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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aber aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Auch auf Grund betrieblicher Übung kann ein Anspruch entstanden seEinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aber aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Auch auf Grund betrieblicher Übung kann ein Anspruch entstanden sein.
Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung
Viele Tarifverträge sehen aber solche Sonderzahlungen vor, ebenso Betriebsvereinbarungen bei mitbestimmten Betrieben. Auf Ansprüche aus Tarifverträgen kann aber nur unter engen Voraussetzungen verzichtet werden (§ 4 ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am 15.10.2020 zum Aktenzeichen 11 Sa 799/19 entschieden, dass die Kündigung eines Bergmanns, der als Arbeiter unter Tage auf dem Bergwerk Prosper-Haniel beschäftigt war, unwirksam ist.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 15.10.2020 ergibt sich:
Der Kläger war seit dem 01.09.1997 bei der Beklagten, einem Unternehmen des Steinkohlebergbaus, als Arbeiter unter Tage auf dem Bergwerk Prosper-Haniel beschäftigt. Das Bergwerk stellte im September 2018 als letztes Steinkohlenbergwerk in der Bundesrepublik Deutschland die Kohlenförderung ein. Seitdem fanden Aufräumungsarbeiten, das sog. „Rauben“, statt. Im Anschluss daran war ... weiter lesen
Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird.
Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die jeweils längste Frist ist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Demnach steht dem Verzicht des Arbeitnehmers nichts entgegen, es sei denn es liegen einzelvertragliche Abreden vor, welche zu einem gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs führen. Dies soll das Bundesarbeitsgericht nun entschieden haben. Generell gewährt der § 7 Abs. 4 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) einem Arbeitnehmer einen Abgeltungsanspruch, wenn man aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Urlaubstage nicht ganz oder nur partiell in Anspruch nehmen kann. ... weiter lesen
Keine Diskriminierung nichtehelicher Kinder durch eine tarifliche Versorgungsregelung
Die Klägerin ist die nichteheliche Tochter eines verstorbenen Arbeitnehmers der Beklagten. Auf das Arbeitsverhältnis war der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) anzuwenden. Nach § 10 Nr. 4 MTV erhalten die Hinterbliebenen die bisherigen Bezüge des verstorbenen Arbeitnehmers für den Rest des Sterbemonats und für weitere drei Monate. Diese Hinterbliebenenbezüge stehen vorrangig dem Ehegatten zu. Ist kein Ehegatte vorhanden, so sind sie an die unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen, die mit dem verstorbenen Arbeitnehmer in einem Haushalt lebten oder für die er das Sorgerecht hatte. Falls auch keine solchen Kinder vorhanden ... weiter lesen
Für die Rechtsberatung ist bekanntlich immer ausschlaggebend, was die Gerichte sagen. Wenn möglich sucht man nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines sonstigen Obergerichtes. Manchmal gibt es aber auch Entscheidungen einfacher Arbeitsgerichte, die man im Hinterkopf behalten sollte. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 17.03.2010, AZ 2 Ca 319/10 gehört hierzu. Denn dieses vertritt gut und ausführlich begründet eine von der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts abweichende Rechtsauffassung, die - wenn sie sich durchsetzen würde - einer Revolution gleichkäme.
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen nahm nämlich an, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers in ... weiter lesen
• Das zusätzliche Urlaubsgeld ist vom Urlaubsentgelt abzugrenzen. • Das Gesetz enthält keine Regelungen zum zusätzlichen Urlaubsgeld. Jedoch gibt es diesbezügliche Vereinbarungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. • Weiter kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld aus betrieblicher Übung bestehen. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgeld mehrfach zahlt, ohne den ausdrücklichen Vorbehalt, dass durch die Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers für die Zukunft entstehen soll. • Ungleichbehandlungen beim Urlaubsgeld dürfen nur aus sachlichen Gründen erfolgen. • Sachliche Gründe ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag kann für einen Arbeitnehmer eine bessere Option sein, als die Kündigung durch den Arbeitgeber . In diesem Ratgeber wollen wir beleuchten, warum das so ist und welche Vorteile ein Aufhebungsvertrag mit sich bringt.
Kontrolle über den Zeitpunkt des Ausscheidens: Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es dem Arbeitnehmer , den Zeitpunkt seines Ausscheidens selbst zu bestimmen. Dies kann besonders wichtig sein, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle gefunden hat oder zeitnah mit der Suche nach einem neuen Job beginnen möchte.
Bessere Verhandlungsposition: Bei einem Aufhebungsvertrag hat der Arbeitnehmer in der Regel eine bessere Verhandlungsposition als bei einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dieses Vertrauensverhältnis könne dadurch nachhaltig gestört werden, dass der Arbeitnehmer eine heimliche Aufzeichnung des Personalgespräches mit dem Handy anfertige und anschließend damit droht, den Mitschnitt zu veröffentlichen. Über einen solchen Fall hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11) zu entschieden. Die Aufzeichnung eines Personalgespräches per Handy und die anschließende Drohung den Mitschnitt zu veröffentlichen, soll eine Beurkundung des Misstrauens ... weiter lesen
Ein Vorgesetzter, der arbeitsvertraglich verpflichtet ist, die Arbeitszeiten der ihm nachgeordneten Mitarbeiter zu kontrollieren riskiert die fristlose Kündigung, wenn er vorsätzlich falsche Angaben macht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23. Mai 2013 – 10 Sa 6/13 –, juris)
Ausgangslage:
Ein Vorgesetzter hatte seine Mitarbeiter vorzeitig nachhause geschickt, da diese wegen eines Stromausfalls nach einem Gewitter angeblich nicht mehr arbeiten konnten. Auf den Zeiterfassungskarten hatte er den Mitarbeitern allerdings die Arbeitsleistung bis zum Ende der regulären Arbeitszeit ... weiter lesen
Als Arbeitgeber kann es vorkommen, dass man mit einem Mitarbeiter unzufrieden ist und das Beschäftigungsverhältnis beenden möchte.
Es ist wichtig, dabei rechtlich korrekt vorzugehen , um mögliche Konflikte und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden .
In diesem Ratgeber werden verschiedene Möglichkeiten und Wege aufgezeigt, wie ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis mit einem Mitarbeiter beenden kann.
Kündigung : Die einfachste und häufigste Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden, ist die ordentliche Kündigung . Dabei muss der Arbeitgeber die Kündigungsfrist einhalten und den Mindestkündigungsschutz beachten. Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer ordentlichen Kündigung führen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Christian Achtenberg zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. April 2012 – 2 AZR 186/11 – juris).
Laut einem Artikel aus der Welt-Zeitung sind 12,5 Prozent aller Webseitenaufrufe in Deutschland solche mit pornografischen Inhalt. Damit liegen die Deutschen weltweit auf Platz Eins. Zweifelsohne hat so etwas nichts am Arbeitsplatz zu suchen. Der Arbeitsnehmer hat keinen Anspruch darauf, den betrieblichen Internetanschluss für privaten Zwecke zu nutzen. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber ausdrücklich die private Internetnutzung verboten hat. Es liegt somit in der Hand des Arbeitgebers, inwiefern er so ... weiter lesen