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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern herrscht der weit verbreitete Irrglaube, man müsse bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich innerhalb von drei Tagen den Krankenschein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. Damit habe der Arbeitnehmer seine Pflichten erfüllt.
Das ist unzutreffend. Gem. § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Unverzüglich heißt, sobald es dem Arbeitnehmer zumutbar möglich ist.
Das bedeutet in der Praxis: Wenn der Arbeitnehmer morgens mit einer schweren Erkältung aufwacht, muss er sofort ... weiter lesen
Als Arbeitgeber in Deutschland ist es wichtig, die gesetzlichen Kündigungsfristen zu kennen und einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Kündigungsfristen für Arbeitgeber in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 622 geregelt und hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab.
Grundsätzlich gilt, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber in Deutschland mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats beträgt. Diese Frist gilt für Arbeitnehmer , die sich noch in der Probezeit befinden oder deren Betriebszugehörigkeit weniger als zwei Jahre beträgt.
Für Arbeitnehmer , die länger als zwei Jahre im Unternehmen tätig ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Wenn man als Arbeitnehmer im Krankenhaus liegt, ist das in der Regel schon ärgerlich genug. Besonders unangenehm wird es aber, wenn jetzt der Arbeitgeber währenddessen auch noch kündigt. Ist das eigentlich zulässig?
Fachanwalt Bredereck: Es gibt kein Kündigungsverbot oder sonst etwas Vergleichbares für die Zeit, in der ein Arbeitnehmer im Krankenhaus liegt. Ein Krankenhausaufenthalt steht also einer Kündigung des Arbeitgebers nicht entgegen. Eine andere Frage ist dann, ob die Kündigung auch wirksam ist. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Nachdem zuletzt Siemens aufgrund des massiven Stellenabbaus in den Schlagzeilen war, droht nun auch zahlreichen Arbeitnehmern von General Electric (GE) in Deutschland der Verlust des Arbeitsplatzes. 1600 Jobs sollen Medienberichten zufolge abgebaut werden, nach Angaben der IG Metall sind davon besonders die Standorte Mannheim, Stuttgart, Berlin, Mönchengladbach und Kassel betroffen. Was ist Mitarbeitern im Falle eines Stellenabbaus zu raten?
Vorsicht bei Aufhebungsangeboten: Arbeitgeber werden im Falle eines Stellenabbaus versuchen, den für sie leichtesten Weg zu wählen, um Arbeitsverhältnisse zu beenden. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Hohes Risiko von Scheinselbstständigkeit: Aus einer Studie von Ernst & Young geht hervor, dass in Deutschland 28 Prozent der extern Beschäftigten in die Hochrisikogruppe der Scheinselbstständigkeit/verdeckten Arbeitnehmerüberlassung fallen. Die Zahl dürfte in solchen Bereichen, in denen die Anfälligkeit für Scheinselbstständigkeit naturgemäß besonders hoch ist (z. B. Transport und Logistik, Bauwirtschaft und IT-Bereich), noch deutlich höher einzuschätzen sein.
Wie lässt sich Scheinselbstständigkeit vermeiden?
Ein Unternehmen sollten ... weiter lesen
Miele , der bekannte deutsche Hersteller von Haushaltsgeräten, steht vor großen Veränderungen. In den letzten Monaten wurden mehrere Ankündigungen über Stellenabbau und Restrukturierungen veröffentlicht, die das Unternehmen betreffen. Nun werden bei Miele insgesamt 1300 Stellen abgebaut, was etwa jeder neunten Stelle entspricht. Diese Maßnahme ist Teil der langfristigen strategischen Planung des Unternehmens, um wettbewerbsfähig zu bleiben und sich an die sich ständig ändernden Marktbedingungen anzupassen.
Der Stellenabbau betrifft nicht nur Deutschland, sondern auch andere Standorte von Miele, wie zum Beispiel in Polen. In den kommenden Jahren sollen bis zu 1000 Arbeitsplätze in Deutschland und bis zu 400 ... weiter lesen
Leipzig (jur). Mehrarbeit von teilzeitbeschäftigten Beamten wirkt sich nicht auf ihre späteren Versorgungsbezüge aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 9. November 2023, in Leipzig entschieden (Az.: 2 C 12.2). Teilzeitbeschäftigte Beamte, die häufig Mehrarbeit leisten, sollten daher auf eine Überprüfung ihrer Teilzeitquote hinwirken.
