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Nachfolgend finden Sie Arbeitsrecht Ratgeber aus Berlin
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen Nach Berichten der Financial Times Deutschland plant RWE einen verschärften Sparkurs. Über mögliche Folgen für die Belegschaft, insbesondere über die Zahl der in Wegfall geratenden Arbeitsplätze werde derzeit mit den Betriebsräten verhandelt. Für die betroffenen Arbeitnehmer besteht kein akuter Handlungsbedarf, da derzeit noch völlig unklar ist, welche Arbeitnehmer in welchem Umfang vom Stellenabbau betroffen sein werden. Sicherlich wird aber der eine oder andere Arbeitnehmer über einen „freiwilligen“ Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber nachdenken. Was ist hierbei zu beachten? Kündigungsfrist einhalten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Versuche, die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen, sind gefährlich Arbeitgeber versuchen in der Praxis oftmals, eine Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes dadurch zu vermeiden, dass sie freie Mitarbeiter beschäftigen. Das kann schnell nach hinten losgehen. Ein Fallbeispiel In einem Catering-Betrieb hat der Arbeitgeber insgesamt neun Mitarbeiter als Arbeitnehmer beschäftigt. Das Kündigungsschutzgesetz ist damit nicht anwendbar und der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern jederzeit eine Kündigung aussprechen ohne eine Kündigungsgrund zu benötigen. Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Am Abschluss eines Aufhebungsvertrages haben regelmäßig besonders Arbeitgeber ein Interesse, weil sie damit das Risiko einer ggf. unwirksamen Kündigung vermeiden, die in der Folge vom Arbeitnehmer mittels Kündigungsschutzklage angegriffen wird. Deshalb bieten Arbeitgeber dem Arbeitnehmer stattdessen vielfach den Abschluss eines Aufhebungsvertrages an, verbunden mit der Zahlung einer Abfindung. im Rahmen eines Aufhebungsvertrages findet sich dann mitunter auch eine sog. Turboklausel, auch Sprinterklausel genannt. Was hat es damit auf sich? Turboklausel erlaubt schnelleres Ausscheiden des Arbeitnehmers: Im ... weiter lesen
• Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. • Die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs richtet sich nach der Arbeitsvergütung, die der Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit bekommen hätte. • Trifft den Arbeitnehmer am Erkranken ein Verschulden, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Als Verschulden gilt solches Verhalten, das einen groben Verstoß gegen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , F achanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 2009 – 2 AZR 953/07 –, juris . Darlehen eines Mitarbeiters an Stammgast: Im entsprechenden Fall ging es um den Mitarbeiter einer Spielbankbetreiberin, der als Tischchef arbeitete. Als solcher durfte er laut Arbeitsvertrag kein Geld an Gäste verleihen und auch keinen privaten Umgang mit diesen haben. Er wurde gekündigt, nachdem er einem Stammspieler 13.500€ in bar als Darlehen gegeben hatte. Tauglicher Kündigungsgrund: Grundsätzlich ging es erst einmal um die Frage, ob eine Darlehensgewährung überhaupt tauglicher Grund für ... weiter lesen
Arbeitsverträge sollten nur notwendige, wirksame und zweckmäßige Regelungen enthalten. Wirksame Regelungen in Arbeitsverträge 1 schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit, 2 vermeiden einen erhöhter Aufwand im Personalbüro und unnötige Rechtsberatungskosten, 3 vermeiden, dass wesentliche Punkte der Vertragsgestaltung aus dem Blick geraten. 1. Wirksame Arbeitsverträge schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit. Man kann zwar die Auffassung vertreten, dass es letztendlich nicht darauf ankommt, was in einem Arbeitsvertrag geregelt ist, solange sich der Arbeitnehmer nur daran hält. Probleme entstehen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Beleidigung droht Kündigung Eine Beleidigung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich als Grund für eine Kündigung geeignet. Anhängig von der Schwere der Beleidigung kann der Arbeitgeber unter Umständen auch fristlos ohne vorherige Abmahnung kündigen. Doch nicht in jedem Fall ist eine Kündigung gerechtfertigt. Ein interessantes Urteil des LAG Hamm zeigt, dass der Schutz der Kunstfreiheit Arbeitnehmer vor einer Entlassung bewahren kann. Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht In dem konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der einen ... weiter lesen
Ein Interview von Toni Ivanov mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Toni Ivanov: Kann der Diebstahl von geringwertigen Arbeitsmaterialien die fristlose Kündigung begründen? Fachanwalt Bredereck: Was auf den ersten Blick wie ein harmloses Kavalierdelikt aussieht, kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Verübt ein Angestellter ei¬nen Diebstahl am Arbeitsplatz zulasten des Arbeitgebers, verletzt er zugleich seine arbeitsvertraglichen Pflichten so erheblich, dass der Arbeitgeber einen rechtlich ausreichenden Grund dafür hat, eine fristlose Kündigung auch ohne vorausgehende Abmahnung auszusprechen. Der Grund dafür liegt darin, ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Hagen (Westfalen), Urteil vom 16. Mai 2012 – 3 Ca 2597/11 –, juris. Auf Facebook liest man immer wieder von Arbeitnehmern, die ihre Vorgesetzten teilweise massiv beleidigen. Im unmittelbaren Ärger wird dann direkt eins zu eins Dampf abgelassen. Das was man früher der Ehefrau am Abendbrottisch gesagt hatte, schreibt man heute bei Facebook. Das ist äußerst gefährlich, wenn es sich um Beleidigungen des Arbeitgebers handelt. Der Arbeitnehmer produziert damit nämlich fortlaufende Kündigungsgründe. Hier ein Beispiel aus der Praxis: Der Arbeitnehmer hatte an ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen sexueller Belästigung beschäftigt (BAG, Urteil vom 29. 6. 2017 – 2 AZR 302/16) . Eine solche außerordentliche Kündigung ist nach § 626 Abs. 1 BGB nur dann gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der ... weiter lesen
Maximilian Renger im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Leiharbeit ist in Deutschland weit verbreitet. Ungefähr eine Million Menschen arbeiten in solchen Arbeitsverhältnissen. Was sollten betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten? Fachanwalt Alexander Bredereck: Ab dem 1.4.2017 gibt es diverse gesetzliche Änderungen, die die Bedingungen der Leiharbeit in Deutschland verändern werden. Das betrifft zum einen die maximale Entleihdauer, aber auch die Frage gleicher Bezahlungen (equal pay). Maximilian Renger: Wie lange darf denn künftig maximal entliehen werden? Fachanwalt Alexander Bredereck: Ein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Kündigung ist Schriftform erforderlich: § 623 BGB sieht für arbeitsrechtliche Kündigungen ein Schriftformerfordernis vor. Wenn Arbeitnehmer also eine Kündigung erhalten, die nicht mit einer Unterschrift des Arbeitgebers versehen ist, ist diese Kündigung automatisch unwirksam. Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben: Auch wenn die Kündigung bei fehlender Unterschrift unwirksam ist, sollten Arbeitnehmer (nach Möglichkeit innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung) beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Auf diese Weise ... weiter lesen