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Es ist allgemein bekannt: Schwangere genießen besonderen Kündigungsschutz. § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ordnet an, dass die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt unzulässig ist, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. In Ausnahmefällen, die nicht mit dem Zustand der Arbeitnehmerin im Zusammenhang stehen, kann die oberste Arbeitsschutzbehörde die Kündigung für zulässig erklären. Dies z.B. bei Betriebsschließungen der Fall.
Kündigt der Arbeitgeber einer Schwangeren ohne eine solche ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Viele Fragen, die häufig von Arbeitnehmern gestellt werden, betreffen die Arbeitszeit. Was zählt eigentlich dazu?
Fachanwalt Bredereck: Eine erste Erklärung findet man im Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, und zwar in § 2. Demnach ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Das ist erst einmal wenig überraschend, darauf wäre man wohl auch noch so gekommen.
Maximilian Renger: Was gibt es denn für Fälle bzw. Konstellationen, in denen die Frage von Beginn, Ende usw. der Arbeitszeit ... weiter lesen
• Die Arbeitnehmererfindung unterscheidet man in die Diensterfindung und die freie Erfindungen. • Diensterfindungen sind solche, die entweder aus der Tätigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb entstanden sind, oder die maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebs beruhen. • Der Arbeitnehmer, welcher eine Diensterfindung macht, hat diese unverzüglich dem Arbeitgeber schriftlich zu melden und hierbei deutlich zu machen, dass es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. • Der Arbeitgeber kann die Diensterfindung beschränkt oder unbeschränkt in Anspruch nehmen oder frei geben. Die unbeschränkte Inanspruchnahme hat zur Folge, dass sämtliche Recht an der ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Die Süddeutsche Zeitung berichtet in einem Artikel vom 16.11.2011, dass bei der Hypo Vereinsbank bis 2015 unternehmensweit bis zu 1000 Stellen abgebaut werden sollen. Betroffen sind nach Angaben der SZ vor allem Mitarbeiter der Stabsfunktionen, wie Wertpapiergeschäft oder Kommunikation. Erst vor kurzem wurden 30 Investmentbanker umgehend freigestellt und mussten ihre Schreibtische in der Geschäftsstelle unter Aufsicht des Sicherheitspersonals räumen. Grund war die komplette Auflösung zweier Einheiten der Hypo Vereinsbank. Die SZ zitiert Betriebsratschef Pauli, der dieses Vorgehen für ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Das Bundesarbeitsgericht lässt Kündigungen im Zusammenhang mit Erkrankungen des Arbeitnehmers nur bei Vorliegen eng definierter Voraussetzungen zu. In Betracht kommen Kündigungen bei lang andauernden Erkrankungen und bei häufigen Kurzerkrankungen. Regelmäßig handelt es sich hierbei um ordentliche Kündigungen. Doch was wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag ordentliche Kündigungen ausschließen? Kann in einem solchen Fall auch außerordentlich gekündigt werden?
Außerordentliche Kündigungen wegen Krankheit nur in Ausnahmefällen ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Urteil vom 26.05.2020 zum Aktenzeichen: 4 Ca 681/19 eine städtische Arbeitgeberin verurteilt, den Schaden zu ersetzen, der durch eine im Sturmtief „Friederike“ im Januar 2018 umgestürzte Rosskastanie am PKW einer Arbeitnehmerin entstanden ist.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Aachen Nr. 5/2020 vom 23.07.2020 ergibt sich:
Vor dem Rathaus der beklagten Stadt befindet sich ein öffentlich zugänglicher Parkplatz, auf dem eine Rosskastanie stand. Diese stürzte am 18.01.2018, als das Sturmtief „Friederike“ mit einer Windgeschwindigkeit von 100 bis 130 km/h über die Stadt zog, auf den dort geparkten PKW einer Arbeitnehmerin. Der Schaden am ... weiter lesen
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat am 06.10.2020 in der Rechtssache C-580/19 die Auffassung vertreten, dass Art. 2 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass für die Einstufung der Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit oder Ruhezeit der entscheidende Faktor die Intensität der Einschränkungen ist, die sich aus der Unterwerfung des Arbeitnehmers unter die Weisungen des Arbeitgebers ergeben, insbesondere die Reaktionszeit auf den Ruf des Arbeitgebers.
Für den Fall, dass die Reaktionszeit auf den Ruf des Arbeitgebers kurz, aber nicht so kurz ist, dass die freie Wahl des Ortes, an dem der Arbeitnehmer die Zeit der Rufbereitschaft verbringt, völlig verhindert wird, ... weiter lesen
(Stuttgart) Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.11.2014 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 1 AZR 257/13.
Die Klägerin - die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) - ist Mitglied der dbb tarifunion. Die beklagte ... weiter lesen
Anspruchsbegrenzung bei betrieblicher Hinterbliebenenversorgung
Der Dritte Senat hatte über eine Pensionsordnung zu entscheiden, in der ein Arbeitgeber u.a. einen Anspruch auf betriebliche Witwenrente einräumte, falls die Ehe vor Vollendung des 55. Lebensjahres des verstorbenen Arbeitnehmers geschlossen worden war und die Witwe zum Todeszeitpunkt das 50. Lebensjahr vollendet hatte. Klägerin war die Witwe eines früheren Arbeitnehmers der Beklagten, mit dem sie 27 Jahre verheiratet gewesen war. Als ihr Mann verstarb, war sie aber noch nicht ganz 49 Jahre alt. Sie verlangt gleichwohl eine betriebliche Witwenrente in Höhe von 96,00 DM monatlich. Sie beruft sich insbesondere darauf, die Mindestaltersgrenze der Pensionsordnung verstoße ... weiter lesen
Tarifvertragliche Altersgrenze von 55 Jahren für Kabinenpersonal unwirksam
Die im März 1945 geborene Klägerin war bei der beklagten Luftfahrtgesellschaft seit 1972 als Stewardeß beschäftigt. Der mit der Beklagten geschlossene Haustarifvertrag sieht für das Cockpitpersonal eine Altersgrenze von 60 Jahren, für das Kabinenpersonal eine Altersgrenze von 55 Jahren vor. Die Beklagte lehnte die Fortsetzung des Vollzeitarbeitsverhältnisses mit der Klägerin über die Vollendung des 55. Lebensjahrs hinaus ab. Die Klägerin machte die Unwirksamkeit der tariflichen Altersgrenze von 55 Jahren sowie den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses über den 31. März 2000 hinaus geltend.
Wie bereits in den Vorinstanzen hatte die Klage auch beim ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Bei einer illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten sollen die Arbeitgeber auf jeden Fall mit Sanktionen belegt werden. Sind die nationalen Sanktionsregelungen unverhältnismäßig hart, können sich Unternehmen nicht auf deren Unanwendbarkeit berufen, urteilte am Dienstag, 8. März 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-205/20). Danach können und sollen die nationalen Gerichte die Sanktionen lediglich auf ein angemessenes Maß abmildern.
Im Streitfall konnte ein slowakisches Unternehmen für zahlreiche an ein Unternehmen in Österreich verliehene Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsnachweise vorlegen. Der ... weiter lesen