Geklagt hatte ein früherer Berufsschullehrer aus Baden-Württemberg. Er war Anfang der 1990er Jahre jeweils für etwa ein Jahr in Teilzeit zunächst im Angestelltenverhältnis und anschließend im Beamtenverhältnis beschäftigt, bevor er einen vollen Beamtenposten erhielt. Dabei hatte er nach eigenen Angaben aber von Beginn an erheblich mehr gearbeitet, als nach seinen ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 07.10.2020 zum Aktenzeichen 33 K 1757/20.PVB in einem Wahlanfechtungsverfahren entschieden, dass die Wahl des Personalrats der Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nicht wegen Corona -bedingter Einschränkungen wiederholt werden muss.
Aus der Pressemitteilung des VG Köln vom 06.10.2020 ergibt sich:
Die Antragsteller hatten geltend gemacht, aufgrund von Einschränkungen infolge der Corona -Pandemie sei die Stimmabgabe am 19.03.2020 nicht ordnungsgemäß verlaufen. Der örtliche Wahlvorstand hatte den Wahltag im Januar 2020 festgelegt. Angesichts des zunehmenden Infektionsgeschehens wurden Mitte März zahlreiche ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers extrem gefährlich: In der Praxis ist es immer wieder zu erleben, dass Arbeitgeber bei unliebsamen Mitarbeitern nach Gründen für eine Kündigung suchen. Als Arbeitnehmer sollte man deshalb unbedingt auf der Hut davor sein, dem Arbeitgeber einen solchen Grund zu liefern. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers.
Gefahrenpotential wird unterschätzt: Vielfach ist Arbeitnehmer nicht klar, wie gefährlich zum Beispiel ein Arbeitszeitbetrug ... weiter lesen
Bei Verfehlungen eines Arbeitnehmers versuchen Arbeitgeber oft einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln, um eine Kündigung und einen danach oft folgenden Kündigungsschutzprozess zu vermeiden. Ist in der Aufhebungsvereinbarung weiter eine sog. Klageverzichtsklausel enthalten, in der die Parteien auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Aufhebungsvertrag wie Klage usw. verzichten, ist diese unwirksam, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht in Erwägung gezogen hätte (BAG vom 12.03.2015, 6 AZR 62/14).
Der Fall mit der Klageverzichtsklausel
Einem Arbeitnehmer in einem Einzelhandelsunternehmen wurde vorgeworfen, am Vortag zwei Tütensuppen aus dem ... weiter lesen
Die Bekanntmachung der Einladung zur Betriebsversammlung mit Wahl des Wahlvorstandes muss unter Umständen länger als eine Woche vor dem Termin erfolgen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. Januar 2015 – 27 BVGa 5/14 –, juris.
Ausgangslage:
Wenn im Betrieb eine Betriebsratswahl durchgeführt werden soll, muss zunächst immer von einer Betriebsversammlung ein Wahlvorstand gewählt werden. Durchaus umstritten ist, wie viele Tage vorher die Einladung zur Betriebsversammlung im Betrieb bekannt gemacht werden muss.
Fall:
Die Einladung zur Betriebsversammlung mit dem Ziel der Wahl ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen
Unterschrift ist riskant:
Oftmals wollen Arbeitgeber vom Arbeitnehmer eine Unterschrift, wenn sie diesem eine Kündigung übergeben. In der Regel möchte sich der Arbeitgeber damit einfach nur bestätigen lassen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung auch wirklich erhalten hat. Dann ist eine Unterschrift unproblematisch. Ich empfehle Arbeitnehmern trotzdem, nicht zu unterscheiben. Ansonsten besteht nämlich das Risiko, dass die Unterschrift später dahingehend gedeutet wird, dass der Arbeitnehmer damit die Kündigung akzeptiert hat.
Keine Gefahr bei klarstellendem Zusatz:
Damit eine ... weiter lesen