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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ist dem Arbeitgeber bei Einstellung bekannt, dass ein Mitarbeiter keiner Religion zugehörig ist, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen (AZ: 3 Ca 2807/09). Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Einstellung von Mitarbeitern davon abhängig machen, dass diese einer bestimmten Religion zugehörig sind. Wenn er einen Mitarbeiter allerdings in Kenntnis seiner fehlenden Religionszugehörigkeit einstellt, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Das hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen in der oben zitierten Entscheidung noch einmal festgestellt. Eine christliche Sozialstation ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksicht nehmen. Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, riskiert er eine Sperrzeit von der ... weiter lesen
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.10.2011, dass eine französische Beamtin wegen Langeweile im Büro einen sogenannten Bore-Out erlitten hat. Scheinbar kann auch Unterforderung zu psychischen Leiden – wie bei einem Burn-Out – führen. Medienberichten zufolge ist psychisches Leiden derzeit der statistisch gesehen am stärksten wachsende Grund für krankheitsbedingte Ausfälle am Arbeitsplatz. Oft stellen psychische Leiden auch den Grund dar, weswegen körperliche Leiden – wie etwa eine der Volkskrankheiten Nr. 1, das Rückenleiden – entstehen. Der Arbeitnehmer muss sich aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Pflichten bei einer Krankheit schonen und sofort zum Arzt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Seit Ende der letzten Woche werden nach und nach Kündigungen von Air Berlin an die Mitarbeiter versandt. Speziell das Boden- und Flugpersonal ist davon betroffen. Mit Zugang der Kündigung bei den Arbeitnehmern beginnt die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage zu laufen. Lohnt sich nach aktuellem Stand der Dinge die Kündigungsschutzklage für betroffene Mitarbeiter?
Nach Erhalt der Kündigung direkt an Fachanwalt wenden: Zahlreiche Mitarbeiter von Air Berlin haben sich schon vor Erhalt der Kündigung in rechtliche Beratung begeben. Spätestens mit Zugang der Kündigung sollte man ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu den Voraussetzungen einer Sperrzeit bei Zahlung einer Abfindung nach Erhalt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Wie kann man Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden? Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat. Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des ... weiter lesen
Wenn Ihnen eine Abmahnung erteilt wird, erklärt der Arbeitgeber damit, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit Ihren Leistungen unzufrieden ist. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass Sie bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen müssen. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Die Abmahnung kann grundsätzlich formlos erteilt werden. Aus Beweisgründen wird sie aber regelmäßig schriftlich erteilt. Sie ... weiter lesen
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein bei Volkswagen langjährig beschäftigter Arbeitnehmer wurde wegen außerdienstlich begangener Straftaten (Rauschgiftdelikte) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Möglichkeit eines offenen Vollzugs war zunächst nicht vorgesehen, sollte aber später geprüft werden. Der Arbeitgeber besetzte den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers neu mit einem anderen Mitarbeiter und kündigte das Arbeitsverhältnis. Gegen diese Kündigung klagte der Arbeitnehmer mit der von ihm erhobenen Kündigungsschutzklage. Er vertrat die Auffassung, der Arbeitgeber sei verpflichtet, die Zeit seiner haftbedingten Abwesenheit zu ... weiter lesen
KURZINFO:
Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien, wenn und soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Deshalb hat ein von der beruflichen Tätigkeit vollständig freigestelltes Betriebsratsmitglied Anspruch auf die weitere private Nutzung eines Dienstwagens, wenn ihm vor der Freistellung zur Durchführung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit ein Dienstwagen überlassen worden war und er das Fahrzeug auch privat nutzen durfte. Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist als Sachbezug Teil des Vergütungsanspruchs, der dem Arbeitnehmer wegen der Freistellung als ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1996 bei der Beklagten, einer Firma für Transporte und Kurierdienste, als Kraftfahrer beschäftigt. Wegen erheblicher Lenkzeitüberschreitungen in der Zeit vom 11. bis 13. November 1996 und vom 2. bis 4. Dezember 1996 wurde der Kläger durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts vom 13. Februar 1998 zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 3.600,00 DM verurteilt. Daraufhin kündigte der Kläger das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten zum 15. Mai 1998.
Mit Schreiben vom 19. Juni 1998 verlangte der Kläger von der Beklagten die Erstattung des gegen ihn verhängten Bußgeldes. Er hat die Auffassung vertreten, daß die Beklagte vertraglich zur Erstattung des Bußgeldes verpflichtet sei. Im Betrieb der Beklagten sei es ... weiter lesen
Fraglich ist ein Anspruch auf Entschädigung aus § 15 Abs. 2 AGG wegen Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft.
Ein Anspruch aus § 15 Abs. 2 AGG müsste begründet sein.
Zunächst müsste der persönliche Anwendungsbereich des AGG eröffnet sein.
Arbeitnehmer : Dies ist bei einer Beschäftigten nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG der Fall.
Bewerber: Dies ist bei einem Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 AGG der Fall.
Auch die weitere Voraussetzung liegt vor, da ein Arbeitgeber iSv. § 6 Abs. 2 Satz 1 AGG Arbeitnehmer beschäftigt.
Weitere Voraussetzung für eine Entschädigung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einer neuen Entscheidung des BAG soll in jüngster Vergangenheit festgestellt worden sein, dass Urlaubsansprüche auch in einem Arbeitsverhältnis entstehen können, das langjährig geruht hat. Möglicherweise können solche Ansprüche jedoch bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Bezüglich dieser Thematik soll bereits vor einiger Zeit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Änderung vorgenommen worden sein. Dieser Ansicht soll ... weiter lesen
Verrechnung von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1984 beschäftigt. Im Juni 1999 beschloß die Gesellschafterversammlung der Beklagten, den Betrieb stillzulegen. Anschließend verhandelten die Betriebsparteien über einen Interessenausgleich. Nachdem mehrtägige Verhandlungen und die Einholung eines Sachverständigengutachtens ergebnislos geblieben waren, erklärte die Beklagte die Verhandlungen mit dem Betriebsrat für gescheitert. Ende September 1999 kündigte die Beklagte allen Arbeitnehmern, dem Kläger zum 31.03.2000. Im Januar 2000 wurde ein Sozialplan aufgestellt. Danach erhielt der Kläger eine Abfindung in Höhe von DM 91.658,57 ausgezahlt. Darüber hinaus hat er die Zahlung eines ... weiter lesen