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Änderungen bei Erfindungen durch Arbeitnehmer Rechtsgebiet: Arbeitsrecht Rechtstipp vom 03.02.2010
Für die Arbeitnehmererfindung hat der Gesetzgeber zum 1. Oktober 2009 wichtige Neuregelungen getroffen.
Im Kern geht es um die Änderung der Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG). Ausgangspunkt ist die ordnungsgemäße Meldung einer vom Arbeitnehmer gemachten Diensterfindung gegenüber dem Arbeitgeber. Hierzu ist der Arbeitnehmer nach dem ArbnErfG verpflichtet. Nach Meldung der Erfindung steht dem Arbeitgeber ein Wahlrecht zu. Er kann die Diensterfindung entweder (unbeschränkt oder beschränkt) in Anspruch nehmen oder ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitgeber haben in der Praxis mitunter aus verschiedenen Gründen ein Interesse daran, den Arbeitnehmer auch nach Ablauf eines halben Jahres noch zu erproben. Manchmal ist der Arbeitnehmer zeitweise krankheitsbedingt ausgefallen oder der Arbeitgeber hat sich aus anderen Gründen noch keine abschließende Meinung bilden können. Arbeitgebern geht es dann in erster Linie darum, auch später noch das Arbeitsverhältnis ohne Probleme beenden zu können. Im Hinblick auf den Kündigungsschutz, der für Arbeitnehmer regelmäßig nach einem halben Jahr greift, nützt dafür eine schlichte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In jüngster Vergangenheit erklärte das BAG, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen können. Beachtlich sei jedoch, dass diese Ansprüche bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Vor einiger Zeit hatte der EuGH bereits seine Rechtsprechung zum zeitlich unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen geändert. Nun soll auch das BAG gemäß seinem Urteil vom 7. August 2012 (9 AZR 353/10) dieselbe Meinung vertreten. Auch hier ... weiter lesen
• Die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen regelt sich nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG). Hier wird unterschieden zwischen Befristungen ohne Sachgrund [S. 29] und Befristungen mit Sachgrund [S.30 ]. • Ein Arbeitgeber darf einen befristet beschäftigten Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren unbefristet Beschäftigten. Dieses Gleichbehandlungsgebot gilt für alle Beschäftigungsbedingungen, also insbesondere auch für die Vergütung, den Urlaubsanspruch, die Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen sowie für das Wahlrecht zum Betriebs-/Personalrat. • Der Arbeitgeber ist ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Aktuell liest man es in den Medien: Die Lokführer streiken. Diesmal sind die Privatbahnen, wie die ODEG oder die Märkische Regiobahn, betroffen. Welche Konsequenz hat dieser Streik für den Urlaub eines Arbeitnehmers? Was, wenn der Arbeitnehmer seinen lange geplanten Jahresurlaub wegen des Streik nicht antreten kann? Darf er deshalb wieder arbeiten gehen und seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt neu nehmen? Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den mit dem Arbeitgeber abgesprochenen Urlaub in der vereinbarten Zeit zu nehmen. Schließlich muss der Arbeitgeber in der Lage sein, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter ... weiter lesen
In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft.
Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
• Eine Krankheit liegt dann vor, wenn aus medizinischer Sicht ein so regelwidriger Körper- und Geisteszustand vorliegt, dass eine Heilbehandlung von Nöten ist. • Krankheit ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn ein Krankheitsfall den Arbeitnehmer objektiv daran hindert seine vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuführen oder wenn die Ausführung der Arbeit dem Heilungsprozess zuwiderläuft. • Für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, ist ein Arzt zu konsultieren, welcher nach objektiven Maßstäben die Krankheit zu bewerten hat. • Ist die Krankheit eines ... weiter lesen
Wann muss man vor einer Kündigung abmahnen? Ist es sinnvoll gegen eine Abmahnung vorzugehen? Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Mit der Abmahnung erklärt der Arbeitgeber, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit der Leistungen des Arbeitnehmers unzufrieden ist und dieses als Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag wertet. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass der Arbeitnehmer bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen muss. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter ... weiter lesen
Mainz (jur). Beim versuchten absichtlichen Anspucken einer Vorgesetzten droht die fristlose Kündigung. Dies gilt erst recht, wenn die Arbeitnehmerin während der Corona-Pandemie spuckt und andere Personen damit der Gefahr der Übertragung einer unerkannten Covid-19-Infektion aussetzt, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 6. Dezember 2022 (Az.: 6 Sa 47/22).
Im Streitfall ging es um eine angestellte türkischstämmige Reinigungskraft in einem Autohof. Das Verhältnis zwischen der 62-jährige Frau und ihrer Vorgesetzten war durch Streitereien in der Vergangenheit getrübt. Als am 6. Oktober 2020 die ... weiter lesen
Der Arbeitsvertrag gibt sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer beiderseitig Rechte und Pflichten auf. Mit einer Teilkündigung möchte sich eine Vertragspartei einseitig einzelner unliebsamer Vertragsbestandteile entledigen oder diese verändern . Eine Teilkündigung berücksichtigt dabei nicht, dass die Rechte und Pflichten in vielfachen inneren Beziehungen stehen. So kommt es zu einer Störung des vereinbarten Ordnungs- und Äquivalenzgefühls des Vertrages. Daher ist die Teilkündigung im Arbeitsverhältnis grundsätzlich unzulässig .
Die Abgrenzung einer Teilkündigung zur Beendigungskündigung liegt darin, dass bei einer Teilkündigung nur einzelne Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis beseitigt ... weiter lesen
Weihnachtsgeld: Unwirksamer arbeitsvertraglicher Ausschluss einer betrieblichen Übung durch Bezeichnung eines 13. Gehalts als "freiwillige Leistung". Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG, Urteil vom 17. April 2013 – 10 AZR 281/12 –, juris, ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Die Parteien hatten einen Arbeitsvertrag geschlossen. Dort hieß es wörtlich: Die Zahlung eines 13. Gehalts ist eine freiwillige Leistung der Firma, die anteilig als Urlaubs- und Weihnachtsgeld gewährt werden kann. Der Arbeitgeber hatte zunächst einige Jahre Zahlungen geleistet und diese dann später mit dem Argument verweigert, der ... weiter lesen
• Leitender Angestellter ist, wer nach dem Arbeitsvertrag und der Stellung im Unternehmen/Betrieb o zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, o oder Generalvollmacht oder Prokura hat, o oder sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens/Betriebes von Bedeutung sind, insbesondere wenn die Entscheidungen weisungsfrei getroffen werden.
• Die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis muss sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis bestehen. Sie darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein.
• Für das Arbeitsverhältnis eines leitenden ... weiter lesen