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Der Kläger war von 1991 bis zum 30. April 1999 bei der Beklagten als Kapitän in der Seeschiffahrt beschäftigt. Er ist seit Februar 1999 dauerhaft seedienstuntauglich. Die bei der Beklagten beschäftigten Kapitäne werden bei Bedarf auch zur Beaufsichtigung im Schiffsneubau eingesetzt. Hierzu war der Kläger zwar gesundheitlich in der Lage, die Beklagte setzte ihn aber nicht für diese Aufgabe ein. Er verlangt die Bezahlung der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehenden Resturlaubsansprüche. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. § 60 SeemG verbietet die Abgeltung des ... weiter lesen
Der Weltbild-Verlag hat Insolvenz angemeldet, nun interessiert sich Pressemeldung zufolge Bastei Lübbe für Teile des Konzerns. Was sollten die betroffenen Arbeitnehmer beachten? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Medienberichten zufolge (u.a. faz.net vom 18.1.2014) interessiert sich Bastei Lübbe für Teile des insolventen Weltbildkonzerns. Nach der Douglas-Tochterfirma Thalia ist der katholische Weltbild-Verlag mit 6300 Mitarbeitern der zweitgrößte Buchhändler. Möglich wäre in diesem Zusammenhang wohl auch, dass das Filialgeschäft dem Partner Hugendubel zufällt. Für die betroffenen Mitarbeiter des Weltbildkonzerns ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer eine Kündigung erhält, ist regelmäßig zunächst geschockt, dann enttäuscht und schließlich wütend auf den Arbeitgeber, bzw. den Vorgesetzten. Emotionalität ist hier verständlich, aber falsch. Dringender Handlungsbedarf erfordert einen klaren Kopf. Stellen Sie sich einen Pokerspieler vor, der bereits einen hohen Einsatz gemacht hat (lange für den Arbeitgeber gearbeitet hat) und nun auf einen möglichst hohen Gewinn (Abfindung) auf. Wie würde der sich verhalten? Er würde keine Miene verziehen und am Tisch sitzen bleiben, bis das Geld auf dem Tisch ihm gehört. Er ... weiter lesen
Flaschenpost wurde 2012 in Münster gegründet und gehört seit 2020 zur Radeberger Gruppe, die wiederum zur Oetker-Gruppe gehört . Das Unternehmen revolutionierte den Markt mit seinem Online-Lieferdienst für Getränke, Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs und beschäftigte deutschlandweit etwa 20.000 Mitarbeitende . Gewerkschaften kritisieren Flaschenpost in Düsseldorf: Gratis-Pommes als Protestaktion Am 23. Oktober 2024 sorgten DGB und NGG mit einer Info-Aktion für Beschäftigte von Flaschenpost für gute Stimmung . Der DGB-Stadtverband Düsseldorf verteilte gemeinsam mit NGG-Vertretern kostenlose Pommes in der Zentrale des Getränkelieferanten im Düsseldorfer Hafen. Hintergrund der Aktion war die Kritik an ... weiter lesen
Immer wieder kommt es in Arbeitsverhältnissen zu Spannungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern , weil sich ein Arbeitnehmer direkt oder gegenüber Kollegen oder im privaten Bereich über WhatsApp oder Facebook über Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte äußert. Die Folge ist oft eine außerordentliche Kündigung und hilfsweise eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber . Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen sich dann meist vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wieder. Das Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 26.09.2012 – 5 Ca 949/12 hatte die folgende ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Auch bei geringwertigen Sachen droht fristlose Kündigung Eine fristlose Kündigung kann auch bereits beim Diebstahl von geringwertigen Sachen aus dem Eigentums des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung kommt auch dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer viele Jahre lang völlig ordnungsgemäß für den Arbeitgeber tätig war. Ein Beispiel ist der Diebstahl von Zigarettenpackungen im Wert von 10 Euro. Das Bundesarbeitsgericht zur Kündigung der Betroffenen, die zuvor 18 Jahre den Betrieb angehört hatte: Entwendet eine Verkäuferin ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Besonderer Schutz bei Schwerbehinderung Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung werden im Arbeitsrecht – ebenso wie gewisse andere besondere Personengruppen – besonders geschützt. Dieser Schutz kann in verschiedener Ausprägung gewährleistet werden, z. B. besonderer Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub. Bei schwerbehinderten Menschen besteht abhängig von der Betriebsgröße eine Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber. Schwerbehinderung ab Grad 50 Grundsätzlich besteht eine Schwerbehinderung nach § 2 SGB IX ab einem Grad der Behinderung von ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast dem Inforadio vor kurzem ein Interview geben, in dem es um die Kündigung eines Flugbegleiters von Ryanair ging. Grund soll Rufschädigung gewesen sein. Was ist denn da passiert? Fachanwalt Bredereck: Der betroffene Flugbegleiter soll sich öffentlich über die Arbeitsbedingungen bei Ryanair beschwert haben. Moderne Sklaven hat er die Mitarbeiter von Ryanair genannt. Dabei ging es insbesondere darum, dass Ryanair seine Arbeitsverträge nach irischem Recht schließe und dadurch etwa ständige Erreichbarkeit von seinen ... weiter lesen
Nach einer Kündigung hat ein Arbeitnehmer oft einen Anspruch oder eine Verhandlungsmöglichkeit auf eine Abfindung . Die Höhe dieser Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Monatsgehalt . Oft wird berechnet, dass die Abfindung etwa einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr entspricht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Berechnung je nach Situation und individuellen Vereinbarungen variieren kann. Es ist verständlich, dass Kündigungen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer stressig sind. Glücklicherweise haben Arbeitnehmer in solchen Fällen Rechte, die ihnen nach der Kündigung zustehen. Viele ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Arbeitsgericht Hamburg hatte zu entscheiden (Az.: 26 BV 31/12), ob die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, welcher unter Verdacht gestanden haben soll, Gutschriften, die zu Gunsten der Arbeitgeberin ausgestellt wurden, privat genutzt zu haben, gerechtfertigt ist. Nach Bekanntwerden des Verdachts habe die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen. Jedoch verweigerte der Betriebsrat die notwendige Zustimmung zur Kündigung. Daraufhin reichte die Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Urteil vom 23.10.2019 zum Aktenzeichen 5 Ca 1201/19 entschieden, dass ein Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht besteht, wenn sich ein Bewerber rechtsmissbräuchlich verhält. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Bonn Nr. 2/2019 vom 08.11.2019 ergibt sich: Die Beklagte war auf der Suche nach einem „Fachanleiter aus den Bereichen Küche / Haus-wirtschaft / Nähen“. Der Kläger bewarb sich auf die Stellenanzeige mit dem Hinweis, dass er Rentner sei, und bat um ein Gehaltsangebot auf Vollzeitbasis. Der Ausbildungsbereich Nähen könne von ihm nicht erbracht werden. Außerdem benötige er ... weiter lesen
Als Arbeitnehmer kann es passieren, dass man unerwartet vom Arbeitgeber die Kündigung erhält. In einer solchen Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und sich darüber im Klaren zu sein, welche Schritte als Erstes unternommen werden müssen. Hier sind einige wichtige Schritte, die ein Arbeitnehmer in Deutschland nach Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber beachten sollte: Ruhe bewahren: Zunächst einmal ist es wichtig, ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu geraten. Der Erhalt einer Kündigung ist zwar eine unangenehme Situation, jedoch ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht vorschnell zu handeln. Kündigung prüfen: Als Erstes sollte der Arbeitnehmer die Kündigung aufmerksam ... weiter lesen