seine Vergütung betrug zuletzt 5.500,00 DM brutto zuzüglich 500,00 DM Fahrkostenpauschale. Die Beklagte beschäftigt neben dem 1945 geborenen Kläger nur noch drei Mitarbeiter, die Ende 1999/Anfang 2000 eingestellt wurden, deutlich jünger als der Kläger sind und erheblich weniger verdienen. Einer der Mitarbeiter ist als Lagerarbeiter, einer als Auslieferungsfahrer und einer als Monteur und Verkäufer beschäftigt. Am 30. Juni 2000 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2000 und führte betriebliche Gründe an. Der Kläger hat geltend gemacht, die Kündigung verstoße gegen Treu und Glauben, weil die Beklagte ihre Entscheidung, ihm ... weiter lesen
§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers, seine mit Zustimmung des Arbeitgebers verringerte Arbeitszeit auf die vom Arbeitnehmer gewünschten Zeiten festzulegen, soweit dieser Verteilung der Arbeitszeit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine von den Betriebsparteien vereinbarte Regelung über den Beginn der täglichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) kann ein betrieblicher Grund iSv. § 8 TzBfG sein. Das ist sie jedoch nicht, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte andere Arbeitsbeginn keinen kollektiven Bezug hat. Dieser Bezug fehlt, wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit oder andere Auswirkungen berührt werden.
Die Beklagte ist ... weiter lesen