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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Krankschreibung nach einer Kündigung weit verbreitet: Haben sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten, lassen sich viele Arbeitnehmer krankschreiben. Eine solche Krankschreibung ist in aller Regel völlig unproblematisch. Der Arzt hat angesichts des oftmals sehr einschneidenden Erlebnisses durch eine Kündigung hinreichend Gründe für eine Krankschreibung.
Ist Arbeitnehmern Krankschreibung zu empfehlen? In erster Linie gilt es natürlich auf die Gesundheit zu achten. Im Falle einer Krankheit, gerade nach einer Kündigung und in der entsprechend belastenden Situation, sollte man nicht arbeiten. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Auslaufen befristeter Arbeitsverträge und Kündigungen. Medienberichten zufolge hat Wiesenhof nun die nach dem Großbrand angekündigten Kündigungen eingeleitet. Zunächst wurden zu Ende Juni die befristeten Arbeitsverträge nicht verlängert. 400 Mitarbeiter sollen im Laufe des Monats Juli 2016 die Kündigung erhalten. Der zwischen der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), Betriebsrat und Wiesenhof ausgehandelte Sozialplan einschließlich Interessenausgleich sieht zum einen Abfindungen vor und zum anderen die Möglichkeit einer Wiedereinstellung nach dem Neuaufbau. Was ... weiter lesen
Berlin (jur). Eine HIV-Infektion rechtfertigt nicht die generelle Ablehnung als Feuerwehrbeamter. Weil die Erkrankung als Behinderung gilt, können abgelehnte Bewerber gegebenenfalls eine Diskriminierungsentschädigung verlangen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 19. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 K 322.18). Es sprach dem Kläger eine Entschädigung von 2.500 Euro zu.
Der Kläger hatte sich 2018 mit 23 Jahren als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin beworben. Zwei Monate zuvor hatte er erfahren, dass er HIV-positiv ist. Ein Test, den das Land bei allen Bewerbern routinemäßig durchgeführt hatte, fiel dann ebenfalls ... weiter lesen
In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft.
Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Kirchenaustritt kann eine Kündigung rechtfertigen. Urteil des Bundesarbeitsgerichts Urteil vom 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 -
Ausgangslage:
Bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen kommt regelmäßig vor, dass Arbeitnehmer, die mit ihrem Glauben in Konflikt geraten, entsprechende Auswirkungen auch im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses spüren. Im Extremfall droht die Kündigung. Die Arbeitsgerichte müssten dann im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses zwischen den Grundrechten der Arbeitnehmer - etwa auf Glaubens- und Gewissensfreiheit - und dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaft abwägen.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts:
Im vorliegenden Fall ist die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 20.06.2013 (Az.: 8 AZR 280/12) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) wohl, dass eine von den Arbeitsparteien im Arbeitsvertrag geregelte Verfallsklausel nur diejenigen Fälle erfassen soll, die nicht bereits gesetzlich geregelt sind, sodass zum Beispiel die Vorsatzhaftung von einer derartigen Klausel gerade nicht erfasst sei. Vorliegend vereinbarten die Parteien im Rahmen des auf ein Jahr geschlossenen Arbeitsvertrages, dass eine beiderseitige Geltendmachung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit ... weiter lesen
KURZINFO:
Die Klägerin war seit 1997 bei der Beklagten als Vollzeitkraft (40 Wochenstunden) beschäftigt. Als technische Mitarbeiterin hatte sie zwei Arbeitsgebiete zu betreuen, in denen sie dem technischen Leiter einerseits und dem Bauleiter andererseits zuarbeitete. Im November 2001 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2001 und bot der Klägerin zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab 1. Januar 2002 mit reduziertem Arbeitsgebiet, halbierter Stundenzahl (20 Wochenstunden, montags bis freitags vormittags) und entsprechend geringerer Vergütung an. Sie sollte allein noch für die vom technischen Leiter zugewiesene Arbeit zuständig sein. Für das der Klägerin entzogene Arbeitsgebiet (Bauleiter) ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Im Arbeitsrecht ist die private Nutzung von dienstlichem Telefon und Internet aktuell ein viel diskutiertes Thema. Für Arbeitgeber gibt es sowohl Chancen als auch Risiken in Zusammenhang mit diesem Thema.
Risiken
Privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist bei zahlreichen Arbeitnehmern inzwischen verbreitet. Das jeweilige Unternehmen hat dadurch aber beträchtliche Schäden. Auf der anderen Seite geht aus unterschiedlichen Studien hervor, dass der Stress am Arbeitsplatz immer mehr zunimmt. Warum das?
Surfen ersetzt heute Schlafen
Dass Arbeitnehmer nicht während der gesamten ... weiter lesen
Der bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen beschäftige Kläger ist Mitglied der IG Metall. Er verlangt von der Beklagten die Lohnerhöhung gemäß dem ab 1. Januar 1997 gültigen Lohnabkommen für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 18. Dezember 1996. Die aus einem Insolvenzverfahren über ein tarifgebundenes Unternehmen hervorgegangene Rechtsvorgängerin der Beklagten gehörte keinem Arbeitgeberverband an. Sie hatte mit der IG Metall einen Firmentarifvertrag geschlossen, in dem auf die jeweils gültigen Regelungen der einschlägigen Flächentarifverträge verwiesen wurde. Die Beklagte, ebenfalls nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes, hat den Betrieb zum 1. November 1995 übernommen. Sie hat den Firmentarifvertrag ... weiter lesen
Ist dem Arbeitgeber bei Einstellung bekannt, dass ein Mitarbeiter keiner Religion zugehörig ist, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen (AZ: 3 Ca 2807/09). Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Einstellung von Mitarbeitern davon abhängig machen, dass diese einer bestimmten Religion zugehörig sind. Wenn er einen Mitarbeiter allerdings in Kenntnis seiner fehlenden Religionszugehörigkeit einstellt, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Das hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen in der oben zitierten Entscheidung noch einmal festgestellt. Eine christliche Sozialstation ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Volksverhetzung auf Facebook, private Trunkenheitsfahrten mit dem PKW, privater Handel mit Kinderpornos – in letzter Zeit wird immer wieder diskutiert, inwieweit Straftaten des Arbeitnehmers im Privatbereich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben können. Nicht selten sprechen Arbeitgeber unter dem Druck der Öffentlichkeit zunächst mal eine Kündigung aus. Doch sind solche Kündigungen wirksam? Halten sie einer Überprüfung durch die Arbeitsgerichte im Rahmen einer vom Arbeitnehmer erhobenen Kündigungsschutzklage stand?
Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps: ... weiter lesen
Regelmäßige Arbeitszeit und Überstunden bei der Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kläger ist seit 1994 bei der Beklagten als Vorarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Anwendung. In der Zeit vom 7. bis 18. Juni 1999 war der Kläger arbeitsunfähig krank. Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit betrug zu dieser Zeit 40 Stunden. Die Beklagte gewährte ihm für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung des Klägers betrug in den vorangegangenen 13 Wochen 54,76 ... weiter lesen